Kinderrechte
Weltkindertag: Kinderrechte im Grundgesetz verankern
Zum Weltkindertag machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte aufmerksam. Mit dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ werden in diesem Jahr ihre Beteiligungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt gestellt. Dazu gehört insbesondere ihre Rechte in der Verfassung zu verankern.
19.09.2017
Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2017 fordert Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Leider werden die Interessen und Rechte von Kindern noch nicht überall in Deutschland ausreichend beachtet. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz und die Förderung ihrer Rechte, die besondere Berücksichtigung ihres Wohls bei jedem staatlichen Handeln und die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es um sie geht, gehören dorthin, wo die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens geregelt sind.“
Weltkindertag: Kindern eine Stimme geben
Anlässlich des Weltkindertages machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte aufmerksam. In diesem Jahr werden mit dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in den Mittelpunkt gestellt: Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben alle Kinder das Recht auf Mitbestimmung, wenn es um ihre Belange geht.
„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Sie gibt die Richtung vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen“, erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.
Kinder- und Jugendinteressen sind vorrangig
Der Weltkindertag wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1954 ins Leben gerufen, um die Rechte der Kinder zu stärken. Über 140 Staaten begehen den Weltkindertag, um auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Bereits vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland die VN-Kinderrechtskonvention. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält mit ihren 54 Artikeln spezifische Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2017
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