Fortbildung

Das Verfahren vor dem Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung

Die Verständigung zwischen Jugendamt, erweitertem Helfersystem und Familiengericht in Kinderschutzverfahren ist nicht einfach und manchmal von Missverständnissen und Reibungen geprägt.

Damit Verfahren bei (angenommener) Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB in diesem Sinne "gelingen" können, braucht es ein gutes Verständnis für die juristischen Grundlagen des Verfahrens einschließlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen, mit denen Familiengerichte sich auseinanderzusetzen haben, aber auch die Reflexion der unterschiedlichen Perspektiven von Fachkräften des Helfersystems und Jurist/inn/en.

Im Seminar werden u.a. behandelt:

  • Grundlagen des Verfahrens
  • Das Amtsverfahren und seine Bedeutung,
  • Anhörungsrechte und -pflichten,
  • Die Stellung des Jugendamts und anderer Beteiligter im Verfahren,
  • Rolle und Bedeutung des Sachverständigengutachtens
  • Beschwerde
  • Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren (mit Erläuterung der aktuellen Entscheidungen des BVerfG)
  • Juristischer und sozialpädagogisch/psychologischer Begriff der Kindeswohlgefährdung.

Die Fortbildung räumt Zeit für die Teilnehmer/-innen ein, um sich über Schwierigkeiten und positive Erfahrungen hinsichtlich des Vorgehens bei Kinderschutzverfahren auszutauschen.

Veranstaltungsort

Der PARITÄTISCHE – Forum am Park Poststr. 11
69115 Heidelberg
Deutschland

Beginn

- 10:30 Uhr

Ende

- 16:30 Uhr

Veranstalter

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF e. V.

Kontakt

Frau Stefanie Marz
Telefon: 06221 9818-42
E-Mail Adresse: marz@dijuf.de

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