Fortbildung
Das Verfahren vor dem Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung
Die Verständigung zwischen Jugendamt, erweitertem Helfersystem und Familiengericht in Kinderschutzverfahren ist nicht einfach und manchmal von Missverständnissen und Reibungen geprägt.
Damit Verfahren bei (angenommener) Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB in diesem Sinne "gelingen" können, braucht es ein gutes Verständnis für die juristischen Grundlagen des Verfahrens einschließlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen, mit denen Familiengerichte sich auseinanderzusetzen haben, aber auch die Reflexion der unterschiedlichen Perspektiven von Fachkräften des Helfersystems und Jurist/inn/en.
Im Seminar werden u.a. behandelt:
- Grundlagen des Verfahrens
- Das Amtsverfahren und seine Bedeutung,
- Anhörungsrechte und -pflichten,
- Die Stellung des Jugendamts und anderer Beteiligter im Verfahren,
- Rolle und Bedeutung des Sachverständigengutachtens
- Beschwerde
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren (mit Erläuterung der aktuellen Entscheidungen des BVerfG)
- Juristischer und sozialpädagogisch/psychologischer Begriff der Kindeswohlgefährdung.
Die Fortbildung räumt Zeit für die Teilnehmer/-innen ein, um sich über Schwierigkeiten und positive Erfahrungen hinsichtlich des Vorgehens bei Kinderschutzverfahren auszutauschen.