Fortbildung
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft gemäß den §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 die „insoweit erfahrene Fachkraft“ als neue Akteurin im Kinderschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die „insoweit erfahrene Fachkraft“/Kinderschutzfachkraft übernimmt hierbei beratende und prozessbegleitende Aufgaben. Durch das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012 erweitert sich der Adressatenkreis des Beratungsanspruchs durch die Kinderschutzfachkräfte auf die Gesundheitshilfe und Schule - im Sinne eines kooperativen Kinderschutzes.
(siehe 10 Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft, ISA/DKSB/BiS. Abrufbar unter: bit.ly/1cw1urC).
ZIELGRUPPE
Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, die als Kinderschutzfachkraft extern Fachteams im Rahmen der Gefährdungseinschätzung beraten und begleiten werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist neben einer pädagogischen Ausbildung eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie Erfahrung mit Praxisfällen im Kinderschutz. Eine endgültige Zulassung erfolgt nach Rücksendung und Prüfung eines Vorstellungsbogens.
ZIEL
Durch die Vertiefung von Fachwissen, Stärkung der sozialpädagogischen Diagnosemethoden und Reflexion des eigenen Handelns erhalten die Teilnehmenden in insgesamt acht Tagen Handlungssicherheit für ihre Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft.
INHALTE
Tag 1 / 2 (Block 1) – Rahmenbedingungen und Grundlagen
- Fachliche Anforderungen durch die Anwendung der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG
- Selbstverständnis sozialpädagogischen Handelns
- Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Sicht
Tag 3 / 4 (Block 2) – Handeln im Dialog bei Kindeswohlgefährdung /
Erkennen – Beurteilen – Handeln
- Bestandteile einer Gefährdungseinschätzung
- Methoden der kollegialen Beratung
- Gesprächsführung und Beteiligungsverfahren im Kontext von Kindeswohlgefährdung
Tag 5 / 6 (Block 3) – Ausgestaltung der Rolle einer Kinderschutzfachkraft
- Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG
- Rolle und Auftrag einer Kinderschutzfachkraft
- Umsetzung / Implementierung vor Ort
- Gestaltung und Aufbau von Kooperationsstrukturen und Netzwerken
Tag 7 Kolloquium
- Bearbeitung der erstellten Praxisarbeiten in Kleingruppen
Tag 8 Reflexionstag (nach ca. 9 Monaten)
- Fachliche Reflexion
- Inhaltlicher Input
- Standards einer Fachberatung
Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Fortbildungstagen, die Erstellung einer eigenständigen Praxisarbeit sowie die aktive Teilnahme am Kolloquium. Am Ende erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat „Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG“.