Allgemeine und berufliche Bildung

Grenzüberschreitende Lernmobilität

Politischer Rahmen

In Deutschland tragen verschiedene Programme und Maßnahmen auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Kommunen und von Stiftungen zur Förderung der grenzüberschreitenden Lernmobilität bei. Handlungsweisende Institutionen in diesem Kontext sind insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Auswärtige Amt. Die Zuständigkeit für den internationalen Austausch im Bereich der schulischen Bildung liegt bei der Kultusministerkonferenz (KMK) als ständige Vertretung der Kultus- und Bildungsminister:innen der Länder.

In den vergangenen Jahren hat in der politischen Diskussion insbesondere das Thema der grenzüberschreitenden Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung an Bedeutung gewonnen. Politik und Sozialpartner erachten den Anteil der Auszubildenden, die im Rahmen ihrer Ausbildung einen Auslandsaufenthalt absolvieren, als einen wesentlichen Indikator für die Attraktivität des deutschen Berufsbildungssystems. Bereits in der im Jahr 2017 unter Federführung des BMBF beschlossenen Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden im Rahmen des Zielfeldes „Internationaler Ausbau von Bildung und Qualifizierung“ Maßnahmen zur Steigerung des Anteils der Auszubildenden mit Auslandserfahrung vereinbart und eine Zielmarke von 10 Prozent je Jahrgang definiert. Ebenso betonte auch der Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 die hohe Bedeutung des Themas. Aktuell greift die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung, die im Dezember 2022 durch das BMBF gestartet wurde, erneut das Thema Mobilität in der beruflichen Bildung auf. Eines der Ziele der Exzellenzinitiative ist die internationalere Ausrichtung der beruflichen Bildung. Um den Anteil der Auszubildenden mit Auslandserfahrung zu erhöhen, wird in der Initiative vereinbart, die bestehenden Programme weiterzuentwickeln und flexibler sowie inklusiver zu gestalten. Zudem soll die Möglichkeit der Einrichtung eines Deutschen Beruflichen Austauschdienstes (DBAD) geprüft werden.

 
Ebenfalls Gegenstand der im Jahr 2017 beschlossenen Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung ist die grenzüberschreitende Mobilität in der Hochschulbildung. Dabei wird als Ziel festgelegt, dass jede zweite Hochschulabsolventin beziehungsweise jeder zweite Hochschulabsolvent studienbezogene Auslandserfahrung gesammelt und jede:r dritte einen Auslandaufenthalt von mindestens drei Monaten und/oder 15 ECTS nachweisen kann. Die von der  Internationalisierungsstrategie definierten Zielmarken stehen im Einklang mit jenen, die bereits in der Strategie der Wissenschaftsminister:innen von Bund und Ländern für die Internationalisierung von Hochschulen im Jahr 2013 formuliert wurden.

Auf der Bundesebene für den internationalen Jugendaustausch zuständig ist das BMFSFJ; das wesentliche Förderinstrument hier ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) (PDF 228 KB). Aufgabe des KJP ist es, die Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene anzuregen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustauschs im außerschulischen Bereich zur Umsetzung bi- oder multilateraler Vereinbarungen, völkerrechtlicher Abkommen oder von EU-Verordnungen. Das Auswärtige Amt ergänzt den internationalen Jugendaustausch im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Der Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2021 beschreibt die unterschiedlichen Formate und Themenschwerpunkte der Förderung.

Da die schulische Bildung in Deutschland im Verantwortungsbereich der Länder liegt, ist der internationale Austausch im Schulbereich Aufgabe der KMK. So ist bei der KMK der Pädagogische Austauschdienst (PAD) angesiedelt, der als einzige staatliche Einrichtung in Deutschland im Auftrag der Länder für den internationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig ist.

Zu weiteren Informationen zum politischen Rahmen vgl. auch das Mobility scoreboard sowie Eurydice: Germany - Mobility and Internationalisation.

 

Wichtige internationale Mobilitätsprogramme für Lernende im formalen Bildungsbereich

Eine wichtige Rolle bei der Förderung der grenzüberschreitenden Lernmobilität in Deutschland spielt das europäische Förderprogramm Erasmus+, das im Zeitraum von 2021 bis 2027 Aktivitäten im Bereich der Schulbildung, Hochschulbildung, beruflichen Bildung, Erwachsenenbildung, der Jugend und des Sports fördert. Erasmus+ ist in drei Leitaktionen untergliedert, wobei sich Leitaktion 1 auf die Lernmobilität von Einzelpersonen, Leitaktion 2 auf die Zusammenarbeit von Organisationen und Leitaktion 3 auf die Unterstützung politischer Reformen bezieht. Über die Förderung durch die EU hinaus tragen verschiedene Programme auf Ebene des Bundes, der Länder und von Stiftungen zur Förderung der Mobilität bei.

Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung

Im Bereich der Berufsbildung unterstützt Erasmus+ Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Lehrkräften und Ausbilder:innen sowie Kooperationen zur europäischen Zusammenarbeit. Ansprechpartnerin für Erasmus+ im Bereich der Berufsbildung ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB).

  • Auszubildende haben im Rahmen von Erasmus + die Möglichkeit, ein mehrwöchiges Auslandspraktikum in Europa zu absolvieren. Dabei können nur Bildungseinrichtungen wie Betriebe oder Berufsschulen Fördermittel beantragen, nicht aber Einzelpersonen. Beteiligt sich der eigene Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule nicht an Erasmus+, können sich die Auszubildenden um einen sogenannten Pool-Platz bewerben. Während ihres Auslandsaufenthalts beziehen die Auszubildenden ihre Ausbildungsvergütung weiter; das Erasmus+-Stipendium beinhaltet Aufenthalts- und Fahrtkosten. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig vom Zielland und der Dauer des Aufenthalts. Weitere Informationen finden sich in der Erasmus+-Broschüre für Auszubildende.
  • Auch Lehrkräfte an Berufsschulen sowie Ausbilder:innen in Unternehmen können einen über Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt absolvieren, beispielsweise im Rahmen einer Lehrtätigkeit, einer Hospitation oder einer Schulung. Auch hier werden Zuschüsse zu Reisekosten und Aufenthalt sowie gegebenenfalls den Kurskosten gezahlt, deren Höhe von der Aufenthaltsdauer sowie dem Zielland abhängig sind. Nähere Informationen finden sich in den Broschüren für Unternehmen beziehungsweise Berufsschulen.
  • Gefördert werden schließlich auch Partnerschaften von privaten oder öffentlichen Einrichtungen der Berufsbildung mit entsprechenden Institutionen im europäischen Ausland, die dem Ziel des länderübergreifenden Austauschs beziehungsweise der europäischen Zusammenarbeit dienen. Im Rahmen der sogenannten Kleineren Partnerschaften, an denen mindestens zwei Partnerinstitutionen beteiligt sein müssen, werden dabei Aktivitäten wie Projekttreffen oder Öffentlichkeitsarbeit mit Mitteln in Höhe von 30.000 bis 60.000 Euro gefördert. Größere Kooperationsprojekte bestehen dagegen aus mindestens drei Partnereinrichtungen aus unterschiedlichen EU-Staaten; für die Förderung gibt es Pauschalbeträge in Höhe von 120.000, 250.000 oder 400.000 Euro.

AusbildungWeltweit ist ein nationales Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das weltweite, praxisorientierte Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung finanziell unterstützt. Dabei können Auszubildende sowie Ausbilder:innen im ausländischen Betrieb internationale Berufskompetenz erwerben und sich persönlich weiterentwickeln. Finanziell unterstützt werden Auslandsaufenthalte von Auszubildenden für eine Dauer von drei Wochen bis zu drei Monaten sowie Aufenthalte von Ausbilder:innen von zwei Tagen bis zwei Wochen. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse zu Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie für die Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts (zum Beispiel Sprachkurse). Nähere Informationen finden sich in den Förderrichtlinien.

Das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm JUVENTUS richtet sich an benachteiligte junge Menschen bis zu 30 Jahren, deren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt durch betriebliche Praktika im EU-Ausland verbessert werden sollen. Jugendliche und junge Erwachsene können (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Zielgruppe sind unter anderem Jugendliche mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Ausbildungsabbrecher:innen oder Menschen mit Behinderung. Zentraler Bestandteil von JUVENTUS ist ein begleitetes mehrmonatiges Auslandspraktikum in einem anderen EU-Mitgliedstaat, verbunden mit einer intensiven Vor- und Nachbereitung. JUVENTUS liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Innerhalb der Projekte sollen Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen, Betriebe und Projektträger eng zusammenarbeiten. Das Programm hat eine Laufzeit von 2022 bis 2028.

