Jugendpolitik im Allgemeinen

Evidenzbasierte Jugendpolitik

Politische Verpflichtung zu evidenzbasierter Jugendpolitik

Wissenschaftsbasierte Jugendpolitik ist ein fester Bestandteil deutscher Jugendpolitik auf allen Ebenen (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Entscheidungsfindung (Monitoring und Evaluation der Politik)"), der auch gesetzlich festgehalten ist. Beispiele auf Bundesebene sind das Bundesjugendkuratorium und die Kinder- und Jugendberichte.

§ 83.2 des Achten Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) hält fest, dass die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Sachverständigengremium, dem Bundesjugendkuratorium, beraten wird. Das Bundesjugendkuratorium wird jede Legislaturperiode neu berufen und setzt sich aus Expertinnen und Experten aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft zusammen. Nähere Regelungen sind in einer Verwaltungsvorschrift (PDF: 55,2 KB) festgehalten. Junge Menschen werden auf geeignete Weise vom Bundesjugendkuratorium in ihre Arbeit einbezogen. Das Bundesjugendkuratorium verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen Themen der deutschen Jugendpolitik. Stellungnahmen aus 2020 umfassen u. a. die Themen soziale Teilhabe (PDF: 319 KB)Jugendpolitik in Europa (PDF: 140 KB) sowie Unterstützung für junge Menschen während der Covid-19-Pandemie (PDF: 212 KB).

§ 84 des SGB VIII verpflichtet die Bundesregierung dazu, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen. Der Kinder- und Jugendbericht wird von einer unabhängigen Kommission von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen sowie von erfahrenen Persönlichkeiten aus der Praxis geschrieben und beinhaltet konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik. Die Kommission wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berufen. Die Berichte enthalten Informationen zur Situation junger Menschen in Deutschland und widmen sich einem bestimmten Thema. Jeder dritte Bericht ist ein Bericht, der eine allgemeine Übersicht über den Stand der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Der Kinder- und Jugendbericht ist damit ein grundlegendes Instrument der wissenschaftsbasierten Entwicklung deutscher Jugendpolitik.

Der 14. Kinder- und Jugendbericht (17. Legislaturperiode) war ein allgemeiner Bericht und wurde 2013 unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung“ veröffentlicht.
Der 15. Kinder- und Jugendbericht (18. Legislaturperiode) erschien 2017 unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“.
Der 16. Kinder- und Jugendbericht (19. Legislaturperiode) trägt den Titel „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter" und ist 2020 erscheinen.

Auch die Länder präsentieren zur wissenschaftsbasierten Entwicklung ihrer Jugendpolitik regelmäßig Kinder- und Jugendberichte. Die Anforderungen dazu – z. B. wie oft sie erscheinen, thematisch oder allgemeiner Natur – sind unterschiedlich, alle dienen jedoch dazu, Jugendpolitik in den Ländern Impulsen zu geben und dazu beizutragen, die Landesjugendpolitik aktiv fortzuschreiben.

Die Zusammenarbeit zwischen Politik und Forschung

Die Zusammenarbeit zwischen Politik und Forschung ist in der Jugendpolitik vielfältig. Sie besteht sowohl aus institutionalisierten Mechanismen als auch aus ad-hoc Kooperationen und Anfragen.

Über diese Zusammenarbeit hinaus wurde 1963 nach einer Initiative des Deutschen Bundestages das Deutsche Jugendinstitut (DJI) als gemeinnütziger Verein gegründet. Das DJI ist eines der größten unabhängigen sozialwissenschaftlichen Institute Europas und forscht zu Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie den institutionellen Gefügen, in denen sich Kinder, Jugendliche und Familien bewegen. Es berät Bund, Länder und Kommunen und liefert wichtige Impulse für die Fachpraxis. Das DJI wird überwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert. Diese institutionelle Förderung des DJI betrug 2020 15.101.000€, eine Steigerung von 7,39% gegenüber 2019 (14.062.000€) und von 28,56% gegenüber 2018 (11.744.000€) (siehe Bundeshaushalt, Kapitel 17, Seite 20).

Im Rahmen von Projektförderungen erhält das DJI weitere Mittel z.B. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, von den Ländern, der Europäischen Kommission, Stiftungen und anderen Institutionen der Wissenschaftsförderung. Das DJI ist unabhängig in der Auswahl seiner Forschung und Forschungsschwerpunkte und wird zu seinem Forschungsprofil von einem wissenschaftlichen Beirat beraten.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung e.V. (DeZIM) wird seit 2019 institutionell vom BMFSFJ gefördert und hat als Aufgabe die bestehenden Strukturen zu bündeln und weiterzuentwickeln, um die Integrations- und Migrationsforschung in Deutschland zu vernetzen, zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. Neben der institutionellen Förderung von 3.407.000€ in 2020, eine Steigerung von 17,56% gegenüber 2.898.000€ in 2019, erhält das DeZIM im Rahmen von Projektförderung weitere Mittel (siehe Bundeshaushalt, Kapitel 17, Seite 19 (PDF: 1,1 MB)).

