Soziale Inklusion

Allgemeiner Rahmen

Größte Herausforderungen für soziale Inklusion

Risikolagen

Circa ein Viertel der jungen Menschen in Deutschland wachsen in Risikolagen auf. In Deutschland werden unter dem Begriff der „Risikolage“ je nach wissenschaftlicher Untersuchung unterschiedliche Indikatoren gefasst. Gängig sind vor allem drei: Armut, Erwerbslosigkeit und Geringqualifizierung. Diese Einteilung wird auch in den letzten Bildungsberichten („Bildung in Deutschland“) vorgenommen. Bei Kindern und Jugendlichen werden zur Beschreibung ihrer sozioökonomischen Lage die Risikolagen der Eltern herangezogen sowie der eigene Bildungsstand (Abschluss) oder die Abhängigkeit der Kinder und Jugendlichen selbst z. B. von staatlichen Sozialleistungen.

Armut

Innerhalb der Bevölkerungsgruppe Kinder und Jugendliche kristallisiert sich die Gruppe der Jugendlichen und insbesondere der jungen Erwachsenen heraus, die besonders im letzten Jahrzehnt einem stark gestiegenen Armutsrisiko ausgesetzt ist.

Die höchsten Armutsquoten gab es in den letzten Jahren bei jungen Erwachsenen in der Altersgruppe von 21 bis 30 Jahren. Laut Mikrozensus lag die Armutsrisikoquote von unter 18-Jährigen im Jahr 2015 bei 19,7 Prozent (Einkommensjahr 2015). Damit waren rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche armutsgefährdet. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich die Armutsrisikoquote um 1,5 Prozentpunkte erhöht. In Ostdeutschland lebte zuletzt nahezu jeder vierte Jugendliche und jeder dritte junge Erwachsene (21 bis 30 Jahre) in unzureichenden Einkommensverhältnissen.

Eine weitere gefährdete Gruppe sind Kinder mit Migrationshintergrund. Fast jedes fünfte Kind mit Migrationshintergrund lebt in Armut, jedes dritte ist von Armut bedroht. Von den Kindern ohne Migrationshintergrund betrifft dies jeweils weniger als die Hälfte. Aktuell erhöht der Zuzug von Kindern mit Migrationshintergrund die Armut von Kindern. Der Anteil der mit einem Armutsrisiko lebenden Kinder innerhalb selbst eingewanderten Minderjährigen ist von 2011 bis 2015 von rund 36 Prozent auf 49 Prozent angestiegen. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund war er mit rund 13 Prozent konstant.

Seit 2005 sind - über die Jahre mit leichten Schwankungen – 15 Prozent aller unter 15-Jährigen von Sozialgeld (Sozialgeld nach § 19 SGB II für nicht-erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben) und damit von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig. Dies entspricht einer Gesamtzahl von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen (Stand 2018, PDF: 980 KB). Sie stellen damit die am stärksten vertretene Altersgruppe im SGB-II-Bezug dar. Regional zeigen sich große Unterschiede. Zum Beispiel ist die Quote in Ostdeutschland (25,3 Prozent) nahezu doppelt so hoch wie in Westdeutschland (13,4 Prozent). Überproportional groß ist auch der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Familien, die SGB-II-Leistungen erhalten.  

Wohnungslose Kinder und Jugendliche

Zum Anteil von wohnungslosen Kindern und Jugendlichen gibt es keine verlässlichen Untersuchungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) ermittelte für 2017 ca. 650.000 Menschen in Deutschland ohne eigene Wohnung, davon rund 48.000 Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben (obdachlos sind). Zirka 82.000 (30 Prozent) der wohnungslosen Menschen leben mit Partnern und/oder Kindern zusammen. Bezogen auf die Gesamtgruppe der im Jahr 2017 Wohnungslosen schätzt die BAG W die Zahl der Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 8 Prozent (22.000). Der Anteil der wohnungslosen anerkannten Geflüchteten liegt bei rund 375.000. Es gibt bisher keine belastbaren Angaben, ob und wie viele der in den letzten Jahren zugewanderten schutz- und asylsuchenden Kinder und Jugendlichen von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind. Einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts von 2017 zufolge, haben rund 37.000 junge Menschen (unter 26 Jahren) in Deutschland keinen ständigen Wohnsitz, zwei Drittel davon sind männlich, ein Drittel weiblich. Etwa 20 Prozent davon sind minderjährig.

