Beschäftigung und Unternehmergeist

Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt

Jugendbeschäftigungsmaßnahmen

Deutschland verfügt über eine große Bandbreite von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Umsetzung der zentralen Empfehlung der EU-Jugendgarantie. Weitere Informationen dazu gibt es im am 08. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland sowie in der Bewertung der Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland (Januar 2020) . Der Plan beschreibt bestehende Maßnahmen des Bundes im Bereich von Bildung, Beschäftigung und Fortbildung, die zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt beitragen. Am 1. Juli 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Stärkung der Jugendgarantie vorgelegt, welcher von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurde. Die weiterentwickelte Jugendgarantie sieht gegenüber der Empfehlung aus 2013 eine Ausweitung der Altersgrenze von unter 25 auf 29 Jahre vor, damit mehr junge Menschen von der Jugendgarantie profitieren können. Neu ist auch der Fokus auf besonders schutzbedürftige junge Menschen – wie beispielweise diejenigen, die mit einer Behinderung leben, die einer Minderheit angehören oder die in abgelegenen ländlichen Gebieten oder benachteiligten Stadtteilen wohnen.

Der zentrale Akteur zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf nationaler Ebene ist die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind durch das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III § 37) verpflichtet, mit Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Bei Jugendlichen ist diese nach spätestens drei Monaten zu überprüfen. Gleiches gilt für die Jobcenter, auch diese schließen mit Jugendlichen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) beziehen, eine Eingliederungsvereinbarung ab. Die Eingliederungsvereinbarung umfasst das Eingliederungsziel, die Vermittlungsbemühungen der Agenturen für Arbeit, den Nachweis über die eigenen Bemühungen der/des Jugendlichen und die geplanten Leistungen der Arbeitsförderung. Dabei genießen junge erwerbsfähige Arbeitslose unter 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, Vorrang bei der Vermittlung einer Ausbildung oder Arbeit. Für die Eingliederung junger Menschen in Ausbildung und Arbeit stehen den Arbeitsagenturen und Jobcentern die im Abschnitt „3.5 Praktika und Ausbildung“ des Kapitels „Beschäftigung und Unternehmergeist“ aufgeführten Förderinstrumente des SGB II zur Verfügung, darüber hinaus auch noch für junge Menschen aus dem Leistungsbezug SGB II die Förderinstrumente Arbeitsgelegenheiten (nach § 16d SGB II) sowie niedrigschwellige Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (nach § 16h SGB II).

Auch die von Bundesministerien und -behörden sowie den Ländern kofinanzierten verschiedenen ESF-Programme tragen zur Förderung der Einbindung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt bei. Eine Übersicht über den Zeitraum 2014 – 2020 findet sich in der ESF-Programmbroschüre des BMAS

Beispiele für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds auf Bundesebene:

  • Das Förderprogramm JUVENTUS richtet sich an benachteiligte junge Menschen und fördert durch betriebliche Praktika im EU-Ausland ihre Integration in den inländischen Arbeitsmarkt. Jugendliche und junge Erwachsene können Lernerfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Das Programm fördert die Entwicklung beruflicher Perspektiven der Teilnehmenden, mit dem Ziel der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Die Förderrichtlinie für das ESF Plus-Programm JUVENTUS wurde am 13.10.2022 veröffentlicht. Zentraler Bestandteil von JUVENTUS ist ein begleitetes mehrmonatiges Auslandspraktikum in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingebunden in einen Projektzyklus mit intensiver Vor- und Nachbereitung. Die Projekte sollen von Kooperationsverbünden umgesetzt werden, in denen Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit, Betriebe und Projektträger eng zusammenarbeiten. Gefördert werden arbeitslose Jugendliche in Abstimmung mit dem zuständigen Jobcenter. JUVENTUS leistet einen Beitrag zur Jugendbeschäftigung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms. Darüber hinaus ermöglicht die Auslandserfahrung es den Teilnehmenden die Vorteile eines sozialen Europas lebenswelt- und erfahrungsorientiert zu vermitteln.
  • Das Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" zielt darauf ab, den zielgruppenspezifischen Bedarfen von Geflüchteten hinsichtlich ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland Rechnung zu tragen. Besondere Berücksichtigung sollen bei der Durchführung des Programms Personen mit Beeinträchtigung bzw. mit einer Behinderung sowie mit fluchtspezifischen Folgeerkrankungen finden. Ziele der Förderung sind passgenaue teilnehmendenbezogene Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe, wie z. B. (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses, Begleitung des Übergangs Schule-Beruf. Ebenso Angebote zum Erhalt, zur Erhöhung und zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Der Ansatz sieht eine langfristige Begleitung und Beratung der Teilnehmenden vor, auch nach Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Daneben sollen Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Schulungen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen, die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen, durchgeführt werden. Gefördert wird auch die regionale Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsschulen. Gefördert werden Projekt- oder Kooperationsverbünde, d.h. "Netzwerke" in denen relevante Akteure als Kooperations- oder Teilprojektpartner in die Projektarbeit miteinbezogen werden.

  • ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (2014 – 2022) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat. Das Programm unterstützt Jugendämter in 161 ausgewählten Modellkommunen bundesweit. Gezielt werden Projekte in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen gefördert, die Gebiete des Programmes „Soziale Stadt“ oder vergleichbare Brennpunkte sind. Hier sollen vor allem Jugendliche erreicht werden, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen von Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung und Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden. Sie benötigen individuelle sozialpädagogische Unterstützung gemäß § 13 Sozialgesetzbuch VIII beim Übergang Schule - Beruf. Die Modellprojekte werden durch öffentliche und freie Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit umgesetzt. Die kommunale Jugendhilfe steuert und koordiniert die Angebote und arbeiten dabei eng mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Schulen, Quartiersmanagement und weiteren Kooperationspartnern zusammen. Fördervolumen (2019–2022): 4 Millionen Euro Bundesmittel, 87 Millionen Euro ESF-Mittel. 2018 wurden 123.000 junge Migrant:innen mit 52,9 Millionen Euro gefördert.