Seit 1989 ist das Netzwerk „Forschung und Praxis im Dialog“ (FPD) aktiv. Das Netzwerk wird vom BMFSFJ gefördert und unterstützt den interdisziplinären und trägerübergreifenden Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis im Handlungsfeld der internationalen Jugendarbeit und des Kinder- und Jugendreisens. Das Netzwerk wird von transfer e.V. koordiniert und organisiert regelmäßig Veranstaltungen, um über aktuelle Themen im Handlungsfeld internationale Jugendarbeit zu diskutieren.

Über Institute und Netzwerke hinaus findet in Deutschland – sowohl an Hochschulen als auch an Forschungsinstituten – viel projektbasierte Forschung statt. Diese Projekte werden sowohl von staatlichen Stellen (Bund, Länder und Kommunen) als auch von Stiftungen, EU-Förderprogrammen etc. gefördert. Je nach Projekt und Forschungsfrage kann das Ziel eines Projektes sein, über ein bestimmtes Thema mehr zu erfahren oder das Funktionieren von bestehenden und neuen Gesetzen oder (jugend)politischen Ansätzen zu evaluieren.

Aktuelle Themen und Forschungsprojekte, die vom BMFSFJ finanziert werden bzw. wurden und zur Weichenstellung in der Jugendpolitik genutzt werden, sind zum Beispiel:

  • Zugangsstudie: Im Handlungsfeld internationale Jugendarbeit hat die Studie „Warum nicht? Studie zum Internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren“, koordiniert von transfer e.V. als Geschäftsstelle von Forschung und Praxis im Dialog (FPD), viel Beachtung gefunden. Die Studie untersuchte Zugangsmöglichkeiten und Barrieren junger Menschen, an internationalen Mobilitätsmaßnahmen teilzunehmen. Die Ergebnisse der Studie werden sowohl vom BMFSFJ als auch von Trägern der internationalen Jugendarbeit genutzt, Zugangsmöglichkeiten zu Austauschmaßnahmen für alle jungen Menschen zu stärken und dabei insbesondere die zu fördern, die bisher unterrepräsentiert sind.
  • Coming out – und dann…?!: 2016 stellten das DJI und das BMFSFJ die Ergebnisse einer bundesweiten Studie zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor (siehe Presseerkärung). Die Ergebnisse der Studie stießen sowohl in der Politik als auch in der Fachpraxis auf großes Interesse und führten zu einer Reihe von weiteren Forschungsprojekten, u. A. Coming-out in NRWQueere Freizeit und Erfahrungen von LSBT*Q Jugendlichen in der beruflichen Bildung. Die Ergebnisse der Studien werden genutzt, weitere Maßnahmen zu treffen um die Situation lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen in Deutschland zu verbessern.

Über Studien zu aktuellen Themen hinaus werden regelmäßig Evaluationen zu jugendpolitischen Gesetzen und Programmen durchgeführt. Einige Beispiele sind:

Nationale Statistiken und verfügbare Datenquellen

Das Statistische Bundesamt und die Landesstatistikämter erheben regelmäßig jugendbezogene Daten und Statistiken und stellen diese auf ihren Websites zur Verfügung. Die Daten geben sowohl Aufschluss über die Lebenslage junger Menschen, als auch über die Kinder- und Jugendhilfe.

Daten über die Lebenslage junger Menschen können sich spezifisch auf junge Menschen beziehen (z.B. Jugendkriminalität, Anzahl der NEETs (not in employment, education or training), im Ausland geborene Jugendliche, Adoptionen von Kindern und Jugendlichen) als auch Informationen über die Gesamtbevölkerung beinhalten, wobei junge Menschen eine oder mehrere Alterskohorten darstellen (z.B. prozentualer Anteil junger Menschen an der Bevölkerung, Informationen über Gesundheit, Wohnen, Armut, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Unfälle).

Daten, die auf dem Mikrozensus (die größte jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland) basieren, werden im Allgemeinen in Alterskohorten von 5 Jahren aufgelistet. Je nach Thema werden verschiedene Varianten angewendet:

  • Alterskohorte ab 0 Jahre (z.B. Kranke und Unfallverletzte, Migrationshintergrund).
  • Alterskohorte unter 15 Jahre, danach 5 Jahresabstand (z.B. Erwerbsbeteiligung).
  • Alterstkohorte ab 15 Jahre (z.B. Schulausbildung).
  • Alterskohorte 15-18, 18-20, danach 5 Jahresabstand (z.B. Rauchgewohnheiten).

Neben diesen statistischen Daten zur Lebenslage junger Menschen erheben die Statistikämter auch Daten über Kinder- und Jugendhilfeangebote, wie z.B. die Anzahl der Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Betreuungsquoten und Hilfen zur Erziehung.

