Fortbildung
Entwicklung der Rechtsprechung zu Verfahrensbeistand und Umgangspflegschaft
Der Verfahrensbeistand ersetzt seit dem Inkrafttreten des FamFG in 2009 im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
Umgangspflegschaft kann beim Vorliegen bestimmter Bedingungen vom zuständigen Familiengericht angeordnet werden. Der Umgangspfleger ist dann befugt zu bestimmen, wie und wann der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes beziehungsweise der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird.
Nachdem in der Vergangenheit eine Umgangspflegschaft nur bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB angeordnet werden konnte, da sie einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht/Sorgerecht darstellte, genügen nunmehr geringerschwellige Voraussetzungen.
Zielgruppe: Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/innen
Ziel: Aktualisierung des Wissenstandes
Inhalt: Die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Aufgaben der Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/innen werden dargestellt.
- Verfahrensbeistand: Aufgaben, Rechte, Eignung, Umfang, Vergütung, Datenschutz, Zeugnisverweigerungsrecht
- Umgangspfleger/innen: Aufgaben, Stellung, Befugnisse, Vergütung