Fortbildung
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII - Anspruch und Umsetzung in der Praxis
Schwerpunkte
- Leistungsvoraussetzungen nach § 35a SGB VIII
- Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zu anderen Sozialleistungsträgern
- Einzelne Hilfearten nach § 35a SGB VIII
- Aktuelle Rechtsprechung
- Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz
Ziel
Im Rahmen der Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII kommt es in der Praxis häufig zu Problemen bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bzw. zu Abgrenzungsproblemen mit anderen Sozialleistungsträgern. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit von Jugendhilfeleistungen ist daher grundsätzlich zu prüfen, ob beispielsweise die Krankenkassen nach dem Rehabilitationsgesetz (SGB IX) oder die Sozialhilfeträger nach dem SGB XII vorrangig zur Leistungsgewährung verpflichtet sind. Darüber hinaus wird im Seminar vermittelt, unter welchen Voraussetzungen - bezogen auf die Komplexität der verschiedenen Störungsbilder - ein Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII besteht. Hierbei wird u. a. auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35a SGB VIII, auf gesetzliche Neuerungen sowie auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, für sie interessante Fragen dem Kommunalen Bildungswerk e. V. vorab mitzuteilen.
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie Leitungskräfte der Jugendämter, die am Entscheidungsprozess dieser Hilfeart beteiligt sind. Das Seminar kann auch für sozialpädagogische Fachkräfte von Interesse sein, die an einem Erfahrungsaustausch interessiert sind.