Die Kinder- und Jugendhilfestatistiken umfassen vier Erhebungsteile:

  • Daten zu verschiedenen Hilfen zur Erziehung sowie administrativen Aufgaben der Jugendämter.
  • Daten zu den Maßnahmen der Jugendarbeit von öffentlichen und freien Trägern.
  • Daten zur Kinderbetreuung in diversen Einrichtungen der Jugendhilfe und den dort tätigen Personen sowie zur öffentlich geförderten Kindertagespflege.
  • Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe.

Die Daten aus den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe dienen zur Beobachtung der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und bieten einen Einblick in den finanziellen Aufwand der für die Kinder- und Jugendhilfe geleistet wird. Genutzt werden die Daten u. A. für Planungsaufgaben und für die Fortentwicklung des Jugendhilferechts.

Statistische Daten zur Kinder- und Jugendhilfe werden von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik benutzerfreundlich aufbereitet und über den Informationsdienst „KomDat Jugendhilfe - Kommentierte Daten der Jugendhilfe" der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung dieser Statistiken sind die §§ 98 - 103 des SGB VIII.

Weitere statistische Daten werden von anderen Bundesbehörden erhoben. So gibt die Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel jährlich eine Übersicht über die Arbeitsmarktstatistik heraus. Hier sind auch Daten über z.B. Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland enthalten. Die Alterskohorten haben jeweils einen Umfang von fünf Geburtsjahrgängen und fangen bei einem Alter von 15 Jahren an. Die Bundesagentur führt auch eine Analyse zur spezifischen Situation junger Menschen durch, z. B. eine Analyse des Arbeits- und Ausbildungsmarktes für unter 25-Jährige.

Eine Reihe von Surveys ergänzen die Daten der Statistikämter, wenn es darum geht, Informationen über die Situation junger Menschen und die Institutionen, mit denen sie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe als Adressatinnen und Adressaten in Berührung kommen, zu bekommen. Beispiele einiger von staatlichen Instanzen finanzierter Surveys sind:

  • Sozio-ökonomisches Panel (SOEP): Das Sozio-ökonomische Panel wird seit 1984 vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführt und ist eine jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten in Deutschland. Das SOEP wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern gefördert.
  • Nationales Bildungspanel (NEPS): Das Nationale Bildungspanel (NEPS) wird seit 2009 vom Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e.V. (LIfBi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg durchgeführt und erhebt längsschnittliche Daten zu Bildungsprozessen und Kompetenzentwicklung in Deutschland. Das NEPS wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern gefördert.
  • Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Studie): Die Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland wird seit 2009 als Bestandteil des Gesundheitsmonitorings am Robert Koch-Institut durchgeführt und erhebt Langzeitdaten zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Das Robert Koch-Institut wird als Bundesinstitut durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert.
  • Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AiD:A): Der Survey Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten wird seit 2009 am Deutschen Jugendinstitut durchgeführt und erhebt Daten über die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen alltäglicher Entwicklungs- und Handlungskontexte, insbesondere der Familie. Der Survey AiD:A wird vor allem aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie aus den institutionellen Mitteln des DJI finanziert.
  • Jugendhilfe und sozialer Wandel (JHSW): Das Projekt Jugendhilfe und sozialer Wandel am Deutschen Jugendinstitut führt seit 1991 wiederkehrend bundesweite praxisfeld- und trägerübergreifende Fragebogenuntersuchungen über strukturelle Bedingungen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe durch. Das Projekt wird aus den institutionellen Mitteln des DJI finanziert.
  • Deutscher Freiwilligensurvey: Der Deutsche Freiwilligensurvey wird seit 1999 am Deutschen Zentrum für Altersfragen durchgeführt und erhebt Daten zur Freiwilligentätigkeit in Deutschland. Der Deutsche Freiwilligensurvey wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.

Haushaltszuwendungen für Forschung im Bereich Jugend

Neben der institutionellen Förderung des DJI und DeZIM fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) auch projektbezogene Jugendforschung. Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist seit 1950 das zentrale Förderinstrument des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgabe des KJP ist es laut §83 SGB VIII, die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene anzuregen und zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Forschungsprojekten als Sondervorhaben (Youth-Wiki-Kapitel „Jugendpolitik: Finanzierung der Jugendpolitik“).

Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert jugendbezogene Forschungen. Beispiele aus 2019 und 2020 sind:

  • Richtlinie zur Förderung von Forschung zum „Abbau von Bildungsbarrieren: Lernumwelten, Bildungserfolg und soziale Teilhabe“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung, Bundesanzeiger vom 21.06.2019
  • Richtlinie zur Förderung eines Forschungsverbunds im Rahmen der ersten Phase der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen (Schule macht stark), Bundesanzeiger vom 28.11.2019
  • Richtlinie zur Förderung der Konzeptentwicklung zum Aufbau eines Deutschen Zentrums für Kinder- und Jugendgesundheit, Bundesanzeiger vom 03.07.2020

Die Länder fördern projektbezogene Jugendforschung über ihre Landesjugendpläne.

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Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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