Über die genannten Programme auf der Ebene der EU beziehungsweise des Bundes hinaus gibt es auf transnationaler Ebene weitere Aktivitäten, die die Mobilität in der Berufsbildung zwischen Deutschland und einem oder mehreren Partnerländern fördern. Ausgewählte Programme auf dieser Ebene sind:

  • PROTANDEM, eine Deutsch-Französische Agentur, die den Austausch in der beruflichen Bildung unterstützt. Finanziert werden Gruppenaustausche von Auszubildenden aus Frankreich und Deutschland für einen Mindestaufenthalt von zwei Wochen.  Die Mindestteilnehmer:innenzahl liegt bei sechs Auszubildenden; übernommen werden Fahrt- und Aufenthaltskosten. Auf der deutschen Seite wird PROTANDEM aus Mitteln des BMBF finanziert.
  • Das Programm „Freiwillige Berufliche Praktika“ des Koordinierungszentrums Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem richtet sich an Berufsschulen, Ausbildungsbetriebe und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen. Im Rahmen des Programms können Berufsschüler:innen, Auszubildende und Berufsanfänger:innen ab 16 Jahren ein berufliches Praktikum im Nachbarland absolvieren. Die Dauer des Praktikums kann zwischen zehn Tagen und zwölf Monaten betragen; Vorbereitungstage sowie Orientierung vor Ort sind Bestandteil des Praktikums.
  • Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) fördert neben anderen Aktivitäten auch Praktika im Bereich der beruflichen Bildung. Dabei werden sowohl individuelle Praktika als auch Praktika größerer Gruppen zum Zwecke der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Weiterbildung unterstützt. Zielgruppe sind polnische und deutsche Schüler:innen von Berufsschulen sowie Berufsanfänger:innen; die Dauer des Praktikums kann zwischen sieben Tagen und drei Monaten betragen.
  • Das Deutsch-Israelische Programm zur Zusammenarbeit in der Berufsbildung ist ein bilaterales Kooperationsprogramm zwischen dem israelischen Ministerium für Arbeit und Soziales und dem deutschen Bundesbildungsministerium, das unter anderem den Austausch von Auszubildenden fördert. Dabei absolvieren kleine Gruppen von israelischen oder deutschen Auszubildenden Lehrgänge sowie fachbezogene Praktika in Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen im Partnerland während eines rund dreiwöchigen Aufenthalts.

Zu weiteren Informationen zur Mobilität in der Berufsbildung siehe auch das Youth Wiki-Kapitel Grenzüberschreitende Mobilität in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmergeist und Beruf.

Mobilität im Bereich der Hochschulbildung

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die zentrale Organisation in Deutschland für die Mobilität im Bereich der Hochschulbildung. Er wird von den deutschen Hochschulen getragen und finanziert sich überwiegend aus Mitteln des Auswärtigen Amts (AA), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Europäischen Union.

Beim DAAD ist auch die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit angesiedelt. Erasmus+ im Hochschulbereich fördert sowohl die Mobilität von Einzelpersonen als auch Partnerschaften von Organisationen.

  • Im Rahmen der Leitaktion „Mobilität von Einzelpersonen“ werden nicht nur Auslandsaufenthalte von Studierenden, sondern auch von Hochschulmitarbeiter:innen im Bereich der Lehre, Fort- und Weiterbildung gefördert. Das neue Erasmus+ Programm mit der Laufzeit von 2021 bis 2027 verfolgt dabei das Ziel, die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen stärker als bislang zu berücksichtigen. Die Mindestaufenthaltsdauer für Studienaufenthalte liegt bei zwei Monaten; diese sind nicht nur in europäischen Ländern, sondern auch in Partnerländern weltweit möglich. Studierende erhalten während ihres Aufenthalts finanzielle Zuschüsse, deren Höhe vom Zielland abhängig ist; zudem werden ihre im Ausland erworbenen Studienleistungen anerkannt. Durch Erasmus + werden zudem auch Auslandspraktika für Studierende und Graduierte gefördert, die durch ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse sowie bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts organisatorisch unterstützt werden.
  • Im Rahmen der Leitaktion „Partnerschaften und Kooperationen“ wird die strukturierte Zusammenarbeit von Hochschulen zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten gefördert. Die Laufzeiten können zwischen 12 und 36 Monaten betragen.