Weitere Hinweise zu den Informationsangeboten über Beschäftigungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Jugendliche gibt es im Kapitel 3.4 „Berufsorientierung und -beratung“. 

Flexicurity-Maßnahmen für junge Leute

Flexicurity als integrierte Strategie zur gleichzeitigen Stärkung von Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt soll den Bedarf der Arbeitgeber an flexiblen Arbeitskräften mit den Anforderungen der Arbeitnehmer:innen an die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes vereinen. Für Jugendliche gibt es keine gesonderten Flexicurity-Beschäftigungsangebote.

Relevante gesetzliche Rahmenbedingungen sind: Arbeitsschutzgesetz (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit), Arbeitszeitgesetz, Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Jugendarbeitsschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend), Ladenschlussgesetz (Gesetz über den Ladenschluss), Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Neben tarifvertraglichen Regelungen für bestimmte Berufskreise oder -zweige werden bestimmte Themen und Bereiche durch Betriebsvereinbarungen innerhalb eines Betriebs geregelt. Diese sind dann auch für Jugendliche, die in einem solchen Betrieb tätig sind, gültig. Individualrechtliche Regelungen bezüglich der Arbeitszeit werden im Arbeitsvertrag festgehalten.

Sicherheit als wesentliches Element von Flexicurity wird auch durch den Anspruch auf staatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit erfüllt. Jugendliche haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere Hilfebedürftigkeit erfüllen, können sie ab dem Alter von 15 Jahren auch Arbeitslosengeld II beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Jugendliche haben auch Anspruch auf eine Förderung gemäß dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf für junge Leute

Die in Deutschland bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Programme zur Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf greifen auch für Jugendliche. Darüberhinausgehende jugendspezifische Programme und Initiativen zur besseren Vereinbarung von Privatleben und Beruf gibt es nicht.

Mit Blick auf die Arbeitszeit unterliegen jugendliche Auszubildende beziehungsweise Arbeitnehmer:innen den gültigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen beziehungsweise Regelungen. Für Jugendliche, die eine Berufsausbildung absolvieren, ist der § 7a des Berufsbildungsgesetzes von Bedeutung, der Bestimmungen zur Berufsausbildung in Teilzeit enthält. Demnach kann im Berufsausbildungsvertrag für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbart werden. Die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend.  

Die seit 2005 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankerte Möglichkeit einer Teilzeitausbildung ist zu Beginn des Jahres 2020 für alle Ausbildungsinteressierten ausgeweitet worden. Während sich vor der Gesetzesänderung die Ausbildung in Teilzeit insbesondere an Menschen mit Familienverantwortung richtete, steht durch die Novellierung diese Form der Ausbildung nun allen Menschen offen. So ergeben sich berufliche Perspektiven für Menschen, die aus verschiedenen Lebensumständen, wie z. B. dem Erlernen der deutschen Sprache, psychischen und physischen Einschränkungen oder der Ausübung einer Leistungssportart, keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können. Gleichzeitig bleibt die bisherige Zielgruppe der Menschen mit Familien- und Pflegeverantwortung bestehen.

Auch eine durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) § 76 SGB III kann in Teilzeit durchgeführt werden, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen (Fachliche Weisungen BaE, S. 15).

Einzelne Bundesländer haben ebenfalls entsprechende Förderprogramme, die eine Berufsausbildung in Teilzeit vorsehen, beispielsweise das Programm "Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen" (TEP) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, gefördert aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds. Damit werden Menschen mit Familienverantwortung gefördert, um eine Berufsausbildung zu realisieren.

Junge Familien oder Alleinerziehende können auch die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung bzw. finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Informationen zum Thema ‚Familie und Beruf‘ gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit

Die kommunalen Jugendämter fördern Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Das staatliche Elterngeld unterstützt Eltern, die weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Zudem ermöglicht die staatliche Förderung die Vereinbarung flexibler und verlässlicher Arbeitszeitvereinbarungen.

Finanzierung von Programmen und Initiativen

Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung werden vom Bund und den jeweils für die Maßnahme oder das Programm zuständigen Länderministerien gefördert. Teilweise werden auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt.

Das Youth-Wiki-Kapitel Beschäftigung und Unternehmergeist bietet weitere Informationen zur Finanzierung von berufs- und beschäftigungsfördernden und -unterstützenden Maßnahmen unter

Qualitätssicherung

Die Bundesagentur für Arbeit führt ein umfangreiches Programm-Monitoring für ihre Förderprogramme durch. In ihren statistischen Auswertungen werden die Anzahl von Teilnehmenden an beruflichen Fördermaßnahmen und bestimmte Teilnehmermerkmale, z. B. Alter, Schul- und Berufsbildung und Dauer der Arbeitslosigkeit erfasst. Daneben werden die Ergebnisse, insbesondere die Übergänge in Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung erfasst. Ergänzt wird das Programm-Monitoring der Bundesagentur für Arbeit durch Online-Befragungen der Teilnehmenden an berufsvorbereitenden Maßnahmen, um ein entsprechendes Feedback zu den Maßnahmen zu erhalten.

Zahlreiche Programme und Maßnahmen der Bundes- und Länderministerien werden in Deutschland systematisch ausgewertet und evaluiert. Die Ergebnisse fließen unter anderem in die Weiterentwicklung von Programmen ein. Die jeweiligen Evaluationsberichte sind in der Regel online abrufbar. 

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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