Soziale Inklusion

Inklusive Programme für Jugendliche

Spezielle Programme für schutzbedürftige Jugendliche

Programm: Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In lokalen Bündnissen für Bildung setzen engagierte Bürgerinnen und Bürger bundesweit Projekte für Kinder und Jugendliche um, die aus Verhältnissen kommen, die den Zugang zu Bildung erschweren: Paten- und Mentorenprogramme, Leseförderungen, Ferienfreizeiten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Zirkusaktionen. Das Programm ist in allen Bundesländern nutzbar.

Förderung der sozialen Integration durch internationale Jugendarbeit

Weitere Informationen dazu gibt es im Bereich Initiativen zur Förderung der sozialen Inklusion und Bewusstseinsstärkung.

Bildungspaket

Das Bildungspaket steht unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Laufzeit: Seit 1. April 2011
Zielgruppen: Sieht Bildungs- und Teilhabeleistungen vor, die insbesondere Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsenen zustehen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Das Bildungspaket sieht u.a. Zuschüsse für folgende Bereiche vor:

  • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege;
  • bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann;
  • bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 10 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge oder Gebühren oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände;
  • um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt;
  • zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten);
  • Aufwendungen für Schülerbeförderung, die nicht anderweitig abgedeckt werden, werden übernommen.

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Die konkrete Umsetzung des Bildungspakets kann in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich sein.

Spezielle Programme für die soziale Integration von Jugendlichen

Förderung der Jugendsozialarbeit

Im Rahmen der grundständigen Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII § 13 wird die Jugendsozialarbeit auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gefördert. Die Förderetats sind vor allem der Kinder- und Jugendplan des Bundes, die Landesjugend(förder)pläne sowie die kommunale Kinder- und Jugendförderung. Während die Jugendarbeit grundsätzlich allen Jugendlichen zur Verfügung steht, befasst sich die Jugendsozialarbeit als eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe im Speziellen mit jungen Menschen, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind. Das kann leistungsschwache Schüler, Kinder mit Migrationshintergrund als auch Menschen mit psychischen Problemen betreffen. Ziel ist es, die Heranwachsenden in ihrer Schul- und Berufsausbildung sowie Eingliederung in die Arbeitswelt zu unterstützen und die allgemeine soziale Integration zu fördern. Es gibt verschiedene Handlungsfelder:

  • Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (vorrangig Berufsorientierung),
  • Jugendsozialarbeit und Schule (Entgegenwirkung von Beeinträchtigungen und Benachteiligungen im schulischen Umfeld,
  • Jugendwohnen (Unterstützung an neuen Wohnorten),
  • Zielgruppenspezifische und mobile Ansätze der Jugendsozialarbeit ( z. B. Streetwork),
  • Migration als Fachdienst- und Querschnittsaufgabe (u. a. durch die Jugendmigrationsdienste).

ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier"

Das Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und aus Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Zielgruppen: benachteiligte junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf. Die Angebote richten sich insbesondere an junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die durch andere Angebote besonders schwer zu erreichen sind, zum Beispiel schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecherinnen und Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie junge neu Zugewanderte mit besonderem Integrationsbedarf.
Maßnahmen: Das Programm fördert junge Menschen bei der (Re-)Integration in Schule, Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft. Die Teilnehmenden sollen mit niedrigschwelligen Angeboten aktiviert und ihre Kompetenzen und Persönlichkeit gestärkt werden. Das Modellprogramm kombiniert verschiedene sozialpädagogische Angebote, die passgenau entsprechend der Bedarfslage der Zielgruppen in der Kommune ausgestaltet werden können.
Schwerpunkte: In der Förderrunde 2015-2018 haben an 175 Standorten fast 60.000 junge Menschen teilgenommen, davon befinden sich 59 Prozent nach der Teilnahme in schulischer oder beruflicher Bildung oder haben einen Arbeitsplatz gefunden. Es wurde eine zweite Förderungsphase von 2019 bis Mitte 2022 mit einem Budget von 101,2 Millionen beschlossen (davon stammen 97 Millionen aus ESF Mitteln und 4,2 Millionen vom Bund.

ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung

Für das Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung zeichnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich.
Laufzeit: 15.11.2014-31.07.2022
Zielgruppe: insbesondere leistungsschwächere Schüler/innen, die einen Hauptschulabschluss anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erreichen und/oder Probleme beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung haben werden (einschließlich Inklusion). Außerdem Schüler/innen, die einen Förderschulabschluss anstreben, sofern eine anschließende Berufsausbildung möglich erscheint.
Ziel: junge Menschen in eine Berufsausbildung einzugliedern.
Maßnahmen: Die Berufseinstiegsbegleiter/innen unterstützen junge Menschen kontinuierlich und individuell von der Schule bis in die Berufsausbildung. Die Maßnahmen beginnen in den Vorabgangsklassen allgemeinbildender Schulen und reichen bis zu sechs Monate in die Berufsausbildung hinein. Gelingt der nahtlose Übergang nicht, erfolgt die Begleitung im Übergangsbereich bis zu 24 Monate. Die einzelnen Schritte zielen dabei auf

  • das Erreichen des Schulabschlusses,
  • die Verbesserung der Berufsorientierung und -wahl sowie
  • die Aufnahme und Stabilisierung eines Berufsausbildungsverhältnisses ab.

Seit 2015 stellt der Bund für die Berufseinstiegsbegleitung insgesamt rund eine Milliarde Euro in der Förderperiode 2014 - 2020 bereit, davon rund 500 Millionen Euro aus Mitteln des ESF des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Gefördert werden rund 115.000 Schülerinnen und Schüler an knapp 3.000 Schulen der Sekundarstufe 1.

Programme für die soziale Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund

Jugendmigrationsdienste

Bundesweit beraten und unterstützen mehr als 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren mit Migrationshintergrund und junge geflüchtete Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben. Pädagogische Fachkräfte in den Jugendmigrationsdiensten unterstützen diese jungen Menschen auf ihrem Weg in der Schule, bei der Ausbildung und in der Arbeitswelt, um ihnen Chancengerechtigkeit und Teilhabe zu eröffnen. Gemeinsam mit den Jugendlichen werden Ziele definiert und passgenaue Angebote gesucht, damit jeder einzelne seine Ziele erreichen kann. Bundesweit gibt es insgesamt 474 Einrichtungen mit über 850 Mitarbeiter(inne)n. Jährlich erreichen sie rund 120.000 junge Menschen. Die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben und den Eltern ist dabei besonders wichtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten nicht nur die jungen Menschen selbst zu Fragen der Bildung und Ausbildung, sondern auch deren Eltern. Sie arbeiten eng mit der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zusammen.

Zur Optimierung der Integrationsprozesse wird seit 2011 flächendeckend und trägerübergreifend die webbasierte Software "I-mpuls JMD" eingesetzt, die auch eine Evaluation der Arbeit ermöglicht. Die Arbeit in den Jugendmigrationsdiensten wird regelmäßig den aktuellen Entwicklungen und Bedarfen angepasst.

Die Jugendmigrationsdienste führen neben Beratung und Online-Beratungsprojekten auch eigene Maßnahmen durch:

  • Im Modellprojekt „Jugendmigrationsdienst im Quartier" wird an 16 Modellstandorten erprobt, wie die Lebenssituation und -welt der Bewohner/-innen verbessert und das soziale Zusammenleben gestärkt werden kann. „JMD im Quartier" wird von Juli 2017 bis Dezember 2021 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesjugendministerium (BMFSFJ) gefördert.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (Förderrichtlinie Integration)

Zum 1. März 2010 traten die gemeinsamen Förderrichtlinien des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (Förderrichtlinie Integration; PDF 59,6 KB) in Kraft. Projekte zur Partizipation und Kompetenzsteigerung von Zuwanderinnen und Zuwanderern stehen im Vordergrund, die sich sinnvoll mit bereits bestehenden kommunalen Angeboten ergänzen. Dabei ist eine Mitwirkung von Migrantenorganisationen besonders erwünscht. Es werden innovative und niedrigschwellige Vor-Ort-Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern gefördert. Die Förderung umfasst praxisnahe Angebote zur Stärkung der sozialen Kompetenzen und der Erziehungskompetenz, zum bürgerschaftlichen Engagement, zur interkulturellen Kompetenz, zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund sowie zur Kriminalitäts- und Suchtprävention.

Zuwendungsempfänger sind Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenselbstorganisationen, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit jungen Zuwanderinnen und Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Die Durchführung der Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben am 5. Februar 2016 die gemeinsame Qualifizierungsinitiative für junge, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge (PDF 1,4 MB) gestartet. Das Ziel ist es, durch ein umfassendes Qualifizierungs- und Betreuungssystem sowie eine intensive fachliche Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Asylbewerber/-innen oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang an eine Ausbildung im Handwerk heranzuführen.

