Seminar

Ausländerrecht und Kinder und Jugendhilfe – Kindeswohl als Kooperationsgrundlage

Die Fachveranstaltung befasst sich mit den Kooperationsmöglichkeiten von Ausländerbehörden und Jugendämtern aufgrund des gemeinsamen Schutzauftrags „Kindeswohl“. In der Fachveranstaltung werden Unsicherheiten bei den Fachkräften in den Ausländerbehörden und in der Kinderund Jugendhilfe bei der Wahrung ihres Schutzauftrages in rechtlich nicht eindeutigen / kontroversen Einzelfällen aufgegriffen und in den jeweiligen Tandems (Ausländerbehörde und Jugendamt) diskutiert. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender nationaler und internationaler rechtlicher Regelungen Kooperationsmöglichkeiten erarbeitet. Schwerpunkte der Veranstaltung werden dabei unter anderem die Entwicklung zum Kindeswohlbegriff und Aufenthaltsrecht auf nationaler und EU-Ebene sein, sowie das Thema (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge in der Zusammenarbeit von Ausländerbehörden und Jugendämtern.

Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe und Ausländerbehörden mit Vorkenntnissen im Aufenthaltsrecht – zwingende Tandemanmeldung Ausländerbehörde – Jugendamt.

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:

Mitglieder: 200,00 € | Nichtmitglieder: 250,00 €

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):

Mitglieder: 319,00 € | Nichtmitglieder: 319,00 €

Anmeldeschluss ist der 04.08.2017

Das Programm sowie die Anmeldemöglichkeiten zum Seminar gibt es auf den Seiten des Deutschen Vereins.

Veranstaltungsort

Derag Livinghotel Berlin-Weißensee, Parkstraße 87
13086 Berlin
Deutschland

Beginn

- 14:00 Uhr

Ende

- 13:00 Uhr

Veranstalter

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Kontakt

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Mark Ernstberger (Organisation)
Telefon: 030 62980-606
E-Mail Adresse: ernstberger@deutscher-verein.de

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