Baden-Württemberg

Start der Pilotphase von fAIRChat

Angehende Lehrkräfte führen erstmals Tests mit dem Chatbot fAIrChat durch, der in Moodle integriert ist. Die Schüler*innen werden in einem nächsten Schritt eingebunden. Der Chatbot ermöglicht es den Schüler*innen, ein generatives Sprachmodell sicher zu testen und verantwortungsvoll zu nutzen, um den Umgang mit KI-Anwendungen zu erlernen.

12.03.2024

Anfang Februar 2024 hat die Erprobungsphase von fAIrChat begonnen. In den pilotierten Moodle-Instanzen an Seminaren und zeitversetzt an Schulen wird ein Chatbot auf Basis das GPT-Modells von OpenAI als Aktivität zur Verfügung gestellt. In der Pilotphase sollen zuerst Lehrkräfte in Ausbildung und später Schüler*innen im datenschutzrechtlich sicheren Kontext den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erproben und angehende Lehrkräfte an den Pilotseminaren im pädagogischen Einsatz des Chatbots geschult werden.

Staatssekretärin Sandra Boser MdL befürwortet die Verwendung von fAIrChat im schulischen Alltag:

„fAIrChat ermöglicht es Schüler*innen, KI in einem sicheren Rahmen auszutesten und zu erforschen. Auf diesem Weg lernen sie den verantwortungsvollen Einsatz solcher generativer Sprachmodelle. Darüber hinaus unterstützt der Chatbot die Schüler*innen bei den schulischen Aufgaben und hat daher auch das Potenzial, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen. fAIrChat bietet also große Chancen, die es jetzt erstmals an ausgewählten Schulen auszutesten gilt.“

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) forderte in einem Impulspapier unlängst, die Potenziale solcher so genannter Large Language Models zu nutzen, sich dabei aber auch ihrer Grenzen bewusst zu sein und sie verantwortungsbewusst zu verwenden. Mit der Implementierung von fAIrChat in Moodle wird ein Schritt in diese Richtung gemacht und den Schulen die Möglichkeit der sicheren Verwendung von generativer Sprach-KI gegeben.

fAIrChat: Landesbeauftragter für Datenschutz sieht keine Bedenken

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat fAIrChat bewertet und sieht keine datenschutzrechtlichen Aspekte, die einer Nutzung in dieser Form entgegenstehen. Alle Anforderungen des LfDI wurden, auch in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), umgesetzt. Unter diese Anforderungen fallen zum Beispiel Angaben von Verwendungsmöglichkeiten wie etwa die Chat-Speicherung sowie Hinweise auf Einstellungen wie die Speicherdauer oder das Akzeptieren von Cookies.

Rund 80 Fortbildungsteilnehmer*innen des ZSL unterzogen fAIrChat bereits einem ersten Test und bewerteten den Chatbot vor allem wegen des datenschutzrechtlich unbedenklichen Einsatzes sowie des großen Nutzens für die Schüler*innen positiv. Es wird erwartet, dass die Schüler*innen fAIrChat sehr gut annehmen werden. Einsetzen kann man das Tool sowohl im Unterricht als auch bei den Hausaufgaben sowie beim selbstständigen Lernen. Zu erwarten ist deshalb auch ein positiver Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit aufgrund der flächendeckenden niederschwelligen Bereitstellung der Anwendung.

Nach der Testphase folgt die Auswertung, gegebenenfalls werden dann nötige Anpassungen und Überarbeitungen vorgenommen. Ziel ist es, zum Herbst 2024 eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben, inwieweit fAIrChat in der Fläche zur Verfügung gestellt werden soll.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, Hilfsangebote und Fortbildungen zum Thema Künstliche Intelligenz finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums und des ZSL.

Quelle: Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 02.02.2024

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