Niedrigerer Bildungsstand

2017 verließen 13 Prozent der 25- bis unter 34-Jährigen in Deutschland die Schule ohne Abschluss des Sekundarbereichs II, 15 Prozent davon sind arbeitslos. Etwa jeder zehnte 15- bis 29-Jährige in Deutschland ist weder in Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung und gehört zur Gruppe der sogenannten NEETs. Der Anteil der 30- bis unter 35-Jährigen mit Migrationshintergrund, die keinen beruflichen Bildungsabschluss haben, ist mit 33 Prozent etwa 3-mal so hoch ist wie bei der gleichaltrigen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (10 Prozent).

Laut Bildungsbericht 2018 besuchen 16­ bis unter 30- Jährige mit Migrationshintergrund seltener eine Hochschule (15 Prozent als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund (18 Prozent).

Weitere Diskriminierungsfaktoren und Bildungshindernisse

Mit den Indikatoren für Risikolagen sind noch nicht alle Faktoren, die zu sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung führen können, benannt. In anderen Modellen werden als (weitere) Risikofaktoren z.B. auch das Aufwachsen mit einem Elternteil, der Migrationshintergrund oder die Verfasstheit des Sozialraums als herangezogen.

Migrationshintergrund

Personen mit Migrationshintergrund unterscheiden sich hinsichtlich der Bildungsabschlüsse deutlich von jenen ohne Migrationshintergrund. 17 Prozent der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Alter von mindestens 15 Jahren haben keinen Schulabschluss, dies betrifft auch die Gruppe der Migranten, die zwischen 2015 und 2017 zugezogen sind. Bei Personen ohne Migrationshintergrund sind dies 2 Prozent.

Geflüchtete Kinder und Jugendliche

Eine neue Herausforderung stellen die jungen Geflüchteten dar, vor allem unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene mit Unterstützungsbedarf. Zum 2. Januar 2018 lebten insgesamt 54.144 unbegleitete Minderjährige (29.171) und junge Volljährige (24.973) in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Damit fallen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unter das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Um eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Unterstützung der Unbegleiteten Minderjährigen sicherzustellen, gibt es ein bundesweites Verteilungsverfahren. Nach dieser Verteilung ist das Jugendamt, dem die Minderjährigen zugewiesen wurden, für deren weitere Inobhutnahme zuständig. Die Minderjährigen werden entweder bei einer geeigneten Person – Verwandte oder Pflegefamilien – oder in einer geeigneten Einrichtung – zum Beispiel Clearinghäuser – untergebracht.  

2016 waren von 84.230 Kindern und Jugendlichen, die in Deutschland in Obhut genommen wurden, 44.935 unbegleitete Minderjährige. Davon waren 27,9 Prozent unter 16 Jahre; 91,7 Prozent waren männlich. 2018 wurden 12.201 unbegleitete Minderjährige (vorläufig) in Obhut genommen. Der Anteil von Mädchen ist dabei auf 17 Prozent gestiegen. Parallel zur Unterbringung durch die Jugendhilfe beginnt meistens auch die Integration in Schule und Ausbildung. Hier zeigt sich deutschlandweit ein sehr diverses Bild, da die Bundesländer unterschiedliche Regelungen zu Schulpflicht und -zugang haben und teilweise unterschiedliche, innovative Ansätze der Förderung von jungen Geflüchteten verfolgen.

Die Relevanz des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) für den Umgang mit minderjährigen Geflüchteten wird diskutiert, u. a., weil andere Gesetze (u. a. Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz) ebenfalls Anwendung finden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) arbeitet derzeit an einer Reform des Kinder- und Jugendhilferechts. In diesem Zusammenhang wird eine ausdrückliche Festschreibung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gefordert.

Immer wieder werden unbegleitete Minderjährige als vermisst gemeldet. Vermutet wird, dass die Kinder und Jugendlichen oft zu Familien und Freunden weiterreisen oder mit der Verteilung im Bundesgebiet unzufrieden sind und sich daher der Zuweisung entziehen. Dass unbegleitete Minderjährige Opfer von Verbrechen werden, kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine valide Datengrundlage existiert in diesem Bereich derzeit nicht.

Behinderte Kinder und Jugendliche

Der Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, der regelmäßig wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zusammenträgt, thematisierte 2009 erstmalig die Situation der Kinder und Jugendlichen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen. Der Bericht beschrieb mehrere benachteiligende Bedingungen, die allerdings in einen engen Zusammenhang mit anderen Risikolagen gestellt wurden.

