Fortbildung

Erstattungsansprüche in der Jugendhilfe: die Anwendung der §§ 102 - 114 SGB X in der Praxis

Jugendhilfeträger sind häufig verpflichtet, vorläufige Leistungen zu erbringen, weil die sachliche oder örtliche Zuständigkeit nicht feststeht oder weil vorrangige Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger noch nicht realisiert werden können. Die §§ 102 ff. SGB X regeln die sich daraus ergebenden Erstattungsansprüche zwischen den Leistungsträgern. In diesem Seminar werden diese Erstattungsansprüche gründlich erläutert. Besonders ausführlich wird auf die Rangfolge bei mehreren gleichzeitigen Ansprüchen, die Ausschlussfrist, die Verjährung und Durchsetzung der Ansprüche sowie auf die damit verbundenen Handlungserfordernisse eingegangen.

Schwerpunkte

  • Anspruch des vorläufig leistenden Trägers (§ 102)
  • Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungspflicht nachträglich entfallen ist (§ 103)
  • Anspruch des nachrangig verpflichteten Trägers (§ 104)
  • Anspruch des unzuständigen Trägers (§ 105)
  • Rangfolge der Erstattungsansprüche (§ 106)
  • Verwaltungskosten (§ 109)
  • Ausschlussfrist (§ 111)
  • Rückerstattung (§ 112)
  • Verjährung (§ 113)
  • Rechtsweg (§ 114)

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Jugendämtern, die bereits über Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen im Jugendhilferecht verfügen

Mitzubringende Arbeitsmittel

SGB VIII, SGB X

Veranstaltungsort

auf Anfrage
53111 Bonn

Beginn

- 10:00 Uhr

Ende

- 16:30 Uhr

Veranstalter

Kommunales Bildungswerk e.V.

Kontakt

Melis Özcelik/Matthias Kuchenbecker
Telefon: 030-293350-0
E-Mail Adresse: info@kbw.de

Back to Top