Jugendarbeit

Anerkennung und Validierung der durch Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen

Bestehende Regelungen

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Jugendarbeit als Gelegenheitsstruktur für das non-formale und informelle Lernen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland unumstritten. Dies wird immer wieder unter anderem durch die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung (z.B. 16. Kinder- und Jugendbericht 2020) sowie die Bildungsberichterstattung auf Bundesebene (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2022) hervorgehoben.

Nichtsdestotrotz gibt es in Deutschland eine Debatte über die Effekte und vor allem auch negativen Folgewirkungen einer formalen Anerkennung der durch non-formales und informelles Lernen in der Jugendarbeit erworbenen Kompetenzen. Dabei werden folgende Aspekte als möglicherweise negative Folgenwirkungen diskutiert: Erstens das in der Jugendarbeit Gelernte bzw. Angeeignete muss, um sichtbar zu werden, auch messbar sein. Was dazu führt, dass alle Fähigkeiten, die nicht oder nur bedingt messbar gemacht werden können, keine Anerkennung finden. Eine formale Anerkennung des Gelernten bzw. Angeeigneten betont primär Verwertungsperspektiven, die nicht dem eigenständigen Bildungsauftrag der Jugendarbeit in Deutschland entsprechen. Diese als „Verzweckung“ bezeichnete Betrachtungsweise steht dem in der deutschen Jugendarbeit hochgehaltenen Ideal des selbstbestimmten – und damit de facto unvorherbestimmten – Inhalts des in der Jugendarbeit Lern- bzw. Aneignungsbaren gegenüber.

Es gibt verschiedene Formen der Anerkennung von Fähigkeiten, die in der Jugendarbeit erworben wurden (siehe dazu Baumbast et al. 2014). Verbreitet sind Teilnahmebestätigungen von Maßnahmen, Kursen oder Formen des Austausches. Engagementnachweise dokumentieren die wahrgenommenen Aufgaben und ggfs. eine Beschreibung der gelernten Kompetenzen. Dabei gibt es Engagementnachweise, die von den Engagierten selbst ausgefüllt werden, und Ausweise, die von den Trägern, in deren Verantwortlichkeit das Engagement stattfand, ausgefüllt werden. Die bundesweit eingesetzte – wenn auch nicht nach bundesweit einheitlichen Kriterien vergebene – Jugendleitercard „JULEICA“ ist ein Beispiel für letztere Ausweise. Die JULEICA unterscheidet sich insofern von Engagementnachweisen, als dass der Erwerb der JULEICA an sich bereits an Qualifikationsvoraussetzungen gebunden ist (z.B. Teilnahme an einem Kurs). JULEICA-Besitzer dokumentieren so das Vorliegen der Mindestvoraussetzungen, die dem Erwerb des Ausweises zugrunde liegen sowie Tätigkeiten im Bereich der Jugendleitung, die weitere Kompetenzerwerbe ermöglichen. Kompetenznachweise dokumentieren – nach unterschiedlichen Verfahren (z.B. Feststellung im Dialog, selbstreflexive Bewusstmachung des Gelernten bzw. Angeeigneten oder Test- und Assessmentverfahren) – explizit das in der Jugendarbeit Gelernte bzw. Angeeignete. Der Kompetenznachweis International (KNI) macht die im Rahmen von internationalen Jugendbegegnungen erworbenen Fähigkeiten und das Engagement junger Menschen im Ausland sichtbar (vgl. IJAB Nachweise international).

Die verschiedenen Formen der Anerkennung von Fähigkeiten sind mit Ausnahme der JULEICA nicht bundeseinheitlich vorhanden. Auch auf der örtlichen Ebene gibt es ein breites Spektrum der Anerkennungsformen freiwilligen Engagements.