Auch über Erasmus+ hinaus fördert der DAAD auf unterschiedliche Art und Weise Studienaufenthalte, Praktika, Sprachkurse und Summer Schools im Ausland. Dabei ist der Umfang der Förderung vom jeweiligen Programm abhängig; er reicht von wenigen Tagen – wie bei der Summer School im Go-East- Programm – bis hin zu zwei Jahren beim Stipendium für ein Masterstudium im Ausland. In seiner Stipendiendatenbank gibt der DAAD einen Überblick über seine eigenen Stipendienprogramme sowie Angebote anderer ausgewählter Förderorganisationen. Der DAAD unterstützt neben Studienaufenthalten auch Auslandspraktika sowie das Forschen und Lehren im Ausland.  

Neben dem DAAD fördert auch das Goethe-Institut, das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik, Mobilitätsprogramme für Studierende. Exemplarisch sei hier das Programm SCHULWÄRTS! genannt, das sich an Lehramtsstudierende und angehende Lehrkräfte aller Schulformen und Fächerkombinationen richtet und Praktika an Schulen im Ausland vermittelt und fördert. Gefördert werden Praktika mit einer Dauer von 8 bis 16 Wochen; die Stipendiat:innen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 € sowie einen Betrag in Höhe von 125 Euro pro Praktikumswoche. Die Stipendiat:innen werden vor, während und nach dem Praktikum individuell betreut. SCHULWÄRTS! wird unter anderem durch das Auswärtige Amt gefördert.

Über die genannten Stipendien hinaus bietet auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Möglichkeiten, Studienaufenthalte im Ausland zu finanzieren. Dabei können auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG beziehen, in den Genuss des sogenannten Auslands-BAföG kommen. Voraussetzung hierfür ist, dass im Ausland die Lebenshaltungskosten höher sind als in Deutschland.

Mobilität im Bereich der schulischen Bildung

Der bei der Kultusministerkonferenz (KMK) angesiedelte Pädagogische Austauschdienst (PAD) ist als einzige staatliche Stelle in Deutschland für den internationalen Austausch im Schulbereich zuständig. Der PAD ist zugleich die Nationale Agentur für Erasmus+ Schulbildung und somit Ansprechpartner für Fragen rund um das europäische Förderinstrument.

Erasmus+ fördert im Bereich der Schulbildung Mobilitätsprojekte, Partnerschaften und den digitalen Austausch:

  • Im Rahmen von Mobilitätsprojekten können Schüler:innen und Personal an Auslandsaufenthalten zu Lernzwecken teilnehmen. Dabei sollen besonders auch Jugendliche mit geringeren Chancen berücksichtigt werden, so zum Beispiel Menschen mit Behinderungen oder ökonomischen und sozialen Nachteilen. Anträge auf eine Förderung können nicht von Einzelpersonen, sondern nur von Schulen oder anderen Einrichtungen gestellt werden. Für Schüler:innen werden individuelle oder Gruppenaustausche mit einer Dauer zwischen zwei und 30 Tagen gefördert. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, im Rahmen von Erasmus + beispielsweise an Hospitationen oder Fortbildungen im Ausland teilzunehmen.
  • Partnerschaften ermöglichen die europäische Zusammenarbeit kleinerer und größerer Organisationen wie Behörden oder Einrichtungen der Lehrerfort- und Weiterbildung zu einem selbstgewählten Thema, beispielsweise aus den Bereichen Digitalisierung, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit oder MINT-Förderung.  Ebenso wie im Bereich der Berufsbildung und der Hochschulbildung fördert Erasmus + auch bei der Schulbildung sowohl kleinere Partnerschaften als auch größere Kooperationsprojekte.
  • Der digitale Austausch zwischen verschiedenen Akteuren im Bereich der Schulbildung wird schließlich durch die 2022 ins Leben gerufene European School Education Platform gefördert. Diese Plattform ist auch das Zuhause von eTwinning, der Community von Schulen, die es ihnen erlaubt, sich zu vernetzen, auszutauschen und gemeinsame Projekte zu starten.

Der PAD ist gemeinsam mit dem Goethe-Institut sowie dem DAAD auch für die Umsetzung des Programms „Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) zuständig, das im Jahr 2008 durch das Auswärtige Amt initiiert wurde. Ziel von PASCH ist es, langfristige Partnerschaften von Schulen in Deutschland und Schulen weltweit durch eine Förderung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schülergruppen zu fördern. Dabei bezuschusst das Programm Fahrtkosten von Schüler:innen und Begleitlehrkräften sowie Programm- und Projektkosten, die im Rahmen der Begegnungen anfallen. Zudem werden vorbereitende Besuche und seit Juni 2020 auch virtuelle Austauschformaten bezuschusst.

