Kreativität und Kultur

Förderung von Kultur und kultureller Teilhabe

Abbau von Hindernissen für den Zugang Jugendlicher zu Kultur

Rechtliche Grundlagen für Kulturelle Jugendbildung in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Kinder- und Jugendhilfe, auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt, ist in §1 festgeschrieben, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Neben der Verantwortung der Eltern wird die des Staats betont, indem die Kinder- und Jugendhilfe in §1 (3) verpflichtet wird, zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Das SGB VIII schreibt kulturelle Jugendbildung in §11 (3) als einen Schwerpunkt von Jugendarbeit und einen Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fest. Das SGB VIII ist die bundesgesetzliche Grundlage für die Aktivitäten von Bund, Ländern, Städten und Kreisen und für die Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.

Programme

Die wichtigsten Programme, die kulturelle Teilhabe und kulturelle Bildung fördern sollen, streben jeweils die Veränderung der Strukturen (Einrichtungen, Organisationen) an und unterstützen Maßnahmen kultureller Kinder- und Jugendbildung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Die Programme sehen in der Regel auch die Initiierung von Zusammenschlüssen, Organisation, Qualifikation und Fortbildung des haupt- und ehrenamtlichen Personals vor.

  • Das Bundesjugendministerium regt als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe an und fördert diese, wenn sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Diese Aufgabe erfüllt das Bundesjugendministerium mit dem im Jahr 1950 eingeführten Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP – vor dem Jahr 1994 Bundesjugendplan) (vgl. BMFSFJ 2016) (PDF 287 KB). Der KJP ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene und der größte Haushaltsansatz der Förderprogramme des Bundesjugendministeriums. Ein Leistungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, das damit abgedeckt wird, ist die kulturelle Bildung nach §11 SGB VIII.
  • Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung unterstützt das Bundesbildungsministerium seit 2013 deutschlandweit lokale Bündnisse für Bildung. In diesen Bildungsbündnissen schließen sich vor Ort unterschiedliche Akteure zusammen (z. B. Musikgruppen, Sportvereine, Stiftungen, Bibliotheken, Theater- und Jugendgruppen und Schulen oder Kitas), um bildungsbenachteiligten Kindern durch außerschulische und außerunterrichtliche Angebote verschiedene Bereiche der kulturellen Bildung näherzubringen. Das Programm will bildungsbenachteiligte Familien erreichen und ihnen weitere Bildungschancen eröffnen sowie eine tragfähige Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteure auf lokaler Ebene und gesellschaftliches Engagement für (kulturelle) Bildung fördern. Da das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) keine Zuständigkeit für die Schulen hat, wird das Programm durch bundesweit tätige Verbände und Initiativen der außerschulischen Bildung umgesetzt. Am 30. Juli 2021 wurde die neue Förderrichtlinie veröffentlicht, mit der ab 2023 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche unterstützt werden.
  • Mit dem Programm Kulturelle Vermittlung fördert das Kulturstaatsministerium „modellhafte Projekte, die zu mehr Diversität bei Personal, Programm und Publikum von Kultureinrichtungen beitragen können“. Es sollen Menschen – unabhängig von ihrem Alter, ihrer sozialen Lage oder ihrer ethnischen Herkunft – erreicht werden, die bisher kaum oder keine kulturellen Angebote wahrnehmen. Gefördert werden vorbildhafte Projekte partizipativer Formate mit bis zu 300 000 Euro pro Maßnahme für bis zu vier Jahre. Die kulturelle Vermittlung ist Teil der Regelförderung bundesgeförderter Einrichtungen und Gedenkstätten, um Personal, Programm und Publikum vielfaltiger aufzustellen. Ziel ist es, „eine ‚Kultur für alle‘ zu fördern – und in wachsendem Maße eine ‚Kultur mit allen‘ und ‚von allen‘“.
  • Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ begleitet
    Kinder und Jugendliche dabei, unbeschwert aufzuwachsen und unterstützt sie, durch die Pandemie bedingte Lernrückstände und im Sozialleben Versäumtes aufzuholen. Dafür stellt die Bundesregierung zwei Milliarden Euro bereit. Die Maßnahmen reichen von der Einrichtung von Sprach-Kitas, der Bundesstiftung Frühe Hilfen über die Aufstockung des Kinder- und Jugendplans bis hin zu Kinderfreizeitbonus, der Einrichtung von Familienferienstätten und der Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Auch die Förderung von Sozialarbeit und Freiwilligendiensten ist Bestandteil des Programms. Ein Teil der Maßnahmen wird durch die Bundesländer umgesetzt. Der Bund erlässt den Ländern einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer, im Gegenzug verpflichten sich die Länder, die Maßnahmen zu realisieren.
  • Einrichtungen und Träger der kulturellen Bildung, darunter etwa Jugendkunstschulen, Kinder- und Jugendzirkusse, Medienwerkstätten, Theater-­ und Tanzgruppen etc. führen Jugendkulturaustausch-Programme durch. Beraten u. a. durch den JugendkulturService International der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e. V. können um die 100 Maßnahmen mit ca. 2000 Teilnehmenden jährlich mit Mitteln des Bundesjugendministeriums (BMFSFJ), der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch und der beiden deutsch­-französischen und deutsch­-polnischen Jugendwerke (DFJW, DPJW) finanziell gefördert werden. Weitere Fachorganisationen, vor allem der musikalischen Bildung, fungieren als bundesweit anerkannte Zentralstellen, die ebenfalls die finanzielle Förderung des Jugendkulturaustauschs koordinieren.

