Freiwilliges Engagement

Freiwilliges Engagement Jugendlicher auf nationaler Ebene

Nationales Programm für freiwilliges Engagement Jugendlicher

Es existieren zwei nationale Programme für Freiwilligendienste als eine besondere Form freiwilligen Engagements: die Jugendfreiwilligendienste und der Bundesfreiwilligendienst. Sie unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Zielgruppe und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Einsatzbereiche der Freiwilligendienste sind vielfältig:

  • Sozialer Bereich, z.B. in Kindergärten oder Kindertagesstätten, in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, im ambulanten Sozial- oder Pflegedienst, Sanitäts- und Rettungsdienst, im Zivil- und Katastrophenschutz;
  • Kultur und Denkmalpflege, beispielsweise in Gedenkstätten, Museen, Kulturvereinen, Archiven, am Theater oder in Jugendclubs;
  • Bildung, z.B. an Förder- und Ganztagsschulen oder der Medienbildung;
  • Sport, beispielsweise im Sportverein oder Sportverband, im Bewegungskindergarten oder bei Freizeitangeboten im Sportbereich;
  • Integration und Inklusion, z.B. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder in der Integration von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund;
  • Demokratie, beispielsweise im Rahmen des Freiwilligen Jahres Beteiligung zur Förderung von Jugendbeteiligung;
  • Ökologischer Bereich (insbesondere für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr), z.B. im verbandlichen Umwelt- und Naturschutz, in Naturschutzzentren, in Landschaftspflege und Gartenbau, Land- und Viehwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelttechnik und Erneuerbaren Energien, in Tierpflege, Umweltbildung, Umweltwissenschaften und Umweltämtern.

Die Rahmenbedingungen für die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) werden durch das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) vorgegeben. Es trat am 1. Juni 2008 in Kraft (zuletzt geändert am 12. Dezember 2019). Die Jugendfreiwilligendienste richten sich an junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Gesetz gibt den allgemeinen Rahmen vor und macht grundlegende Vorgaben für die Teilnahme von Freiwilligen an diesen Diensten, zum Beispiel die Dauer des Freiwilligendienstes, welche Träger Jugendfreiwilligendienste anbieten dürfen und welche arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Fragen des Datenschutzes zu beachten sind.

Die Servicestelle für Jugendfreiwilligendienste beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) berät und unterstützt Träger, Einsatzstellen und Freiwillige. Das Bundestutorat FSJ der Zentralstelle BAFzA ist für die Qualitätsentwicklung und -sicherung der pädagogischen Begleitung verantwortlich. Es unterstützt das pädagogische Personal der verbandsfreien Träger bei der Durchführung der pädagogischen Begleitung. Außerdem organisiert es bundeszentrale Fachtagungen sowie statistische Erhebungen und Evaluationen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) stellt statistische Übersichten zu den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ zur Verfügung.

  FSJ FÖJ
2017/2018 54.907 2.995
2018/2019 54.879 2.949
2019/2020 52.465 3.142
Aufgeschlüsselt nach Bundesländern ergibt sich für den Jahrgang 2019/20 folgende Verteilung
  FSJ FÖJ
Deutschland 52.465 3.137
Schleswig-Holstein 1.596 175
Hamburg 1.759 83
Niedersachsen 5.281 315
Bremen 661 50
Nordrhein-Westfalen 9.463 341
Hessen 5.171 166
Rheinland-Pfalz 3.378 136
Baden-Württemberg 12.106 299
Bayern 4.222 236
Saarland 884 39
Berlin 1.764 367
Brandenburg 1.001 129
Mecklenburg-Vorpommern 893 132
Sachsen 2.110 383
Sachsen-Anhalt 1.237 132
Thüringen 939 154

Die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ können auch im Auslandgeleistet werden. § 6 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes macht dazu entsprechende Ausführungen. 2018/19 nutzen insgesamt 20 FSJ-Freiwillige und 6 FÖJ-Freiwillige diese Möglichkeit, 2019/20 leisteten 13 FSJ- und 5 FÖJ-Freiwillige ihren Dienst im Ausland.

Freiwillige mit besonderem Förderbedarf (kognitive, emotionale oder körperliche Beeinträchtigung) erhalten bundesweit eine spezielle Förderung und pädagogische Begleitung. Ebenso unterliegen Freiwillige mit Migrationshintergrund einem bundesweiten Inklusionsansatz und erhalten individuelle Begleitung.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Menschen in Deutschland, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Engagieren können sich alle, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Je nach Bundesland ist das mit 16 Jahren möglich, manchmal auch schon mit 15 Jahren. Der BFD wurde mit dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 eingeführt (zuletzt geändert am 12. Dezember 2019).

Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Diese wird unterstützt von den so genannten Zentralstellen, die die Betreuung der Einsatzstellen und die Verteilung der finanziellen Mittel übernehmen. Außerdem setzt das BAFzA Beraterinnen und Berater als Außendienstmitarbeiter in ganz Deutschland ein.

Das BAFzA erhebt auch Statistiken zu den aktuellen Entwicklungen des Bundesfreiwilligendienstes. Von den insgesamt 35.246 Freiwilligen im August 2020 waren 25.085 Freiwillige unter 27 Jahren.

Im Oktober 2018 waren 32.150 Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst in Deutschland registriert und anerkannt.

Anzahl der Freiwilligen im Einsatz des Bundesfreiwilligendienstes
  August 2018 August 2019 August 2020
Deutschland 37.666 35.498 35.246
Schleswig-Holstein 1.353 1.443 1.321
Hamburg 797 799 781
Niedersachsen 4.068 3.985 3.584
Bremen 400 390 354
Nordrhein-Westfalen 7.668 7.612 7.761
Hessen 1.654 1.623 1.618
Rheinland-Pfalz 1.118 1.052 1.013
Baden-Württemberg 4.988 4.774 5.236
Bayern 3.012 2.959 3.058
Saarland 238 222 243
Berlin 1.741 1.539 1.320
Brandenburg 1.748 1.456 1.417
Mecklenburg-Vorpommern 1.583 1.487 1.387
Sachsen 3.271 2.899 2.957
Sachsen-Anhalt 2.076 1.723 1.743
Thüringen 1.951 1.535 1.453

Finanzierung

Für Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft mit dem Schwerpunkt Freiwilligendienste stehen im Bundeshaushalt 2020, Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mittel von rund 353 Mio. € zur Verfügung. Davon entfallen auf die Freiwilligendienste folgende Mittel:

  • Jugendfreiwilligendienste (u.a. FSJ und FÖJ) (Titel 684 11) 2020: FSJ 91.781.000 € (2018: FSJ 75.781.000 €); FÖJ 10.300.000 € (2018: 7.800.000 €). Keine Mittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt.
  • Bundesfreiwilligendienst (Titel 684 14)2020: 207.202.000 € (2018: 205.202.000 Mio. €). Keine Mittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt.

Merkmale des freiwilligen Engagements Jugendlicher

Der Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) sowie der zuletzt 2014 durchgeführte Freiwilligensurvey kommen mit Blick auf Freiwilligendienste als spezifische und regulierte Formen des Engagements zu ähnlichen Ergebnissen. Die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) sind am weitesten verbreitet. Zudem entscheiden sich mehr Frauen als Männer für einen Freiwilligendienst. Junge Männer sind vor allem in den Einsatzfeldern des Freiwilligen Sozialen Jahres in der Alten- und Krankenpflege und der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung unterrepräsentiert. Am häufigsten entscheiden sich junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren für einen Freiwilligendienst (9,2% im Vergleich zu 3,8% der 30- bis 49-Jährigen). 18- bis 29-Jährige mit hoher Bildung engagieren häufiger in einem Freiwilligendienst als Gleichaltrige mit mittlerem oder niedrigem Abschluss. Auch Teilnehmende mit Migrationshintergrund sind unterrepräsentiert.

Statistiken zum Bundesfreiwilligendienst und zu den Jugendfreiwilligendiensten siehe „Nationales Programm für freiwilliges Engagement Jugendlicher‘‘.

Die Engagementstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) weist darauf hin, dass das Engagement junger Menschen in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist. Der Rückgang ist unter anderem auf zunehmenden Zeitstress zurückzuführen. Dieser wird zum Beispiel durch steigende Inanspruchnahme durch Bildung und Ausbildung sowie den Übergang in den Beruf begründet. Auch die teilweise damit verbundene verstärkte räumliche Mobilität und der Verlust sozialer Wurzeln führen zu mehr Abbrüchen freiwilliger Tätigkeiten.

Zielgruppe

Die Zielgruppen der Freiwilligendienste sind in den gesetzlichen Regelungen genau umrissen:

Die Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) richten sich an Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllen, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten).

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) steht jungen Menschen unter 27 Jahren offen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sowie Personen ab 27 Jahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz).

2015 wurde eine Evaluation der Gesetze zum Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten vorgelegt. Diese ergab, dass bestimmte Zielgruppen in den Freiwilligendiensten unterrepräsentiert sind: männliche Freiwillige, Freiwillige mit mittleren oder niedrigen Bildungsabschlüssen sowie Freiwillige mit Migrationshintergrund. Siehe ‚Merkmale des freiwilligen Engagements Jugendlicher‘.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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