Seminar

Aufsichtspflicht in der Behindertenhilfe

Die Frage nach der persönlichen Haftung ist im Kontext der Behindertenhilfe extrem wichtig. Wird ein behinderter Mensch während seiner Betreuungszeit verletzt oder beschädigt er / sie fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Kann der / die Geschädigte Ersatz von der betreuenden Person verlangen?

In diesem Seminar beleuchten Sie die Grundlagen der Haftung der betreuenden MitarbeiterInnen gegenüber Klienten, aber auch gegenüber Dritten anhand von konkreten Fällen.

Zu einem Schaden muss es aber gar nicht kommen; schon allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich belastend in der Arbeit auswirken. Im Rahmen dieser praxisorientierten Fortbildung werden Sie Umfang und Grenzen der Haftung erfahren, was Ihnen rechtliche Möglichkeiten und Risiken der Arbeit Nahe bringt. Daneben werden Sie strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtern können. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.

ZIEL DES SEMINARS

  • Erwerb von Basiswissen im Bereich
  • Aufsichtspficht in der Behindertenhilfe

ZIELGRUPPE:

MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe, Interessierte

Veranstaltungsort

Ev. Kinderheim Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel gGmbH Overwegstraße 31
44625 Herne
Deutschland

Beginn

- 09:30 Uhr

Ende

- 17:00 Uhr

Veranstalter

fachpool gGmbH

Kontakt

Frau Olympia Kirchberg
Telefon: 02323/9949479
E-Mail Adresse: okirchberg@fachpool.de

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