Berlin
Energiekostenpauschale für die Hilfen zur Erziehung
Berlins Einrichtungen und Angebote der Hilfen zur Erziehung bekommen mehr Geld. Neben der regulären Entgeltsteigerung von 3,865% erhalten Träger in diesem Jahr zusätzlich eine Energiekostenpauschale, um die Folgen der gestiegenen Energiekosten abzufedern und die Handlungsfähigkeit zu erhalten.
11.01.2023
Astrid-Sabine Busse, Senatorin Bildung, Jugend und Familie:
„Schnelle und unbürokratische Hilfe ist in der derzeitigen Lage für die Berliner Jugendhilfeeinrichtungen besonders wichtig. Neben der Steigerung der Entgelte ist die Energiekostenpauschale ein starkes Signal an Einrichtungen, Angebote und Mitarbeitende. Die Arbeit vor Ort mit und für Kinder, die in ihrem familiären Umfeld oder darüber hinaus Unterstützung brauchen, ist wichtig und muss abgesichert sein. Damit die Träger weiterhin entsprechend gute Bedingungen schaffen können, hat das Land Berlin zusätzliche Hilfe für die ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfe auf den Weg gebracht.“
Entgeltfinanzierte Träger erhalten zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten eine pauschale Einmalzahlung für die Jahre 2022 und 2023. Leistungen der stationären Jugendhilfe werden mit jeweils 300 € pro betriebserlaubten Platz unterstützt, teilstationäre Leistungen mit jeweils 180 € je betriebserlaubten Platz und ambulante Angebote erhalten 300 € pro Jahr pro Standort. Die Anträge dazu können ab Januar 2023 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gestellt werden.
Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 21.12.2022
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