Europäische Kindergarantie

Zivilgesellschaft treibt nationale Maßnahmen voran

Eurochild hat eine Arbeitsgruppe aus führenden Kinderrechtsorganisationen in neun EU-Ländern ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie voranzutreiben und zu unterstützen und die steigende Kinderarmut in der EU zu bekämpfen.

23.11.2021

Jedes vierte Kind in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei Kinder einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind als die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter oder ältere Menschen. Die Europäische Kindergarantie zielt deshalb darauf ab, bedürftigen Kindern den Zugang zu einer Reihe von Schlüsseldienstleistungen zu garantieren, darunter frühkindliche Erziehung und Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnen. Da die EU-Länder bis zum Frühjahr 2022 ihre nationalen Aktionspläne hierzu ausarbeiten, hat die Zivilgesellschaft nun die einmalige Gelegenheit, Einfluss auf die Maßnahmen zu nehmen, die die nationalen Einsätze gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung prägen werden.

Europäisches Netzwerk stärkt Stimme der Kinder

Neun Eurochild-Mitgliedsorganisationen gehören der Arbeitsgruppe zur Kindergarantie an. Sie wird sicherstellen, dass die nationalen Regierungen und die politischen Entscheidungsträger/-innen der Europäischen Kindergarantie Vorrang einräumen. Die Arbeitsgruppe wird den Organisationen einen Raum bieten, in dem sie innovative Ansätze, Strategien und den Austausch von relevantem Wissen und bewährten Verfahren gemeinsam prüfen können, um die Entwicklung nationaler Aktionspläne in den jeweiligen Ländern besser beeinflussen zu können. Jedes Team der Arbeitsgruppe wird sich auch mit Partnern in Verbindung setzen und Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit ausloten. Die Arbeit der Arbeitsgruppe wird auf die spezifischen Bedürfnisse und den Kontext, in dem die Organisationen tätig sind, zugeschnitten sein.

Die Arbeitsgruppe wird an Länderberichten arbeiten, die im Januar 2022 veröffentlicht werden sollen. Diese Länderberichte werden die Lobbyarbeit auf nationaler Ebene zu den nationalen Aktionsplänen unterstützen und starke, faktenbasierte Argumente für die strategische Kommunikation liefern. Außerdem werden sie den EU-Institutionen Informationen wie Daten und Fallstudien aus der nationalen Perspektive liefern und zur Gestaltung des gemeinsamen Überwachungsrahmens der Europäischen Kommission beitragen.

Eine aktive Zivilgesellschaft bedeutet Erfolg für Kinder

Die Europäische Kindergarantie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Interessengruppen in die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Aktionspläne für die Kindergarantie einbeziehen. Die EU-Länder sind verpflichtet, „die Einbeziehung von regionalen, lokalen und anderen zuständigen Behörden, Kindern und einschlägigen zivilgesellschaftlichen Interessenträgern [...] während der gesamten Vorbereitung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung des Aktionsplans sicherzustellen.“ (Empfehlung des Rates der Europäischen Union, S. 30). Darüber hinaus werden die spezifische Perspektive, die gesellschaftliche Position sowie die Erfahrung und das Wissen der Zivilgesellschaft vor Ort für die Entwicklung der nationalen Aktionspläne von großem Nutzen sein. Daher ist die Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft nicht nur eine fachliche Verpflichtung, sondern vielmehr ein Muss, um die nationalen Aktionspläne so umfassend und effizient wie möglich zu gestalten. Die Zivilgesellschaft ist ein unverzichtbarer Partner für die Behörden in allen Phasen der nationalen Aktionspläne.

Die führenden Organisationen, die an der Eurochid-Arbeitsgruppe zur Kindergarantie beteiligt sind, sind:

Hintergrund

Die Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie ab Juni 2021 zielt darauf ab, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem bedürftigen Kindern der Zugang zu einer Reihe von Schlüsseldienstleistungen garantiert wird, und dadurch auch zur Wahrung der Rechte des Kindes beizutragen, indem Kinderarmut bekämpft und Chancengleichheit gefördert wird.“

Eurochild und seine Mitglieder haben die Ausgestaltung der Europäischen Kindergarantie seit dem ersten Vorschlag des Europäischen Parlaments im Jahr 2015 maßgeblich beeinflusst. Die Mitgliedstaaten müssen nun bis März 2022 ihre nationalen Aktionspläne vorlegen. Diese Aktionspläne sollen darlegen, wie sie diese Empfehlung bis 2030 umsetzen werden.

Quelle: Eurochild vom 17.11.2021

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