Kinderrechte

Zwischenruf der AGJ zum Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich in einem Zwischenruf zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes geäußert. Die AGJ plädiert für eine ehrliche Betrachtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und fordert weitere Erhebungen zum Stand der Umsetzung.

01.11.2019

Die AGJ würdigt in ihrem Zwischenruf zum 5./6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (PDF, 62 KB) das starke Engagement von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen für die Umsetzung der Kinderrechte. Dennoch macht die AGJ deutlich, dass es weiterhin gravierende Lücken bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland gibt, die bei einer differenzierten Befassung mit der Umsetzung von Kinderrechten nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Lücken bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland

Anhand verschiedener AGJ-Stellungnahmen wird beispielhaft auf bestehende Umsetzungsdefizite hingewiesen. Der Staatenbericht weise folglich erhebliche Lücken auf und betrachte die Leerstellen der Umsetzung von Kinderrechten nicht hinreichend. Dies schmälert aus Sicht der AGJ nicht die bestehenden Erfolge, wenn gleichzeitig ehrlich auf vorhandene Defizite und in Zukunft zu erreichende Ziele eingegangen würde. Denn: Eine vollständige Umsetzung von allen Kinderrechten für alle Kinder und Jugendlichen ist und bleibt das sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ableitende Bestreben.

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention differenziert betrachten

Die AGJ würde es deshalb begrüßen, wenn die Bundesregierung zukünftig einen differenzierteren Blick auf die Umsetzung von Kinderrechten wirft und eine empirisch gesicherte Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung von Kinderrechten vornimmt. Der Staatenbericht sei bislang eine unvollständige Aufstellung von Einzelmaßnahmen, die von unterschiedlichen Akteuren getroffen, jedoch nicht miteinander in einen Zusammenhang gestellt wurden. So sagt sie wenig über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen aus. Die vorgelegten Mosaiksteine ergeben aus Sicht der AGJ noch kein aussagekräftiges Gesamtbild. Vor dem Hintergrund der anstehenden politischen Prozesse zur Stärkung von Kinderrechten, etwa durch die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz und auch die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, plädiert die AGJ für eine ehrliche Betrachtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und weiterer Erhebungen zum Stand der Umsetzung. Dabei könne die Entwicklung spezifischer Kinderrechte-Indikatoren, wie bereits im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens 2014 vom zuständigen UN-Ausschuss gefordert, helfen, Maßnahmen überhaupt messbar zu machen.

Kinderrechte auf allen Ebenen berücksichtigen

Der Staatenbericht zeige außerdem, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen zwar derzeit eine hohe gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit genießen, aber in den Kinder- und Jugendhilfestrukturen sowie bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch nicht flächendeckend berücksichtigt werden. Für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland brauche es neben einer rechtlichen Absicherung im Grundgesetz ein gesamtgesellschaftliches Eintreten für Kinderrechte sowie ein breites Zusammenarbeiten aller Akteure auf Bundes-, Landes-  und kommunaler Ebene. Ebenso dürfen Kinderrechte nicht nur im Ressort Kinder, Jugend und Familie eine Rolle spielen, sondern sollten in allen Politikfeldern einbezogen werden. Hierauf werden die AGJ und ihre Mitglieder weiterhin hinwirken.

Der vollständige Zwischenruf steht als Download (PDF, 62 KB) auf den Internetseiten der AGJ zur Verfügung.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Redaktion: Kerstin Boller

Back to Top