Fortbildung

Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurde der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche seit 2012 konkretisiert. In § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG wird den Fachkräften sowohl von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe als auch den Fachkräften der Gesundheitshilfe und der Schule Handlungsschritte bei der Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorgegeben.

Gewichtige Anhaltspunkte wie beispielsweise Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung, sexualisierte Gewalt und die Zeugenschaft elterlicher Partnergewalt fordern somit professionelles Handeln von allen Fachkräften, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

ZIELGRUPPE
Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, der Schule und der Gesundheitshilfe

ZIEL
Die Fachkräfte erhalten Grundlagen zu den wichtigsten Aspekten des Kinderschutzes und lernen die für sie geltenden Handlungsschritte gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG kennen und anzuwenden.

INHALTE

  • Was bedeutet „Kindeswohlgefährdung“?
  • Erkennen – Beurteilen – Handeln (von und bei gewichtigen Anhaltspunkten)
  • Möglichkeiten und Grenzen der Fachkräfte im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII und § 4 KKG.

Den Teilnehmenden wird vor dem Hintergrund ihrer eigenen Praxiserfahrungen die Möglichkeit gegeben, kollegiale Beratung, Gesprächsführung im Kontext von Kindeswohlgefährdung einzuüben und zu reflektieren, um so mehr Handlungssicherheit zu erlangen.

Veranstaltungsort

Willi Michels Bildungsstätte, Hattingen
45527 Hattingen Hattingen
Deutschland

Beginn

- 10:00 Uhr

Ende

- 16:00 Uhr

Veranstalter

Bildungsakademie BiS

Kontakt

Katrin Tönnissen
Telefon: 0202 7476588-20
E-Mail Adresse: info@bis-akademie.de

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