Freiwilliges Engagement Jugendlicher auf nationaler Ebene

Nationales Programm für freiwilliges Engagement Jugendlicher
Jugendliche können an zwei nationalen Programmen für freiwilliges Engagement teilnehmen:
Finanzierung
Für Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft mit dem Schwerpunkt Freiwilligendienste stehen im Bundeshaushalt 2018, Einzelplan 17 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (PDF 963 KB), Mittel von rd. 300,9 Mio.€ zur Verfügung. Davon entfallen auf Jugendfreiwilligendienste [unter anderem Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)] und den Bundesfreiwilligendienst folgende Mittel:
- Jugendfreiwilligendienst (Titel 684 11): 2018: FSJ 75.781.000€ (2016: 73.781.000€); FÖJ 7.800.000€ (2016: 7.300.000€). Keine Mittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt.
- Bundesfreiwilligendienst (Titel 684 14): 2018: 205.202.000 Mio.€ (2017: 200.202.000€). Hier sind auch Mittel für das bis 2018 befristete Sonderprogramm 'Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug' enthalten. Keine Mittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt.
Merkmale des freiwilligen Engagements Jugendlicher
Der zuletzt 2014 durchgeführte Freiwilligensurvey (PDF 2,9 MB) (2016 erschienen) trifft folgende Kernaussagen zu Freiwilligendiensten:
- Sie sind spezifische und regulierte Formen des Engagements.
- Die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr) sind am weitesten verbreitet.
- Mehr Frauen als Männer machen einen Freiwilligendienst und am häufigsten junge Erwachsene (18-29 Jahre: 9,2% im Vergleich zu 30-49 Jahre: 3,8%).
- 18- bis 29-Jährige mit hoher Bildung engagieren sich häufiger in einem Freiwilligendienst.
Statistiken zum Bundesfreiwilligendienst und zu den Jugendfreiwilligendiensten siehe 'Nationales Programm für freiwilliges Engagement Jugendlicher'
Die Engagementstrategie des Bundesjugendministeriums (BMFSFJ) (PDF 312 KB) weist darauf hin, dass das Engagement junger Menschen in den letzten Jahren leicht zurückgegangen ist. Der Rückgang ist unter anderem auf zunehmenden Zeitstress zurückzuführen. Dieser wird unter anderem ausgelöst durch steigende Inanspruchnahme durch Bildung, Ausbildung sowie den Übergang in den Beruf. Auch die teilweise damit verbundene verstärkte räumliche Mobilität und der Verlust sozialer Wurzeln führen zu mehr Abbrüchen freiwilliger Tätigkeiten.
Laut Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes (PDF 3,9 MB) über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) sind junge Männer in den Jugendfreiwilligendiensten unterrepräsentiert. Dies trifft vor allem auf Einsatzfelder im Freiwilligen Sozialen Jahr wie Alten-, Kranken-, und Behindertenbetreuung sowie Kinder -und Jugendbetreuung zu. Auch Teilnehmende mit Migrationshintergrund sind unterrepräsentiert. Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf leisten weniger häufig einen Jugendfreiwilligendienst als Jugendliche mit höherem Bildungsabschluss.
Unterstützung junger Freiwilliger
Im Bundesfreiwilligendienst ist ein Zeugnis über die Art und Dauer des Freiwilligendienstes vorgeschrieben. In den Jugendfreiwilligendiensten wird es auf Anforderung der Freiwilligen ausgestellt. Bei beiden sind berufsqualifizierende Merkmale in das Zeugnis aufzunehmen.
Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ/FÖJ (siehe 'Nationales Programm für das Ehrenamt Jugendlicher') und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung zahlen die Träger der Freiwilligendienste beziehungsweise die Einsatzstelle. Bei den Sozialversicherungen ist der BFD einem Ausbildungsverhältnis gleich gestellt. Bis zum 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Kindergeld und alle damit verbundenen staatlichen und tariflichen Folgeleistungen. Während des Einsatzes erhalten die Freiwilligen normalerweise ein Taschengeld. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt oder die Kosten erstattet werden.
Qualitätssicherung
Richtlinien der Qualitätssicherung
Richtlinien, die Vorgaben zur Qualität im Bereich Freiwilligendienste beinhalten, sind folgende:
Instrumente der Qualitätssicherung
Zum Zwecke der Qualitätsentwicklung inkl. -sicherung von nationalen (und internationalen) Freiwilligendiensten (PDF 1 MB) sind in Deutschland in den letzten 15 Jahren eine Vielzahl von Instrumenten erarbeitet worden. Dazu gehören:
Produkte zur Qualitätsmessung, wie z.B.