Im Rahmen der grundständigen Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII wird die außerschulische kulturelle Bildung außerdem auf Landes- und kommunaler Ebene gefördert. Die Förderetats schreiben vor allem die Landesjugendpläne sowie die kommunale Kinder- und Jugendförderung fest. Daneben werden in den Bundesländern je nach Bedarf besondere Programme aufgelegt.

Beispiele aus den Bundesländern:

  • Mit mindestens rund 2,9 Millionen Euro fördert das Land Berlin mit Kubinaut – Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren. Förderfähig sind Projekte, die inhaltlich, künstlerisch und pädagogisch-partizipativ gesellschaftlich relevante Fragen bearbeiten und die Lebenswelten und Themen junger Menschen verhandeln. Seit 2008 wurden durch den Projektfonds mehr als 2700 Projekte, an denen 200 000 junge Menschen in mehr als 1500 Schulen, Kitas und Kinder- und Jugendeinrichtungen beteiligt waren, umgesetzt. Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens einem Partner aus Kunst/Kultur und mindestens einem aus der Bildung und/oder Jugend.
  • Das Landesförderprogramm kulturelle Bildung und Partizipation in Brandenburg richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände, die mit ihren Projekten Brandenburgerinnen und Brandenburgern Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung eröffnen, die insbesondere die interkulturelle Vielfalt und Integration thematisieren. Gefördert werden sowohl einjährige Projekte mit mindestens 2500 Euro als auch mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit etwa 20 000 Euro pro Jahr. Koordiniert wird das Förderprogramm durch die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg, eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der kulturellen Bildungsarbeit und Integration trifft die Entscheidung über die Förderanträge.
  • Kulturkoffer (Hessen): Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt mit dem Modellprojekt Kulturkoffer Finanzmittel für den Ausbau der kulturellen Bildungslandschaft in Hessen bereit. Mit dem Kulturkoffer möchte das HMWK allen Kindern und Jugendlichen in Hessen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Wohnorts oder Umfelds Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Vom Kulturkoffer sollen Kinder und Jugendliche, insbesondere im Alter von zehn bis 16 Jahren profitieren, die im ländlichen Raum, in sozialen Risikolagen oder in strukturschwachen Stadtteilen aufwachsen, und denen die Teilhabe an Kunst und Kultur bislang nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Um das Versprechen verbesserter Teilhabechancen auch einzulösen, werden für die Zielgruppe kostenfreie oder zumindest kostenreduzierte kulturelle Angebote gefördert. Förderberechtigte des Kulturkoffers sind Träger der kulturellen Bildung, vornehmlich öffentliche wie gemeinnützig tätige Kunst- und Kultureinrichtungen sowie -initiativen, die mit mindestens einem Kooperationspartner (z. B. sozialräumliche Partner, Bildungsträger, private Förderer oder Stiftungen) im laufenden Kalenderjahr ein gemeinsames Vorhaben im Bereich der kulturellen Bildung durchführen.
  • Kulturrucksack NRW (Nordrhein-Westfalen): Der Kulturrucksack NRW knüpft an bestehende Programme wie Künstler in die Kita, Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen, Kultur und Schule, KulturScouts oder Kulturstrolche an, die bereits in den Kindertageseinrichtungen und Schulen Nordrhein-Westfalens angeboten werden. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Ziel ist es, „die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich zu öffnen“. Ihnen sollen im Rahmen des Kulturrucksacks Angebote gemacht werden, um Einrichtungen und Organisationen aus den Bereichen Kunst und Kultur sowie kultureller Bildung kennenzulernen und Angebote wahrzunehmen. Kommunen, in denen mehr als 3500 junge Menschen im Alter von zeh bis 14 Jahren leben, können sich direkt beteiligen, kleinere Städte und Gemeinden können sich im Verbund mit anderen bewerben. Das Land NRW unterstützt die Kulturrucksack-Kommunen mit jährlich 4,40 Euro pro Kind oder Jugendlichen in der genannten Altersgruppe. Es beteiligen sich mehr als 230 Kommunen mit über 70 Kulturrucksack-Standorten.