Ebenfalls durch den PAD koordiniert werden zudem verschiedene binationale Schulaustauschprogramme. Hierbei handelt es sich um die Folgenden:

  • Das German American Partnership Program (GAPP): Das GAPP unterstützt Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und den USA durch eine Förderung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schülergruppen. Dabei bezuschusst das Programm die Flugkosten der deutschen Schüler:innen und der Begleitlehrkräfte sowie die Projektkosten für die Austauschbegegnungen.
  • Der Schulpartnerschaftsfonds Deutschland – China unterstützt Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Austauschprojekten zwischen China und Deutschland. Dabei gibt es in beiden Ländern je eine Kontaktstelle, deren Ziel es ist, die deutsch-chinesische Verständigung über themenbezogene Projektarbeit an Schulen zu gestalten. Das Angebot des Schulpartnerschaftsfonds wird um digitale Austauschformate und Fördermöglichkeiten ergänzt.
  • Im Rahmen des Programms „Schulpartnerschaften mit Israel“ werden langfristige Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Israel durch eine Förderung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schüler:innengruppen unterstützt. Bezuschusst werden die Flugkosten der israelischen Schüler:innen und der Begleitlehrkräfte sowie die Projektkosten für die Austauschbegegnung in Deutschland.

Neben dem PAD fördern auch bilaterale Jugendwerke und Koordinierungsstellen Schüleraustausche und -begegnungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW): Das Brigitte-Sauzay-Programm des DFJW unterstützt den individuellen Schüleraustausch zwischen Frankreich und Deutschland. Die Teilnehmenden sind jeweils drei Monate in einer Gastfamilie im anderen Land. Der Besuch der Schule im jeweiligen Gastland soll mindestens sechs Wochen umfassen; Teilnehmende erhalten einen Fahrtkostenzuschuss.
  • Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW): Das DPJW unterstützt den deutsch-polnischen Schüler:innenaustausch auf individueller Ebene. Dabei werden Aufenthalte im jeweiligen Gastland mit einer Dauer von mindestens drei und maximal sechs Monaten durch ein Taschengeld in Höhe von 100 Euro monatlich und einen Fahrtkostenzuschuss gefördert.
  • UK-German Connection: Die Programme und Aktivitäten der UK-German Connection stehen unter anderem Sekundarschulen und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Die vergebenen Fördermittel decken je nach Programm die Fahrt- und Reisekosten, Transport, Unterkunft und Projektausgaben sowie Ausgaben für gemeinsame Aktivitäten.

     

Mobilitätsförderung im Kontext non-formaler Bildung und Jugendarbeit

Das europäische Förderprogramm Erasmus + fördert nicht nur die Lernmobilität im formalen, sondern auch im non-formalen beziehungsweise informellen Bereich. In Deutschland ist die Agentur JUGEND für Europa beauftragt, als Nationale Agentur Erasmus+ Jugend umzusetzen. Erasmus+ Jugend fördert neben Partnerschaften zur Zusammenarbeit auch die Lernmobilität von Einzelpersonen. Hierzu gehören bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, Mobilitätsprojekte im Rahmen von Discover EU Inklusion ebenso wie Jugendpartizipationsprojekte und Projekte für Fachkräfte der Jugendarbeit. Besondere Prioritäten liegen dabei auf den Themen Inklusion und Vielfalt, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.

Über Erasmus+ hinaus unterstützen auch bilaterale Jugendwerke und Sonderprogramme den internationalen Jugendaustausch innerhalb Europas und weltweit. Diese werden teils durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert.

Exemplarisch seien hier genannt:

