Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Dossier Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung veröffentlicht

Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. zum wiederholten Mal mit der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. ein Dossier in Leichter Sprache zum Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ veröffentlicht.

18.07.2022

Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, ein wirksameres und inklusiveres Kinder- und Jugendhilferecht zu etablieren und den Kinderschutz inklusiver auszugestalten. Damit werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch im Kinderschutz explizit in den Blick genommen werden. Fachkräfte aus dem Kinderschutz, sind für die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu sensibilisieren. Denn erst durch die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema kann Kindeswohlgefährdung erkannt werden.

Auch wenn sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend immer mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt, ist die hohe Prävalenz im Kontext einer Behinderung kaum im Fokus öffentlicher Wahrnehmung. Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dementsprechend ein eher vernachlässigtes Thema. Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung gefährdeter sind Gewalt zu erleben: körperliche, psychische, sexualisierte und strukturelle Gewalt und Vernachlässigung.

Zielgruppen des Dossieres sind neben den unmittelbar betroffenen Kindern und Jugendlichen alle, die verständlicher Informationen zum Thema bedürfen auch Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrer:innen an Förderschulen, die mit schutzbedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten. Auf einem Plakat im Innenteil des 8-seitigen Dossiers werden u.a. verschiedene Gewaltformen textlich und anhand von Piktogrammen veranschaulicht.

Dossier „Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung"

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz vom 30.06.2022

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