Anerkennung von Fähigkeiten

Politischer Rahmen
Ein bildungsbereichsübergreifendes System der Anerkennung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen auf einheitlicher gesetzlicher Basis gibt es in Deutschland nicht (EQR-Referenzierungsbericht, PDF 2,1 MB).
Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) (PDF 2,4 MB) bietet einen Rahmen für die Anerkennung von Qualifikationen, in welchem Lernkontext auch immer. Er wurde am 22. März 2011 vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) verabschiedet. Im AK DQR wirken relevante Akteure an der Erarbeitung und Umsetzung des DQR mit.
Die Einbindung von Lernergebnissen aus dem non-formalen bzw. informellen Bereich in den DQR befindet sich in der Diskussion.
- Empfehlungen der Arbeitsgruppen zur Einbeziehung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen in den DQR (PDF 147 KB)
- Kompetenzen junger Menschen anerkennen – den Berufseinstieg fördern (PDF 650 KB) Eckpunkte zur Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen junger Menschen auf dem Weg in den Beruf.
Die zuständige Stelle für Umsetzung des DQR ist die Bund-Länder-Koordinierungsstelle DQR. Ihr gehören Vertreter/-innen verschiedener Bundes- und Landesministerien sowie der Kultusministerkonferenz an.
Weitere Rahmenregelungen für die Anerkennung von Fähigkeiten bieten die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien für die verschiedenen Freiwilligendienste. Diese sind abrufbar unter Youth-Wiki-Kapitel „Freiwilliges Engagement: Freiwilliges Engagement Jugendlicher auf nationaler Ebene“
Bestehende Maßnahmen
Jugendliche, die einen Freiwilligendienst absolviert haben, erhalten am Ende ein Zeugnis. Dies ist entweder verpflichtend auszustellen oder kann auf Anfrage des Freiwilligen ausgestellt werden. Die Regelungen dazu sind in den gesetzlichen Rahmenregelungen zu finden. Je nach gesetzlicher Vorgabe sind in das Zeugnis oder die Bescheinigung für den geleisteten Freiwilligendienst berufsqualifizierende Merkmale aufzunehmen. Außerdem enthalten die Zeugnisse Informationen zu Art und Dauer des freiwilligen Dienstes und gegebenenfalls über die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit.
Einen einheitlichen Freiwilligendienst-Ausweis für die Jugendfreiwilligendienste gibt es bis dato nicht. Im Bundesfreiwilligendienst erhalten alle Freiwilligen einen Freiwilligendienst-Ausweis.
Zuständig für die Ausstellung eines Zeugnisses beziehungsweise einer Bescheinigung über den geleisteten Dienst ist die Einsatzstelle beziehungsweise der zuständige Träger für den Freiwilligendienst.
Weitere Formen der Anerkennung von freiwilliger Tätigkeit (PDF 3,9 MB): Tätigkeitsnachweis, Anerkennung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Zertifikate, Qualifizierungen, kostenfreie Nutzung von Sachmitteln, kostenfreie Nutzung von Räumlichkeiten, anderer Freiwilligenpass oder Ehrenamtscard, Fahrkarte für den Nahverkehr, Ehrungen und Auszeichnungen, Kompetenznachweis.
Freiwilligendienste kann man sich als Wartezeit für die Vergabe eines Studienplatzes anerkennen lassen. Siehe dazu die entsprechenden Hochschulvergabe- und Zulassungsordnungen der Bundesländer.
Für die Anrechnung der Dienstzeit eines Freiwilligendienstes für das Studium beziehungsweise für die Anerkennung als ein Praktikum sind die Bundesländer sowie die jeweiligen Hochschulen oder Fachhochschulen zuständig. Einzelne Einrichtungen erkennen Freiwilligendienste bereits mit Leistungspunkten an. Beispiele:
- Universität Bonn, Philosophische Fakultät: Bietet auf Antrag die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements mit 6 Leistungspunkten für den Bachelor-Optionalbereich.
- Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften www.ostfalia.de/export/sites/default/de/studienberatung/download/soziale_arbeit_merkblatt_praktikumsrichtlinen.pdf. Erkennt auf Antrag ehrenamtliches Engagement im Bereich Soziale Arbeit oder Freiwilligendienst als Alternative zum Vorpraktikum an.
- University of Applied Sciences Mittweida: Erkennt auf Antrag ehrenamtliches, zivilgesellschaftliches, hochschulexternes Engagement in Form von ECTS an.
- Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder): Erkennt auf Antrag langfristiges ehrenamtliches Engagement in Vereinen und studentischen Initiativen als Praktikum an.
Ob und in welchem Umfang die Anerkennung eines Freiwilligendienstes möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge an den jeweiligen Hochschulen oder Fachhochschulen.
Youthpass ist das europäische Instrument zur Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens im Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION sowie im Europäischen Solidaritätskorps (ESK). Mit dem Youthpass können Jugendliche und Fachkräfte der Jugendarbeit die Kompetenzen, die sie im Rahmen einer geförderten Maßnahme im Programm Erasmus+ und im ESK entwickeln, festhalten und sichtbar machen. Der Youthpass basiert auf den europaweit definierten acht Schlüsselkompetenzen für Lebenslanges Lernen (PDF 453 KB). 2017 wurde er in Deutschland von 406 Organisationen in 665 Projekten genutzt. Insgesamt wurden 2017 11.641 Youthpass-Zertifikate in Deutschland (127.651 europaweit) ausgestellt, am häufigsten bei Jugendbegegnungen (7.804), Fortbildungsangeboten für Jugendarbeiter/-innen (3.146) und im Europäischen Freiwilligendienst (387). Insbesondere profitieren die jungen Menschen in den Bereichen Kompetenzentwicklung bei den sozialen, fremdsprachlichen und kulturellen Kompetenzen sowie bei der Eigeninitiative und unternehmerischen Kompetenz.
Zum Thema Qualitätssicherung in Freiwilligendiensten gibt es mehr Informationen auch unter Youth-Wiki-Kapitel „Freiwilliges Engagement: Freiwilliges Engagement Jugendlicher auf nationaler Ebene: Qualitätssicherung“
Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.