  • Sonderprogramm zur Förderung von deutsch-amerikanischem Jugendaustausch 2023: Für die Einrichtung eines Deutsch-US-Amerikanischen Jugendwerks (DAJW) stehen seit 2021 Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Sonderförderung, die auf Grundlage des KJP erfolgt, soll sich schwerpunktmäßig auf Begegnungen zwischen deutschen und US-amerikanischen Jugendgruppen beziehen. Sie umfasst unter anderem Programme der politischen, kulturellen und sportlichen Jugendbildung, Programme von Jugendgemeinschaftsdiensten sowie Programme im Rahmen der Gedenkstättenarbeit. Die Programme sollen eine Dauer von mindestens 5 Tagen haben; für die Teilnehmenden gilt in der Regel ein Mindestalter von 8 und ein Höchstalter von 26 Jahren.
  • Im Rahmen des „Sonderprogramms China“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit dem Jahr 2006 den Jugend- und Fachkräfteaustausch mit China. Auch hier erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinien des KJP.
  • Das Tandem-Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch fördert die gegenseitige Annäherung und Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Tschechien. Dazu verwaltet Tandem im Auftrag des BMFSFJ die „Sondermittel Tschechische Republik“ aus dem KJP. Gefördert werden neben Jugendbegegnungen auch digitale Austauschprojekte; gezahlt werden Zuschüsse zur Fahrt und zu den Programmkosten.
  • Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert außerschulische Jugendbegegnungen, die von Jugendverbänden und Vereinen, Städten, Gemeinden und Partnerschaftskomitees in Deutschland und Frankreich organisiert werden. Dabei werden Programme mit einer Dauer von 4 bis 21 Tagen gefördert; gezahlt werden pauschale Zuschüsse zu den Fahrt-, Aufenthalts- und Programmkosten. Zielgruppe sind junge Menschen im Alter zwischen 6 und 30 Jahren.
  • Das Deutsch-Polnische Jugendwerk fördert unter anderem Jugendprojekte mit Teilnehmenden aus vier oder mehr Ländern, unilaterale Gedenkstättenfahrten oder Au-pair-Aufenthalte. Unterstützt werden dabei Begegnungen von Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 26 Jahren; die Begegnung dauert mindestens 4 und höchstens 28 Tage. Nähere Informationen finden sich in den Förderrichtlinien des DPJW.  
  • ConAcT, das Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch, unterstützt bei der Planung deutsch-israelischer Austauschprogramme, informiert über Fördermöglichkeiten und vermittelt Kontakte in beiden Ländern.

     

Qualitätssicherung

Für die zuvor genannten Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Lernmobilität gibt es kein einheitliches System der Qualitätssicherung. Vielmehr unterliegt jedes Programm den jeweils geltenden Richtlinien oder Förderprinzipien der relevanten Geldgeber.
Einrichtungen, die Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen von Erasmus+ durchführen, sind verpflichtet, die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Diese sollen sicherstellen, dass die Teilnehmer:innen gute Mobilitätserfahrungen machen und gute Lernergebnisse erzielen und dass alle Einrichtungen, die Fördermittel aus dem Programm erhalten, zu den Programmzielen beitragen. Die ordnungsgemäße Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards im nationalen Kontext wird gegebenenfalls durch die zuständige nationale Agentur überprüft. Bei Programmen, die durch den Kinder- und Jugendplan des BMFSFJ gefördert werden, sind die entsprechenden Richtlinien des KJP (RL-KJP) zu beachten.

Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft in einem der Dach- und Fachverbände der internationalen Jugendarbeit, Arbeitskreise oder Netzwerke ein Indikator dafür, dass bestimmte Qualitätsstandards in der Arbeit eingehalten werden. Dazu gehören - je nach Arbeitsfeld - Einrichtungen wie der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA), die Trägerkonferenz der Internationalen Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste oder der Arbeitskreis "Lernen und Helfen in Übersee" e.V. (AKLHÜ).

Die Arbeitsgruppe „Qualitätskriterien in der internationalen Jugendarbeit“, die sich aus Vertreter:innen deutscher Jugendorganisationen sowie deren Dachverbänden zusammensetzt und durch IJAB-Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.  koordiniert wird, hat zudem Qualitätskriterien zur internationalen Jugendarbeit erarbeitet. Diese können sowohl der Selbstorientierung der Träger als auch der Entwicklung von Standards dienen.

Ein weiteres Verfahren, das zur Evaluation von Jugendbegegnungen zum Einsatz kommt, ist die Online-Plattform i-EVAL. Diese Plattform ermöglicht die Selbst-Evaluation von Jugendbegegnungen durch den Einsatz von Fragebögen, die sich an Teilnehmende sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende richten. Die Ergebnisse bleiben anonym und können als Grundlage für einen kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsprozess in der Planung und Durchführung von Jugendaustauschmaßnahmen dienen. i-EVAL wurde entwickelt und finanziert durch das Deutsch-Französische Jugendwerk und das Deutsch-Polnische Jugendwerk mit Unterstützung von IJAB und dem Forschungsverbund Freizeitenevaluation.

Mehr Informationen zum Thema Qualitätssicherungssysteme gibt es im Youth-Wiki-Kapitel: Freiwilliges Engagement - Qualitätssicherung. Zu weiteren Informationen zur grenzüberschreitenden Lernmobilität insbesondere in der Schulbildung vgl. zudem: Mobility in early childhood and school education (europa.eu).

Back to Top