- Qualitätskataloge auf der Grundlage von Qualitätskriterien oder- standards
- Qualitätshandbücher
- Schaubilder und Organigramme zur Beschreibung von Prozessen und Abläufen im Sinne der Qualitätssicherung
- Fragebögen zur Evaluation der Freiwilligendienste, die sich an Freiwilligendienstleistende selber oder an die Träger (Entsende-/Aufnahmeorganisation bzw. Einsatzstelle) richten (Fokus: Messungen der Zufriedenheit der einzelnen Akteure, zur Persönlichkeitsentwicklung der Freiwilligen vor und nach der Ableistung eines Freiwilligendienstes etc.)
- Strukturierte Interviews mit einzelnen Akteuren
- Online-Tools:
- Für die Bewertung eines Freiwilligendienstes aus der Sicht von Freiwilligendienstleistenden, z.B. MeinFreiwilligendienst.de – ein Projekt von grenzenlos e.V. – Vereinigung internationaler Freiwilliger,
- Online-Selbstevaluations-Tool, dient zur Freiwilligen Selbstkontrolle des Trägers, Qualitätsverbund bei der Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH).
Dialogforen
- Regelmäßige Feedbackgespräche zwischen Freiwilliger/Freiwilligem und Einsatzstelle (bei weltwärts: Mentor)
- Trägerinterne, regelmäßige Teamgespräche zu spezifischen Themen
- Trägerinterne und –übergreifende, regionale Qualitätszirkel zur kollegialen Beratung (selbstorganisiert)
- Trägerübergreifende Qualitätskommissionen, die im Auftrag des Förderers (Bsp. weltwärts) qualitätsrelevante Aspekte beleuchten und den Austausch mit der Zivilgesellschaft sicherstellen ,
- Trägerinterne und –übergreifende, nationale und internationale Trainings und Werkstätten zur Erarbeitung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses zwischen den Partnerorganisationen
- Fachtagungen, die sich entweder nur an Entsende- bzw. Aufnahmeorganisationen oder Einsatzstellen richten,
Qualitätsprozesse im Sinne des Benchmarking mit dem Ziel der Erlangung eines Gütelabels
- Trägerinterne Qualitätsprüfung auf der Basis der Freiwilligen Selbstkontrolle (fid-Netzwerk internationalQM )
- Externe Qualitätsprüfung bzw. Audit zur Erlangung eines Gütelabels (RAL Gütezeichen Internationaler Freiwilligendienst, Quifd-Qualitätssiegel)
- Externe Gutachter/-innen und Auditor/-innen für die Qualitätsmessung der Träger, sowie entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote
Unterstützung zur freiwilligen Selbstkontrolle
Zur freiwilligen Selbstkontrolle können Trägerorganisationen von Freiwilligendiensten das Qualitätshandbuch 'Qualitätsmanagement internationaler Freiwilligendienste im Dialog' nutzen. Dort werden verschiedene Qualitätsbereiche gelistet. In jedem Bereich werden dann Kriterien beschrieben sowie Indikatoren aufgeführt. Mit deren Hilfe können die Organisationen die Qualität ihrer Arbeit messen. Das Handbuch liegt in 7 Sprachen vor.
Weitere Gütelabel, die im Bereich der Freiwilligendienste, zum Einsatz kommen, sind:
- RAL Gütezeichen Internationaler Freiwilligendienst (Outgoing / Incoming): Das Verfahren zur Erlangung des Gütezeichens basiert im Wesentlichen auf dem dialogorientierten QM-System 'fid-Netzwerk internationalQM'. Es berücksichtigt die geltenden Qualitätsgrundsätze von RAL, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.. Träger des Gütezeichens ist die RAL Gütegemeinschaft Internationaler Freiwilligendienst e.V.
- Quifd-Qualitätssiegel: Das Verfahren zur Erlangung des 'Quifd'-Qualitätssiegels basiert auf Qualitätsgrundsätzen und Qualitätsstandards für Freiwilligendienste. Träger ist Quifd – Agentur für Qualität in Freiwilligendiensten.