Fort- und Weiterbildung sind ein Weg, Fähigkeiten von freiwillig Engagierten in spezifischen Bereichen (weiter) zu entwickeln. Etwa die Hälfte der 16 Bundesländer in Deutschland (eigene Recherchen) hat in Landesregelungen festgelegt, dass sie solche Aktivitäten bezuschussen. Auf der örtlichen Ebene hängt es stark von der jeweiligen Prioritätensetzung der lokalen Politik und der Träger ab, inwiefern Engagierten solche Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Freistellungen von Arbeitnehmer(inne)n für freiwilliges Engagement in der Jugendarbeit sind eine Form der gesellschaftlichen Anerkennung des Geleisteten. Auf Bundesebene gibt es keine Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmer(inne)n zur Mitwirkung in der Jugendarbeit. Die einzelnen Bundesländer haben jedoch (unterschiedliche) Regelungen zur Freistellung, da diese als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen wird. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Freistellung unbezahlt. Auf Antrag gibt es in der Regel für bis zu maximal 12 Arbeitstage eine Freistellung von Arbeitnehmer(inne)n zur Mitwirkung in der Jugendarbeit (vgl. JULEICA).

Für den Erhalt von staatlichen Zuwendungen für die Finanzierung von Jugendarbeit müssen die antragstellenden Organisationen einen angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung leisten. Dieser kann auch durch den Arbeitseinsatz ehrenamtlich Tätiger erbracht werden. Auch dies ist eine Form, gesellschaftliche Wertschätzung für das Engagement in der Jugendarbeit zum Ausdruck zu bringen.

Kompetenzen

Die Bedeutung von Jugendarbeit für den Erwerb von Fähigkeiten durch Kinder und Jugendliche wird in verschiedenen Bundesberichten und Stellungnahmen von Dachorganisationen der Jugendarbeit immer wieder betont. Dabei wird hervorgehoben, dass dort Gelegenheiten zur Aneignung geboten werden, die es in dieser Form in der Schule, Familie oder dem Freundeskreis nicht gibt. Diese Gelegenheiten werden insbesondere als geeignet angesehen, neben den personalen, sozialen Kompetenzen und dem Üben von Verantwortungsübernahme das Erlernen demokratischer Kompetenzen und den Erwerb von Fähigkeiten des Organisierens (z.B. Management, Leiten, Planen) zu unterstützen. Nach Selbstauskünften von Engagierten in diversen Studien blicken diese positiv auf ihre Erfahrungen in der Jugendarbeit zurück. Darüber hinaus geben sie im Rückblick auch oft an, ihre Fähigkeiten durch ihr Engagement vertieft oder erweitert zu haben (z.B. Düx et al. 2008). Den meisten der deutschen Studien zu diesem Thema liegt eine Zielpopulation aus der Jugendverbandsarbeit zugrunde. Studien zu ehrenamtlichem Engagement in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind dagegen deutlich seltener.

Die Studien können zwar zeigen, dass die Jugendarbeit tatsächlich andere Gelegenheiten des Aneignens bietet, aber der wissenschaftliche Nachweis des tatsächlichen Kompetenzerwerbs innerhalb dieser Gelegenheitsstrukturen jenseits von Selbsteinschätzungen - wenn auch theoretisch sehr plausibel - konnte bislang nicht geliefert werden. Und zwar nicht, weil sich ein solcher Zusammenhang empirisch nicht zeigen würde, sondern weil die bisher angewandten Untersuchungsanlagen (in der Regel Querschnittsbefragungen, die weder die bereits vor dem Engagement vorhandenen Fähigkeiten kontrollieren können, noch eine eindeutige Zuordnung der vorhandenen Fähigkeiten zu möglichen alternativen Lernorten ermöglichen) es nicht gestatten, einen solchen Zusammenhang zu beschreiben. Allerdings gibt es vor dem Hintergrund der am Anfang dieses Abschnittes angedeuteten Debatten in Deutschland auch Positionen, die generell die Relevanz und Sinnhaftigkeit solcher Nachweise in Frage stellen, weil sie den Prinzipien und Ziele der Jugendarbeit, basierend auf Erfahrungslernen, nicht gerecht werden.

Literatur

©

Dieser Artikel wurde auf www.youthwiki.eu in englischer Sprache erstveröffentlicht. Wir danken für die freundliche Genehmigung der Übernahme.

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