  • Kulturelle Bildung in der Schule ist Förderschwerpunkt von dem Landesprogramm Kultur und Schule (Nordrhein-Westfalen). Aufgrund der Schulpflicht können in der Regel alle Kinder und Jugendlichen mit kreativen Angeboten erreicht werden. Die Kunstschaffenden regen Schülerinnen und Schüler dazu an, künstlerisch aktiv zu werden und an Kulturangeboten teilzunehmen. Die Angebote beinhalten 40 Einheiten von je 90 Minuten über das ganze Schuljahr. Das Landesprogramm fördert sowohl Kulturschaffende als auch Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie können ihre Konzepte bei den jeweiligen Kulturämtern einreichen, die den Bezirksregierungen geeignete Projekte vorschlagen.
  • Das Programm JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (Nordrhein-Westfalen) ist das 2014/15 gestartete Nachfolgeprogramm von Jedem Kind ein Instrument. Um möglichst allen Kommunen in NRW eine Teilnahme an dem Programm zu ermöglichen, bindet das neue Konzept das Instrumentalspiel, Tanzen oder Singen ein. Durch JeKits erhalten Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, an kultureller Bildung teilzuhaben, unabhängig von ihren persönlichen und/oder sozio-ökonomischen Bedingungen. JeKits ist ein Programm, das auf die Kooperation mit außerschulischen Partnern setzt, z. B. mit der Musikschule oder einer Tanzinstitution. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert JeKits mit 11 Millionen Euro jährlich. Im Schuljahr 2018/19 nahmen 187 Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 1000 Grundschulen am JeKits-Programm teil.
  • Kultur.Forscher Kinder & Jugendliche auf Entdeckungsreise (Gemeinschaftsprojekt verschiedener Bundesländer). Als Kulturforscher setzen sich Schülerinnen und Schüler seit 2009 aktiv mit kulturellen Aspekten ihrer Lebenswelt auseinander. Sie stellen eigene Fragen und suchen selbstständig mithilfe vieler Methoden nach Antworten: Sie recherchieren, beobachten, befragen, sammeln, arrangieren, filmen, malen oder beschreiben. Dabei holen sie sich Anregungen von Künstlern, Historikerinnen, Soziologen, den Bürgermeisterinnen oder anderen Experten. Am Ende ihrer kulturellen Forschungsreise tauschen sie sich über ihre Erfahrungen aus, präsentieren ihre Ergebnisse – und stellen neue Fragen. Das Kultur.Forscher!-Netzwerk wird von der PwC-Stiftung gefördert. Jede Schule aus den Bundesländern kooperiert mit einem oder mehreren Kulturpartnern aus ihrer Region.
  • Mit dem Programm Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur (Nordrhein-Westfalen) stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung, um „mit konkreten Maßnahmen Diversität im Kunst- und Kulturbereich strukturell“ zu gestalten, etwa durch Programme und Verfahren der Kulturförderung, die Unterstützung von diversitätssensiblen Veränderungsprozessen in Kulturverwaltungen von Land und Kommunen, Verbänden und Kulturinstitutionen sowie durch die Förderung von unterrepräsentierter künstlerischer Arbeit. Benachteiligungen, die aus der Hautfarbe, Herkunft, dem Geschlecht, einer Behinderung des Alters oder sexueller Identität resultieren, sollen abgebaut und Chancengleichheit hergestellt werden.
  • Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird in Nordrhein-Westfalen an sogenannten Talentschulen erprobt, wie sich kulturelle Bildung auf die sprachliche Kompetenzentwicklung, das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler, ihre Potenziale und die Partizipationsmöglichkeiten auswirkt. Durch das Programm soll der Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft gemacht werden.

Verbreitung von Informationen zu kulturellen Angeboten

Neben den klassischen sind die Kanäle der Jugendkultur oft dynamisch und rein informell und werden in der Regel nicht öffentlich genutzt. Die Art, wie Jugendliche auf kulturelle Angebote aufmerksam werden, ist vielfältig und experimentell. Sie wird über eine persönliche Erfahrung oder über die von Freunden initiiert (vgl. EACEA 2008) (PDF 964 KB).