Die Abhängigkeit der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen von ihrem sozioökonomischen Status thematisiert auch die seit 2003 laufende „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS), die (von 2003 bis 2006 als „Kinder- und Jugendgesundheitssurvey“) vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt wird. Die Ergebnisse von 2018 bestätigen, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft eingeschränkt sind, ist in der niedrigen Statusgruppe mit 5,8 Prozent rund doppelt so hoch wie in der hohen Statusgruppe mit 2,8 Prozent.

Soziale Herkunft

In Deutschland ist der Bildungsabschluss stark abhängig von der sozialen Herkunft. Je niedriger der Bildungsabschluss der Eltern ist, umso seltener fällt beim Schulbesuch der Kinder die Wahl auf ein Gymnasium. 2017 besuchten Kinder unter 15 Jahren, deren Eltern selbst einen hohen Bildungsabschluss haben, mehrheitlich das Gymnasium (64,7 Prozent). Der Hauptschulbesuch ist für diese Gruppe dennoch von untergeordneter Bedeutung (16 Prozent). Für Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsniveau spielt die Realschule mit 38 Prozent) die größte Rolle, nur 22,3 Prozent besuchen das Gymnasium. Die Hauptschule wird von ihnen selten gewählt (24,8 Prozent). Dagegen besucht nur jedes siebte Kind niedrig gebildeter Eltern ein Gymnasium (6,9 Prozent). Für 41,9 Prozent dieser Kinder ist die Hauptschule die bevorzugte Alternative.

Auch die Leistungsunterschiede sowohl im Grund- als auch im Sekundarschulbereich variieren deutlich in Abhängigkeit von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schüler. So gehören Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien immer noch oft zu der Gruppe der schwachen Leserinnen und Leser. Zu dieser – auch in diesem Zusammenhang sogenannten – Risikogruppe gehören im PISA-Kompetenzstufenmodell Jugendliche, die nicht die Kompetenzstufe II erreichen. Hier liegt der Anteil für Jugendliche mit niedriger sozialer Herkunft in Deutschland bei 15 Prozent. Die Gruppe der kompetenzstarken Leserinnen und Leser, die der Kompetenzstufe V oder VI angehören, liegt über die Zeit unverändert bei 9 Prozent und entspricht damit dem OECD-Durchschnitt.

Weitere Benachteiligungsfaktoren

Neben den genannten gibt es weitere, kontextabhängige Faktoren für die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen. Beispielhaft seien die Diskriminierungserfahrungen lesbischer, schwuler, bisexueller und trans* Jugendlicher genannt. Zwar ist die offene Abwertung homosexueller Menschen in den vergangenen Jahren kontinuierlich rückläufig und es findet sich mehr Zustimmung zu Gleichstellungsmaßnahmen. Allerdings ist beispielweise rund ein Drittel der Bevölkerung mindestens teils-teils, eher oder sogar voll und ganz der Auffassung, bei einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar sei das Kindeswohl gefährdet.   Trotz zunehmender Akzeptanz und Toleranz in Deutschland fühlen sich acht von zehn Jugendlichen, die lesbisch, schwul, bisexuell, trans oder queer sind, diskriminiert. Fast die Hälfte der Jugendlichen wird in der Schule oder am Arbeitsplatz diskriminiert. Dort sind sie teils Spott, Beleidigungen und Beschimpfungen ausgesetzt, teils werden sie sozial ausgegrenzt oder sogar körperlich attackiert. In der Familie sind die Jugendlichen vor allem damit konfrontiert, dass ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Zugehörigkeit nicht ernst genommen oder ignoriert wird.

Nationale Untersuchungen mit Informationen zur sozialen Inklusion junger Menschen

Auf Bundesebene gibt es eine regelmäßige Berichterstattung über die Lebenssituation junger Menschen. In jeder Legislaturperiode wird gemäß § 84 SGB VIII ein Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht, zuletzt 2017.

