Fortbildung

Die Rechtsmittel im Kindschaftsrecht - Beschwerdeführung im Interesse des Kindes

Schwerpunkte

  • Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens
  • Beteiligtenstellung im gerichtlichen Verfahren
  • Zulässigkeit der Beschwerde im Eil- und Hauptsacheverfahren
  • Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung
  • Begründetheitsfragen der Beschwerde
  • Die Rolle der Beteiligten im Beschwerdeverfahren
  • Verschlechterungsverbot ("reformatio in peius")

Alleiniges Rechtsmittel gegen gerichtliche Endentscheidungen ist seit Inkrafttreten des FamFG die Beschwerde. In Kindschaftssachen hat der Gesetzgeber auch dem Verfahrensbeistand und dem Jugendamt - letzterem sogar unabhängig von seiner Beteiligtenstellung - die Möglichkeit eröffnet, Beschwerde einzulegen. Im Interesse des betroffenen Kindes erscheint es zwingend geboten, die gerichtliche Entscheidung kritisch zu hinterfragen und ggf. der Überprüfung durch das Beschwerdegericht als volle zweite Tatsacheninstanz zuzuführen. Hierfür erforderlich sind Kenntnisse sowohl des materiellen Rechts als auch des Verfahrensrechts. In diesem Seminar soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Rechtskenntnisse der Teilnehmer entsprechend zu vertiefen und sie zur Überprüfung der gerichtlichen Entscheidungen zu ermutigen.

Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter von Jugendämtern, welche die Mitwirkungsverpflichtung der Jugendämter in den familiengerichtlichen Verfahren wahrnehmen; Mitarbeiter des ASD; Verfahrensbeistände

Veranstaltungsort

Steinbeis-Zentrum Berlin, Gürtelstr. 29 a-30
10247 Berlin

Beginn

- 10:00 Uhr

Ende

- 16:30 Uhr

Veranstalter

Kommunales Bildungswerk e. V.

Kontakt

Jana Pecher
Telefon: 030-293350-0
E-Mail Adresse: info@kbw.de

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