Tagung

Symposium: Wie sieht eine starke Heimaufsicht aus Sicht der Einrichtungen aus?

Die Heimaufsicht über Einrichtungen der Jugendhilfe ist eine komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe. Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen der Genehmigung, Aufsicht und Prüfung beschäftigt, findet sie in den Paragrafen 45 und 46 des SGB VIII formuliert. Dort finden sich einerseits klare Regelungen und Voraussetzungen, anderseits auch viele Formulierungen, die interpretationsfähig sind. Die sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe müssen fachlich und pädagogisch ausgestaltet werden. Beispielsweise so grundsätzliche Begriffe und Formulierungen wie das „Wohl von Kindern und Jugendlichen“, oder „geeignete Verfahren der Beteiligung“ und „Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten“.
 Wir dürften uns darüber einig sein, dass Verwaltungshandeln einheitlich und transparent sein sollte. Und wir dürften uns auch darüber einig sein, dass alle Beteiligten an einer starken Heimaufsicht interessiert sind. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Doch wie sieht eine starke Heimaufsicht aus?

Wir beobachten vielerorts eine Tendenz, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erschwert. Und zwar dann, wenn Verwaltungshandeln zuerst auf die eigene Absicherung ausgerichtet ist. Wohl auch als Folge verschiedener tragischer und in der Öffentlichkeit breit dargestellter Vorkommnisse, in deren Aufarbeitung der öffentlichen Verwaltung mangelhafte Amtsführung vorgeworfen wurde. Durch den Haasenburg-Skandal ist auch die Heimaufsicht in Brandenburg in einen besonderen Fokus gerückt. Die Aufarbeitung hat schon mehrere Fachtage beschäftigt. Die Forderung nach gesetzlichen Änderungen und fachlichen, einheitlichen Mindestanforderungen wurde gestellt und mehrfach bekräftigt. Zuletzt hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) in ihrer Sitzung im Mai 2015 eine Arbeitsgruppe beauftragt, sich mit gesetzlichen Rahmenbedingungen der Betriebserlaubnis für Einrichtungen zu beschäftigen.

Diese Diskussion sollte aus unserer Sicht auf vielen verschiedenen Ebenen stattfinden. Wir fragen deshalb: Wie sieht eine starke Heimaufsicht aus Sicht der Einrichtungen aus? Wir laden Sie herzlich zu dieser Diskussion ein.

Veranstaltungsort

Bürgerhaus „Alte Kaufhalle“ Friedersdorfer Str. 50
15754 Heidesee OT Wolzig
Deutschland

Beginn

- 10 Uhr

Ende

- 15:30 Uhr

Veranstalter

VPK Landesverband Brandenburg e.V.

Kontakt

Robert Kühr
Telefon: 0331-24347651
E-Mail Adresse: symposium2015@vpk-brb.de

Lizenz

INT 3.0 – Namensnennung – nicht kommerziell – keine Bearbeitung CC BY-NC-ND 3.0
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