Fortbildung
Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder nach § 18 Abs. 4 SGB VIII
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Beistände im Jugendamt gehört die Berechnung der Volljährigenunterhaltsansprüche. Diese bereitet aufgrund der umfassenden Berechnungsmethoden oft Schwierigkeiten. Die Seminarteilnehmer sollen künftig mehr Sicherheit bei der Bearbeitung dieser Ansprüche haben. Am ersten Seminartag wird das theoretische Wissen anhand von Fallbeispielen vermittelt. Am zweiten Seminartag sollen die Teilnehmer selbstständig vorgegebene Fallbeispiele bearbeiten. Sie erhalten auch die Gelegenheit, eigene Problemstellungen vorzutragen. Die Teilnehmer sollen befähigt werden, Unterhaltsansprüche Volljähriger selbstständig berechnen zu können.
Schwerpunkte
- Unterschiede zwischen privilegierten und nicht privilegierten volljährigen Kindern - Folgen der Unterscheidung
- Wann ist der Volljährige bedürftig? - Zusammensetzung des Bedarfs
- Berechnung von Haftungsanteilen
- Anwendung von Selbstbehalten
- Kontrollrechnung; Anwendung des Bedarfskontrollbetrags
- Auswirkungen des § 1609 BGB
- Der so genannte „Vorwegabzug“
- Berechnung des Unterhalts des volljährigen Kindes im Mangelfall
- Berechnung des Volljährigenunterhalts bei Leistungsfähigkeit nur eines Elternteils
- Bestimmung der anrechenbaren Einkünfte der Unterhaltsverpflichteten (unselbstständige/selbstständige)
- Feststellung eines Unterhaltsanspruchs
Zielgruppe
Mitarbeiter der Jugendämter/Beistandschaft, die mit der Berechnung der Volljährigenansprüche gem. § 18 Abs. 4 SGB VIII befasst sind
Mitzubringende Arbeitsmittel
BGB, jeweiligen OLG-Leitlinien, Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen sowie Taschenrechner