Ansprechpartner zum Thema Qualitätssicherung in nationalen (und internationalen) Freiwilligendiensten (Auswahl)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Zuwendungsgeber,
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), insbesondere für die Anerkennung der Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ), dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst und weltwärts,
- RAL Gütegemeinschaft Internationaler Freiwilligendienst e.V.,
- Quifd – Agentur für Qualität in Freiwilligendiensten,
- fid-Service- und Beratungsstelle für internationale Freiwilligendienste, Fachstelle für alle Akteure, die Träger und Strukturen von internationalen Freiwilligendiensten vorbereiten, begleiten und in Konfliktsituationen beraten,
- Qualitätsverbünde, die sich entlang dem entwicklungspolitischen Programm des BMZ 'weltwärts' etabliert haben,
- JUGEND für Europa - Nationale Agentur Erasmus+ JUGEND IN AKTION als Zuwendungsgeber für EFD und das Europäische Solidaritätskorps,
- IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. zuständig für Trainings, Beratungen und Publikationen zu allen Formaten von Internationaler Jugendarbeit inkl. nationale und internationale Freiwilligendienste) (PDF 2,9 MB),
- Bilaterale Jugendwerke und Koordinierungszentren zu bilateralen, spezifischen Formen von Freiwilligendiensten im schulischen und außerschulischen Bereich:
Ein zentrales Register für Organisationen, die ehrenamtliche Mitwirkungsmöglichkeiten für junge Menschen anbieten, gibt es nicht. Im Internet erhält man Übersichten zu
- Freiwilligenagenturen in Deutschland
- Angeboten für Freiwillige im 'Stellenmarkt Freiwillige' des AKLHÜ
- Freiwilligenbörsen
- Engagement- und Fördermöglichkeiten im entwicklungspolitischen Bereich
- den Organisationen, die Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst sind
- zu den Anlaufstellen für die Jugendfreiwilligendienste FSJ/FÖJ (PDF 589 KB)
- Ansprechpartnern in den verschiedensten Bereichen, in denen Engagement möglich ist.
Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Jugendliche, die an einem Freiwilligendienst teilgenommen haben, schreiben einen Erfahrungsbericht an die Entsendeorganisation. Außerdem sind sie verpflichtet, während des Dienstes in der Regel 25 Seminartage zu absolvieren. Ziel ist es, die Freiwilligen durch pädagogisches Personal mit spezifischen Fragestellungen rund um den Freiwilligendienst (Themen, wie Umgang mit Tod, Konfliktsituationen, Einbindung von Geflüchteten in die Freiwilligendienste etc.) zu konfrontieren, um eigene Verhaltensweisen zu hinterfragen und darüber sowohl die persönliche als auch berufliche Entwicklung zu befördern. Die Seminarzeit ist Dienstzeit.
2015 wurde eine Evaluation der Gesetze zum Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten vorgelegt. Diese ergab, dass bestimmte Zielgruppen in den Freiwilligendiensten unterrepräsentiert sind.
Zielgruppen
Zu den Jugendlichen, die für ein freiwilliges Engagement insbesondere angesprochen werden, gehören:
- Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllen, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gemäß § 7 Social Code Volume VIII) – Verweis im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten und in der Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (PDF 76,9 KB). Auch Jugendliche mit besonderem Förderbedarf können einen Jugendfreiwilligendienst leisten – Verweis im Rundschreiben gemäß Nr. II.4.a.(3) der Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste, RL-JFD (PDF 62,2 KB). Dazu gehören:
- Schülerinnen und Schüler mit erheblichen schulischen Leistungsproblemen, Schulabbrechende, Schulverweigernde, ‚Straßenkinder‘.
- junge Menschen ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht, junge Menschen aus Förderschulen für Lernbehinderte, Jugendliche mit Lese-Rechtschreibschwächen
- junge Menschen, die Hilfen zur Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) erhielten oder erhalten, ehemals Drogenabhängige, straffällig Gewordene, Spätaussiedler mit Sprachschwierigkeiten, Menschen mit Migrationshintergrund, allein erziehende Frauen und Männer.
- Personen unter 27 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, sowie ab 27 Jahren, die bestimmte Voraussetzungen gemäß § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erfüllen.
- Jugendliche, die sozialen, wirtschaftlichen oder geografischen Hindernissen ausgesetzt sind, bildungsbezogene oder gesundheitliche Schwierigkeiten haben oder mit kulturellen Unterschieden leben oder sonderpädagogischem Förderbedarf haben – Verweis in den Richtlinien des Deutsch-Französischen Jugendwerks (PDF 2,1 MB).
- Jugendliche zwischen 18 und 28 Jahren, die deutsche Staatsbürger/-innen oder Nicht-Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt und Aufenthaltsrecht bzw. -titel in Deutschland sind; Jugendliche mit Hauptschul- oder Realschulabschluss, abgeschlossener Berufsausbildung, Fachhochschulreife oder allg. Hochschulreife oder anderweitiger Eignung – Verweis in der Förderleitlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts.
Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.