Seit 2001 erstellt und veröffentlicht die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einen nationalen Armuts- und Reichtumsbericht (2008, 2013, zuletzt 2017). Der Bericht gibt Auskunft über die soziale Lage in Deutschland, unter anderem über Themen wie Einkommens- und Vermögensverteilung, Behinderung, Kinderbetreuung, Investitionen in Bildung, Bildungsniveau der Bevölkerung, Armutsrisikoquote, Wirkung von Sozialtransfers, Wohnungslosigkeit u.a. Die Situation von Kindern und Jugendlichen ist eingeschlossen und wird zum Teil gesondert thematisiert. Der Bericht trägt hierfür die Erkenntnisse der Forschung zusammen, benennt die wichtigsten Faktoren, welche die individuellen Abstiegsrisiken erhöhen, und identifiziert Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Organisation von Chancen zur Überwindung von Risikolagen. Die Analysen sollen den gesellschaftspolitisch Handelnden auf den verschiedenen Ebenen der Verantwortlichkeit helfen, Orientierung bei der Gestaltung einer Politik der sozialen Mobilität zu finden.

2017 wurde der 2. Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (PDF 5,8 MB) verabschiedet, der auch unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt wurde. Dieser berücksichtigt sowohl Menschen mit anerkannten Behinderungen als auch Menschen, die mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen leben, aber nicht als behindert oder schwerbehindert anerkannt sind. Er untersucht Faktoren, die die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern oder behindern. Der Bericht bietet Indikatoren zum Gelingen von Teilhabe in den Lebensbereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit und materielle Lebenssituation, alltägliche Lebensführung, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz der Person, politische und gesellschaftliche Beteiligung. Der Teilhabebericht 2016 zeigte unter anderem, dass immer mehr Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung eine Regelschule besuchen. Der Anteil von ihnen, der in Förderschulen unterrichtet wird, geht geringfügig zurück. Bei weiterführenden allgemeinen Schulen ist es vor allem die Integrierte Gesamtschule, an der Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung unterrichtet werden.

Darüber hinaus gibt die Bundesregierung anlassbezogen wissenschaftliche Untersuchungen zur Evaluation von Förderprogrammen sowie zu jugend- und sozialpolitischen Einzelfragen in Auftrag. Evaluationen dienen als Grundlage für politische Entscheidungen zu Programmen und Maßnahmen. Einige ausgewählte aktuelle Evaluationen:

Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert regelmäßig Daten u.a. zur Kinder- und Jugendhilfe, zum Bildungstand, zur Sozialberichterstattung und zur Sozialhilfe. Destatis hat den Auftrag, objektive, unabhängige und qualitativ hochwertig statistische Informationen bereitzustellen und zu verbreiten. Die Bundesstatistiken stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Wichtige Konzepte

Der Begriff „Inklusion“ wurde in Deutschland zunächst als Fachbegriff, vor allem der soziologischen Systemtheorie eingeführt. In den alltäglichen Sprachgebrauch ist er als eine Übernahme aus dem Englischen bzw. dem internationalen Sprachgebrauch eingewandert und etabliert sich zurzeit. Vielfach, auch offiziell, wird er nicht auf alle Personen oder Personengruppen angewendet, die ausgegrenzt werden oder von Ausgrenzung bedroht sind, sondern speziell für Menschen mit (körperlichen und geistigen) Behinderungen benutzt. Das Verständnis wird u. a. von der öffentlichen Debatte um die „inklusive Schule“ geprägt. Auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat, und mit Bezug auf deren Artikel 24, in dem es heißt, dass „Menschen mit Behinderung gleichberechtigt Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichem Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben“, wird ein gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung angestrebt. Die Umsetzung obliegt rechtlich den Bundesländern, so dass die jeweiligen Konzepte unterschiedlich sind. Die Umsetzung ist umstritten.

Ein alternativer, und im Zusammenhang mit sozialen Prozessen, häufiger verwendeter Begriff ist „Integration“. Der Begriff ist in der Fachdebatte nicht unumstritten. Kritisiert wird, dass hiermit entweder einseitige Harmonisierungsbewegungen gemeint sind – Menschen müssen sich in die so genannte Mehrheitsgesellschaft im Sinne von ein- oder anpassen integrieren – oder dass damit zwar eine gesellschaftliche, soziale und rechtliche Gleichstellung, aber keine Durchmischung bezeichnet wird („Parallelgesellschaften“). Demgegenüber bezeichne Inklusion die aktive (gesellschaftliche) Überwindung von exkludierenden Faktoren.

Der Begriff Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit wird in Deutschland unterschiedlich definiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe e.V. spricht von Wohnungsnotfall. Laut Definition der BAG (PDF 170 KB) besteht ein Wohnungsnotfall, wenn Haushalte oder Personen nicht über mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen. Dazu gehören Menschen, die auf der Straße leben, Bewohner/-innen von Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern, Aussiedler- und Asylbewerberunterkünften sowie Personen, die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend untergekommen sind.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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