Im Rahmen der Initiative werden drei Stationen durchlaufen. In der Regel absolvieren die jungen Flüchtlinge zunächst einen Integrationskurs. Darauf folgt der erste Schritt, die Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit „Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk - PerjuF-H“. Junge Menschen erhalten Einblicke in die verschiedenen Berufsfelder des Handwerks und Sprachkenntnisse werden berufsbezogen erweitert. Geeignete Teilnehmer/-innen werden dann im zweiten Schritt in das BMBF-Programm „Berufsorientierung Flüchtlinge – BOF“ aufgenommen. Während der BOF-Kurse lernen die Teilnehmenden Fachsprache und Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf und werden von einer Begleitung individuell unterstützt. Die Kurse finden in Lehrwerkstätten und Betrieben statt. Mit der am 29.03.2019 geänderten Förderrichtlinie gibt es sowohl eine Öffnung auf weitere Berufe als auch eine Erweiterung der Zielgruppe (Zugewanderte mit migrationsbedingtem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf“).  Spätestens am Ende der BOF-Maßnahme werden die Teilnehmen in eine betriebliche Ausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) vermittelt.

Richtlinien „Garantiefonds Hochschule“

Mit den Richtlinien „Garantiefonds Hochschule" unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Flüchtlinge und Zugewanderte auf dem Weg zur Hochschulreife und ins Studium. Gefördert werden insbesondere studienvorbereitende Deutschsprachkurse, die mit einem Zertifikat abschließen und auf die Hochschule vorbereiten beziehungsweise einen Hochschulabschluss ermöglichen. Auch die Teilnahme an Sonderlehrgängen zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- beziehungsweise Hochschulreife sowie die Teilnahme am Studienkolleg und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg sind förderfähig. Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und ergänzen die aktuellen Sprachfördermaßnahmen zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen.

Zum 1. Januar 2017 traten neue „Richtlinien zur Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)" in Kraft. Sie regeln, dass künftig zum förderberechtigen Personenkreis auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen gehören. Das Angebot fokussiert sich zudem stärker als bisher auf den vor-universitären Bereich.

Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen"

Das Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen" unterstützt seit 2016 Patenschaften mit dem Ziel, gesellschaftlichen Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement nachhaltig zu fördern. Insgesamt engagieren sich mehr als 75.000 Paten und Patinnen (Stand 2019). 29 zivilgesellschaftliche Institutionen (Wohlfahrtsverbände, Stiftungen, Migrantenorganisationen und andere) haben eine Förderung erhalten, die Patenschaften stiften. Inzwischen setzen die Trägerorganisationen mit über 500 Unterstrukturen das Programm bundesweit um. Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Patenschaftsprogramm für geflüchtete Menschen ist das Konzept des Programms Ende 2018 mit den „Chancenpatenschaften" auf Menschen in benachteiligenden Lebenssituationen erweitert worden.

Bundesländer

Die Bundesländer haben eigene Förderprogramme zur Integration, zu deren Zielgruppe auch Jugendliche gehören. Weitere Informationen auf den relevanten Webseiten von Landesregierungen beziehungsweise Landesministerien:

Förderung

Alle weiter oben aufgeführten Förderprogramme werden durch öffentliche Gelder aus Bundes- (Bundesprogramme), Landes- (Landesprogramme) oder Kommunaletats finanziert bzw. kofinanziert. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage jeweils spezifischer Förderrichtlinien, die für jedes Programm Ziele und Bedingungen formulieren. Die Vergabe erfolgt außerdem aufgrund gesetzlicher (auch haushaltsrechtlicher) Grundsätze.

Dort, wo Informationen dazu vorliegen, sind Förderetats der oben beschriebenen Programme angegeben.

Dort, wo Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in die Förderprogramme einfließen, ist dies für die oben beschriebenen Programme angegeben.

Förderung der Jugendverbände

Im Rahmen der grundständigen Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII werden Jugendverbände auf Bundes-, Landes- und Kommunaler Ebene gefördert. Die Förderetats sind vor allem der Kinder- und Jugendplan des Bundes, die Landesjugend(förder)pläne sowie die kommunale Kinder- und Jugendförderung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die bundeszentralen Strukturen der Jugendverbände. In Jugendverbänden wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Sie bringen Anliegen und Interessen junger Menschen zusammen. Auf der Ebene der Länder werden ihre Zusammenschlüsse in Landesjugendringen, auf der kommunalen Ebene Stadt- oder Kreisjugendringe, auf allen drei Ebenen werden die Einzelverbände gefördert.

Qualitätssicherung

Evaluationsvorhaben werden in Bezug auf Verfahren, Fragestellungen, Indikatoren etc. unterschiedlich gestaltet. Entsprechend unterschiedlich sind die Ergebnisse. Wo bekannt, werden diese Punkte bei den Einzelevaluationen der jeweiligen Programme im Zusammenhang mit der Beschreibung der Programme unter Spezielle Programme für schutzbedürftige Jugendliche genannt.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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