In Deutschland gibt es keine zentralisierte Informationspolitik für Kinder und Jugendliche, weder auf Bundes- noch auf Länderebene. Informationen über Angebote kultureller Bildung werden über Schulen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie über die Medien, vor allem auf kommunaler Ebene, gegeben. Auf Bundesebene stehen allgemeine Informationen für die breite Öffentlichkeit zu Förderprogrammen zur Verfügung, z. B. zu Kultur macht stark oder zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (vgl. BMFSFJ 2016) (PDF 528 KB).

Daneben gibt es Veröffentlichungen auf Landes- oder kommunaler Ebene. Beispiele:

  • Broschüre des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen „Kinder, Jugend & Kultur – Auf dem Weg zum Kinder- und Jugendkulturland NRW“ (vgl. MFKJKS 2014)
  • Kulturnetz Netzwerk kulturelle Bildung in Hamburg. Die Datenbank der Kulturbehörde, der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur (LAG), des Jugendinformationszentrums (JIZ) sowie von Stadtkultur Hamburg erschließt Lehrkräften und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Kontakte zu Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen sowie Künstlerinnen und Künstlern. Sie gibt zudem Anregungen für die Nutzung unterrichtsergänzender kultureller Angebote und Projekte. Die Datenbank enthält Angebote zu den Kategorien Kunst, Kunsthandwerk/Design, Literatur, Medien, Musik, Tanz/Bewegung, Geschichte, Weltkulturen, Feste/Aktionen sowie den Bereichen Ökologie, Umwelt, Natur, Sport, Soziales Engagement und Wirtschaft.    

Immer mehr Kommunen haben in den vergangenen Jahren digitale Plattformen für kulturelle Bildung in ihren Städten bzw. Regionen etabliert, so z. B.:

Der Name „Musenkuss“ für die Datenbank zur kulturellen Bildung bezieht sich auf die inspirierende Kraft von Museen, die seit der Antike für die verschiedenen Künste stehen. In diesem Sinne sollen über die Plattform-Angebote Menschen ermutigt werden, ihre kreativen Potenziale zu erkennen, zu erfahren und zu nutzen und aktiv am kulturellen Leben in den Städten Düsseldorf, München und Köln. Gebündelt sind Informationen zu landes- und stadtspezifischen Programmen kultureller Bildung zu finden, aber euch Angebote und Anbieterinnen und Anbieter, ein Pool von Künstlerinnen und Künstlern sowie Arbeitshilfen und Netzwerke.

  • Kulturelle Bildung in Bonn
    Auf der Plattform der Stadt Bonn finden Kinder und Jugendliche Bildungsangebote in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur, Bildende Kunst und Medien – auch kostenfreie oder kostengünstige Angebote. Auch Nachrichten aus der kulturellen Bildung werden gebündelt.

Nur wenige Informationsquellen richten sich direkt an Jugendliche, wie z. B. die Broschüre „Wo ist was los! Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen“ (vgl. LKJ Berlin o. J.) (PDF 536 KB)oder die Website JugendKulturService, ebenfalls für Berlin. Darüber hinaus informieren Stadtmagazine, wie etwa „Känguru“ in Köln und Bonn oder „Libelle“ in Düsseldorf über kulturelle Angebote in den jeweiligen Städten.

Wissen über kulturelles Erbe bei Jugendlichen

Wie bereits im Youth-Wiki-Kapitel „Kultur und Kreativität: Allgemeiner Rahmen (Wichtige Konzepte)“ ausgeführt, wird in Deutschland in politischen Begründungen, auch in Fachdiskursen, nur selten explizit auf ein kulturelles Erbe verwiesen. Kulturelle Bildung impliziert auf allen Ebenen immer auch das Anknüpfen an historischer Kunst, Kunststätten und Kunstdenkmäler. Kulturelle Kinder- und Jugendbildung umfasst sowohl die Beschäftigung mit Kunst und Kultur vergangener Zeiten wie auch mit aktueller Jugendkultur.

Wissen über kulturelles Erbe bei Jugendlichen

Wie bereits unter ‚Wichtige Konzepte‘ ausgeführt, wird in Deutschland in politischen Begründungen, auch in Fachdiskursen, nur selten explizit auf ein „kulturelles Erbe” verwiesen. Kulturelle Bildung impliziert auf allen Ebenen immer auch das Anknüpfen an historischer Kunst, Kunststätten und Kunstdenkmäler. Kulturelle Kinder- und Jugendbildung umfasst sowohl die Beschäftigung mit Kunst und Kultur vergangener Zeiten wie auch mit aktueller Jugendkultur.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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