Jugendpolitik im Allgemeinen

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Jugend

Zusammenarbeit mit Ländern in Europa

In Deutschland besteht eine lange Tradition der jugendpolitischen Kooperation mit anderen Staaten, die sich nicht nur aber insbesondere auf die Jugendarbeit bezieht. Ein zentrales Ziel der Zusammenarbeit mit den Ländern in Europa ist die Nutzung internationaler Erfahrungen und Ideen für die Gestaltung der nationalen Jugendpolitik und -praxis. Zudem wird der Austausch von jungen Menschen und Fachkräften bilateral gefördert.

Die Zusammenarbeit mit europäischen Staaten liegt im Jugendbereich in der Verantwortung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In der Ausführung wird sie – insbesondere an den Stellen, die die Jugendarbeit betreffen, von IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. und JUGEND für Europa - Nationale Agentur ERASMUS+ Jugend in Aktion und dem Europäischen Solidaritätskorps unterstützt.

Unter dem Namen „International Youth Policy Dialogue“ hat IJAB 2015 ein jugendpolitisches Netzwerk gegründet. Zusammen mit ehemaligen und aktuellen Kooperationspartnern tauscht sich IJAB hier über (internationale) jugendpolitische Entwicklungen in den Ländern aus.

Deutschland hat eine Reihe von bilateralen Abkommen mit europäischen Ländern zur jugendpolitischen Zusammenarbeit abgeschlossen, auf Basis derer verschiedene Organisationen die in den Abkommen vereinbarten Aufgaben und Ziele ausführen:

Auch auf regionaler und kommunaler Ebene bestehen viele europäische Kooperationen. Viele Kommunen unterhalten Städtepartnerschaften zu anderen europäischen Kommunen. Diese Städtepartnerschaften beinhalten oft Elemente des Jugendaustausches.

Im Grenzgebiet bestehen viele bilaterale und multilaterale Kooperationsprojekte und regionale Partnerschaften, die z.B. durch Jugendaustausch und Jugendpartizipation auch jugendpolitische Aspekte haben.

Internationale Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten in internationalen Organisationen ist ein wesentlicher Bestandteil deutscher Politik und setzt sich auch in der Jugendpolitik fort. Neben der Zusammenarbeit in z.B. dem Europarat und der UN spielen auch bilaterale Abkommen eine wichtige Rolle.

Europarat

Deutschland arbeitet im Bereich der Jugendpolitik auch mit dem Europarat zusammen, z.B. im European Knowledge Centre for Youth (EKCYP). Deutschland wird in diesem Korrespondentennetzwerk durch IJAB vertreten.

Vereinte Nationen

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, fällt in die Zuständigkeit des BMFSFJ. In 2015 wurde am Deutschen Institut für Menschenrechte eine unabhängige Monitoring-Stelle für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland errichtet. In dem Staatenberichtsverfahren reicht die Monitoring-Stelle parallel zum Staatenbericht der Bundesregierung beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einen eigenen Bericht ein.

Seit 2005 entsendet Deutschland zwei Jugenddelegierte zur Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York. Ihre Aufgabe ist es, sich dort für die Belange junger Menschen einzusetzen, indem sie den Mitgliedern der deutschen Delegation als ‚Expert(inn)en in Sachen Jugendfragen‘ die Sichtweise von Jugendlichen näherbringen.

Bilaterale Abkommen

Die Bundesregierung hat eine Reihe von bilateralen Abkommen und Vereinbarungen abgeschlossen, die eine Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik und Jugendaustausch einschließen. Viele Jugendaustauschprogramme finden im Rahmen von Kulturabkommen statt, die Deutschland mit vielen Ländern der Welt abgeschlossen hat. Beispiele bilateraler Abkommen zum Jugend- und Fachkräfteaustausch sind:

Das Auswärtige Amt ergänzt den internationalen Jugendaustausch durch Einzelmaßnahmen im Rahmen seiner Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, u. a. in Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Austauschdienst. Darüber hinaus unterstützt das Auswärtige Amt den Jugend- und Fachkräfteaustausch im Rahmen der Förderung der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Ländern, die der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine) und Russland und der Transformationspartnerschaft mit der arabischen Welt (insbesondere Tunesien, Marokko, Libyen, Ägypten, Jordanien, Jemen, Libanon und Irak) angehören.

Mit Kanada wurde ein Abkommen über Jugend und Jugendmobilität unterzeichnet. Mit Argentinien, Australien, Brasilien (noch nicht in Kraft), Chile, Hongkong, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und Uruguay bestehen Vereinbarungen und gemeinsame Erklärungen zu Arbeits- und Reiseprogrammen.

Das Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK), eine Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), der Deutschen Sportjugend (dsj) und des Rings Politischer Jugend (RPJ) vertritt deutsche Jugendorganisationen auf internationaler Ebene. Seit 1963 werden im DNK die internationale Arbeit ihrer drei Organisationen koordiniert. Außerdem hat das DNK die Aufgabe, die Interessen von jungen Menschen in den ihr angeschlossenen Jugendorganisationen international zu vertreten.

Siehe auch Youth-Wiki-Kapitel Jugend in der Welt: Internationale Jugendarbeit und entwicklungspolitische Zusammenarbeit

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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