Kinderrechte

UNICEF fordert Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

UNICEF begrüßt die Absicht der Sondierungsparteien, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Das Kinderhilfswerk hatte bereits zu Beginn der Gespräche zwischen CDU, CSU und SPD an die Parteien appelliert, die Chance für eine explizite Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu nutzen. Unter dem Titel „Eine Politik für Kinder“ wurden konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Kinderrechte veröffentlicht.

12.01.2018

Kindern stehen laut der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf ihren Schutz, ihr Wohlergehen, ihre Beteiligung und ihre Förderung eigene Rechte zu. Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert. Die sondierenden Parteien haben sich in ihren Programmen für die 19. Legislaturperiode dazu bekannt, diese Rechte auch in das deutsche Grundgesetz aufzunehmen.

Stärkung der Rechte von Kindern, Eltern und Familien

„Das Wohl der Kinder muss bei allem staatlichen Handeln der Kompass sein“, erklärt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte und Bildung bei UNICEF Deutschland. „Mit einer gut formulierten Klarstellung der Kinderrechte im Grundgesetz würden gleichzeitig auch die Rechte der Eltern und Familien in Deutschland gestärkt. Die Zeit dafür ist reif.“

Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätten auch Eltern bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Stellen durchzusetzen. Zudem würden die Kinderrechte im Grundgesetz auch insgesamt das Bewusstsein für die Rechte der Kinder stärken und wären ein klares Signal an Staat und Gesellschaft, ihr Wohlergehen bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen und Aufgaben in den Vordergrund zu stellen.

Sondierungsergebnisse mit positiven Ansätzen   

Nach Abschluss der Sondierungen äußerte sich Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland positiv über die veröffentlichten Ergebnisse: „Es ist gut, dass CDU/CSU und SPD sich zur Umsetzung der Kinderrechte bekennen und sie ins Grundgesetz aufnehmen wollen. Das Ergebnis der Sondierungsgespräche enthält positive Ansätze für Kinder und Jugendliche, darunter das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut und der ausdrückliche Hinweis auf die Rechte geflüchteter Kinder. Das ist ein Versprechen für die Kinder in Deutschland, das eine neue Regierung jetzt auch einlösen muss.“

Konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Kinderrechte

Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt in Deutschland mittlerweile breite Unterstützung. Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Deutschen Liga für das Kind hat UNICEF Deutschland bereits einen Formulierungsvorschlag für Kinderrechte im Grundgesetz erarbeitet.

Darüber hinaus hat UNICEF Deutschland unter dem Titel „Eine Politik für Kinder“ konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Kinderrechte veröffentlicht. Die Empfehlungen enthalten unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland sowie zur Verbesserung der Situation von Kindern in Krisen- und Konfliktgebieten.

Weitere Informationen

Die Empfehlungen von UNICEF Deutschland zur Legislaturperiode 2017 bis 2021 finden sich auf deren Webseite.

Den konkreten Formulierungsvorschlag für einen neuen Artikel 2a Grundgesetz kann auf der Internetseite  www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de eingesehen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Kinderrechte finden sich auch auf den Schwerpunktseiten des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe. 

Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 08.01.2018 und 12.01.2018 

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