Jugendpolitik im Allgemeinen

Zielgruppe der Jugendpolitik

Es gibt in Deutschland eine Reihe von Gesetzen, die sich mit Bedürfnissen und Rechten von jungen Menschen befassen (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Nationale Jugendgesetze"). In diesen Gesetzen werden unterschiedliche Altersgrenzen für die Jugendphase verwendet. Im Folgenden werden die Altersgrenzen in den wesentlichen Gesetzen, die „Jugend“ im Namen tragen, aufgelistet.

Das Achte Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zieht in §7 SGB VIII zur Definition des Begriffs „Jugend“ verschiedene Altersgruppen heran:

  • Kind: wer noch nicht 14 Jahre alt ist
  • Jugendlicher: wer mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • junger Volljähriger: wer mindestens 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
  • junger Mensch: wer noch nicht 27 Jahre alt ist.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zieht in §1 JuSchG folgende Definition heran:

  • Kinder: wer noch nicht 14 Jahre alt ist
  • Jugendlicher: wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • Innerhalb der Altersgruppe „Jugendliche“ gibt es eine weitere Unterscheidung zwischen denjenigen, die 14 bis einschließlich 15 Jahre alt sind und denjenigen die 16 oder 17 Jahre alt sind.

Das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) zieht in §2 JArbSchG folgende Definition heran:

  • Kinder: wer noch nicht 15 Jahre alt ist
  • Jugendlicher: wer mindestens 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Junge Menschen ab 15 gelten jedoch im Rahmen des Gesetzes als Kinder, sofern sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Das Jugendgerichtgesetz (JGG) unterscheidet in §1 JGG zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden:

  • Jugendlicher: wer zum Zeitpunkt der Straftat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
  • Heranwachsender: wer zum Zeitpunkt der Straftat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist.

Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) beschreibt als Zielgruppe junge Menschen in der Lebensphase zwischen dem Ende der Vollzeitschulpflicht und der Vollendung des 27. Lebensjahres. Hier werden also junge Erwachsene unter der Überschrift Jugend adressiert.

Dieser (unvollständige) Überblick über gesetzliche Altersdefinitionen zur Jugendphase zeigt, dass der Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter rechtlich nicht einheitlich definiert und kontext-abhängig ist. Eine Ausnahme bilden feststehende Begriffe wie Kinderschutz, der sich selbstverständlich auf alle Minderjährige, also auf alle unter 18 Jahren bezieht.

Das Bundesjugendkuratorium hat 2020 eine Expertise veröffentlicht (Rechtsexpertise Gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter), die sich mit unterschiedlichen gesetzlichen Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter (18-27 Jahre) sowie deren Begründungen und Sinnzusammenhängen befasst. Für die Altersphase nach der Volljährigkeit werden demnach je nach Gesetz unterschiedliche Begriffe genutzt. So schreibt das SGB VIII über junge Volljährige oder, wenn es um eine Teilgruppe geht, um junge Menschen, das JGG schreibt von Heranwachsenden, und das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende –  schreibt von jungen Erwachsenen oder von Kindern, als Begriff im Verhältnis zu den Eltern.
Die Expertise stellt fest, dass die Beschreibung der Altersphase nach Volljährigkeit nicht immer mit einer Festlegung der oberen Altersgrenzen einhergeht.

In den politischen Papieren und der Berichterstattung zu Jugend werden in Teilen eigene oder an andere gesetzliche Regelungen angelehnte Normen verwendet. So werden unter Jugendlichen sowohl im 15. Kinder- und Jugendbericht (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Evidenzbasierte Jugendpolitik") als auch in der Jugendstrategie der Bundesregierung (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Nationale Jugendstrategie") Personen verstanden, die zwischen 12 und 27 Jahre alt sind. Das 2017 eingerichtete Kompetenzzentrum Jugend-Check führt Gesetzesfolgenabschätzungen der sich in Planung befindenden Gesetze aller Bundesministerien in Bezug auf die Auswirkungen dieser Gesetzes auf junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren durch.

Auch das Statistische Bundesamt bezieht sich je nach Thema auf unterschiedliche Altersgruppen:

  • 15-24 Jahre, wenn es um Jugendarbeitslosigkeit/Beschäftigung oder Jugend und Familie geht.
  • 15-19 Jahre, wenn es um Unfälle, Gewalt oder selbstverletzendes Verhalten geht.
  • 15-27 Jahre, wenn man sich auf die Zahl der in Deutschland geborenen ausländischen Jugendlichen bezieht.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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