Fortbildung

Sozialverwaltungsverfahrensrecht für das Jugendamt - SGB I, VIII, X

Das Jugendamt als Sozialverwaltungsbehörde hat vielfältige Aufgaben: die Mitarbeiter klären auf, beraten, nehmen Anträge entgegen, beteiligen die Familienmitglieder an der Hilfeplanung, erlassen Leistungs- und Kostenbescheide, nehmen Beschwerden entgegen. Für alle diese Aufgaben gelten die Regelungen über das Sozialverwaltungsverfahren. Im Seminar werden die Grundlagen des Sozialverwaltungsverfahrensrechts, die sich vor allem aus den SGB I und X ergeben, und ihre Relevanz für die Aufgaben der Mitarbeiter von Jugendämtern dargestellt. Anhand von Lehrpräsentationen und Bearbeitung von Beispielsfällen aus der Praxis sollen die rechtlichen Regelungen für die alltägliche Arbeit in der wirtschaftlichen Jugendhilfe und den sozialen Diensten vermittelt und angewandt werden, um so mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Zielgruppe:

  • Mitarbeiter in Jugendämtern, insbesondere Wirtschaftliche Jugendhilfe und Soziale Dienste

Schwerpunkte:

  • Technik der Rechtsanwendung
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen
  • Zuständigkeiten (§ 10 SGB VIII)
  • Pflichten des Jugendamts nach dem SGB I
  • Begriff Sozialverwaltungsverfahren
  • Ermittlungspflicht/Untersuchungsgrundsatz
  • Sozialdatenschutz
  • Verfahrensbeteiligte - Rechte und Pflichten
  • Verwaltungsakt (Wirksamkeit, Bestandskraft, Aufhebung)
  • Rechtsbehelfe

Veranstaltungsort

auf Anfrage
10317 Berlin

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 14:30 Uhr

Veranstalter

Kommunales Bildungswerk e.V.

Kontakt

Melis Özcelik/Matthias Kuchenbecker
Telefon: 030-293350-0
E-Mail Adresse: info@kbw.de

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