Fortbildung

Rolle und Platz von ehrenamtlichen Vormundschaften im Rahmen der Gewährleistungspflicht des Jugendamtes nach § 79 SGB VIII

Gemäß § 79 SGB VIII hat das Jugendamt die Gewährleistungspflicht dafür, dass Vormünder und Pfleger in ausreichender Zahl und entsprechend den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung zur Verfügung stehen. Dieser Pflicht kann sich das Jugendamt nicht dadurch entledigen, dass es eine ausreichende Anzahl von Amtsvormündern zur Verfügung stellt. Es muss sich vielmehr aktiv um die Gewinnung von Einzelpersonen bemühen. Dabei genießt eine ehrenamtlich geführte Vormundschaft nach dem Willen des Gesetzgebers zwar Vorrang vor Vereins- und Amtsvormundschaft, es darf aber keineswegs verkannt werden, dass sich durchaus nicht alle Vormundschaften zur Führung durch eine Privatperson eignen. Das Seminar soll dazu dienen, die Möglichkeiten zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern auszuloten, ein Curriculum für eine gezielte Schulung und eine fachkundige Begleitung zu entwickeln sowie Kriterien zu finden, welche die Entscheidung für eine Abgabe der Vormundschaft erleichtern. Unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Gesetzesänderung kommt dieser Problematik besondere Bedeutung zu.

Schwerpunkte:

  • Anforderungsprofil für ehrenamtliche Vormünder
  • Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder
  • Kriterien für eine Übertragung von Vormundschaften an ehrenamtliche Vormünder

Zielgruppe: Mitabeiter von Jugendämtern, die mit der Problematik befasst sind oder sich mit ihr befassen wollen

Veranstaltungsort

Berlin
10247 Berlin
Deutschland

Beginn

Ende

Veranstalter

Kommunales Bildungswerk e.V.

Kontakt

Marion Lindner
Telefon: 0302933500
E-Mail Adresse: info@kbw.de

Back to Top