Fortbildung

Das Bundesteilhabegesetz – Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Nach fast einem Jahrzehnt Vorarbeit und vielen Überarbeitungen wurde im Dezember 2016 die größte Reform des SGB IX seit dessen Entstehung im Jahr 2001 verkündet: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Mit der sukzessiven Umsetzung des BTHG wird der Leitgedanke der UN-Behinderten-Rechtskonvention in der deutschen Gesetzgebung verankert. Ziel ist es, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszulösen, diese zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln und damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung zu verbessern.

Die Konsequenzen betreffen die Abläufe in der täglichen fachlichen Arbeit sowie zahlreiche administrative und betriebswirtschaftliche Aspekte. Um die vielfältigen Chancen, die das Bundesteilhabegesetz bietet, auch tatsächlich realisieren zu können, ist es unerlässlich, sich mit diesen Veränderungen proaktiv auseinanderzusetzen und den damit verbundenen Paradigmenwechsel aktiv zu gestalten.

Das Seminar vermittelt einen kompakten und praxisnahen Überblick über das neue Recht der Eingliederungshilfe und die landesspezifischen Umsetzungsstände. Dabei liegt der Fokus auf der dritten Reformstufe des BTHG sowie der 2023 in Kraft tretenden vierten Reformstufe.

Veranstaltungsort

Alexanderstr. 1
20099 Hamburg

Beginn

- 09:00 Uhr

Ende

- 17:00 Uhr

Veranstalter

Campus Weiterbildung an der HAW Hamburg

Kontakt

Geschäftsstelle Weiterbildung
Telefon: 040-42875-7070
E-Mail Adresse: weiterbildung@haw-hamburg.de

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