Kinderrechte

Wenn Eltern in Haft sind – Besuchsregelungen kindgerechter gestalten

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert mehr Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten für Kinder inhaftierter Eltern. In einer nichtrepräsentativen Online-Umfrage hat das Institut bundesweit Justizvollzugsanstalten (JVAs) zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. An der Befragung haben 83 von insgesamt 173 JVAs teilgenommen. Die Ergebnisse sind in einer zusammenfassenden Analyse veröffentlicht.

02.09.2019

Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht. „Tatsächlich ist der Kontakt mit einem inhaftierten Elternteil nur sehr begrenzt und keineswegs für jedes Kind in Deutschland an jedem Ort so möglich, dass die Eltern-Kind-Beziehung gut aufrechterhalten werden kann“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug“.

Ergebnisse der Befragung von Justizvollzugsanstalten

Wie häufig, wie lange und in welchem Rahmen Kinder ihre inhaftierten Eltern besuchen oder kontaktieren können, unterscheidet sich deutschlandweit stark. Manche JVAs halten kindgerechte Räumlichkeiten vor, in anderen JVAs treffen Kinder ihre Eltern in Besuchsräumen, wo Körperkontakt nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Familienfreundliche Maßnahmen und Angebote, die sich an Kinder Inhaftierter richten, sind bislang nur in einzelnen JVAs vorhanden. Die Angebote scheinen außerdem abhängig zu sein vom teils ehrenamtlichen Engagement freier Träger. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesuchszeiten sind je nach Bundesland verschieden: von monatlich einer Stunde zum Beispiel in Hessen und im Saarland bis hin zu vier Stunden zum Beispiel in Brandenburg und Niedersachsen.

„Besuchszeiten sind ein Recht des inhaftierten Elternteils. Nicht hinreichend verstanden wird aber, dass es auch um ein Recht des Kindes geht", so Kittel weiter. „Die Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention fordern, dass bei der Ausgestaltung von Besuchen bei inhaftierten  Eltern auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden muss,  insbesondere ihr Recht, ihre Beziehung mit dem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten.“

Die Analyse der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention „Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug“ (PDF 1,6 MB) steht beim Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Kinder von Inhaftierten: finden sich ebenfalls dort.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechts­institution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-­Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-­Behindertenrechtskonvention und der UN­-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring­-Stellen eingerichtet.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26.08.2019

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