Fortbildung

Pflegekinderhilfe und Familiengericht

Fachkräfte der Pflegekinderhilfe haben bei ihrer Arbeit immer wieder Berührungspunkte mit dem Fachkräfte der Pflegekinderhilfe haben bei ihrer Arbeit immer wieder Berührungspunkte mit dem Familiengericht. Sie treten als Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes in Anhörungsterminen auf. Sie beraten Herkunfts- oder Pflegefamilien, wie diese ihre Interessen in die gerichtlichen Verfahren einbringen können und unterstützen die Familien im Hintergrund.

Auch wenn die Anlässe für die bei Gericht geführten Verfahren ganz unterschiedlich sein können, geht es im Kern immer um das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Zu den häufigsten Verfahren gehören: Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung, Umgangsverfahren, Herausgabeverlangen/Verbleibensanordnung, einvernehmliche Übertragung der Personensorge auf die Pflegeeltern, aber auchAbstammungs- oder Adoptionsverfahren.

Um die im Rahmen dieser familiengerichtlichen Verfahren anstehenden Aufgaben bewältigen zu können, brauchen die Fachkräfte zusätzlich zum sozialpädagogischen Know how auch einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Abläufe vor Gericht. Hilfreich ist ein Verständnis für die Herangehensweise und Rolle der anderen Beteiligten wie Richter/-innen, Anwält/-innen, Verfahrensbeistände und Gutachter/-innen. Nicht zuletzt müssen die Fachkräfte wissen, wie sie ihre Anliegen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen am besten anbringen und notfalls auch gegen Widerstände der anderen Verfahrensbeteiligten oder eine abweichende Ansicht des Gerichts durchsetzen können.

Veranstaltungsort

Seminarzentrum Hannover Hildesheimer Str. 265
30519 Hannover
Deutschland

Beginn

- 10:00 Uhr

Ende

- 17:00 Uhr

Kontakt

Ines Keller
Telefon: 0511 / 89701-320

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