Kinderrechte
RLP-Ministerin Anne Spiegel: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Die rheinland-pfälzische Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel setzt sich für Kinderrechte im Grundgesetz ein. Kinder seien eigene Persönlichkeiten, mit eigenen Bedürfnissen und einem eigenen Willen. Die Ministerin halte es deshalb für längst überfällig, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.
16.08.2019
Der Jugend- und Familienministerin reicht es nicht, Kinderrechte lediglich als abstraktes Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. „Wir müssen das Kindeswohl, ein Recht auf Entwicklung und Beteiligungsrechte aufnehmen, damit sich ganz konkret etwas ändert. Auf diese Weise können wir Kinderparlamente und Klassenräte stärken. Wir können damit aber auch dafür sorgen, dass die Sichtweise von Kindern zum Beispiel bei Bauprojekten Berücksichtigung findet und eine wichtige Voraussetzung dafür schaffen, dass Kinder gut beschützt und ohne Armut aufwachsen. Es geht also um eine Grundfrage unserer Gesellschaft“, erläuterte Anne Spiegel.
Im Moment wird das Thema Kinderrechte besonders intensiv diskutiert. Nachdem CDU/CSU und SPD auf Bundesebene das Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder an der konkreten Ausgestaltung. Das rheinland-pfälzische Jugend- und Familienministerium setzt sich hierbei für weitreichende Kinderrechte ein.
Kinder haben besondere Rechte mit Verfassungsrang
Bei einer Begegnung mit Ministerin Spiegel unterstütze der Frankfurter Verfassungsrechtler Dr. Philipp Donath diesen Ansatz. Er erklärte: „Die ausdrückliche Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz ist geboten, damit allen Rechtsanwendenden in Deutschland deutlich gemacht wird, dass Kinder besondere Rechte mit Verfassungsrang haben. Kindergrundrechte unterscheiden sich von allgemeinen Grundrechten für alle Menschen, weil Kinder ganz spezielle Bedürfnisse haben. Ein Staatsziel würde nicht ausreichen, weil Staatsziele nicht von Kindern einklagbar sind und somit bereits bestehende Kinderrechte relativiert werden könnten. Mit der ausdrücklichen Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz, an die Spitze der deutschen Normenhierarchie, wird ein eindeutiger Normanwendungsbefehl an alle staatlichen Institutionen ausgelöst. Dies stärkt auch die Rechte von Eltern.“
Donath gilt als Experte auf dem Gebiet der Kinderrechte. Er ist unter anderem Lehrbeauftragter für Verfassungsrecht und Völkerrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt, der European Business School (EBS) in Wiesbaden, der Evangelischen Hochschule Darmstadt und der Universität Lyon II. In Frankfurt baut er derzeit ein „Kompetenzzentrum Kinderrechte“ auf. Auf Einladung des rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministeriums nahm Dr. Donath im März dieses Jahres an einem Fachgespräch für die Kinder- und Jugendressorts des Bundes und der Länder zum Thema Kinderrechte im Grundgesetz teil.
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern will noch im September ihren Abschlussbericht vorlegen, der zur Grundlage für eine politische Entscheidung im Bundestag und Bundesrat werden könnte. „Ich hoffe, dass die Entscheidung zugunsten weitreichender Kinderrechte ausfällt“, betonte Kinder-, Jugend- und Familienministerin Spiegel. „30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wäre dies das richtige Signal aus Deutschland. Zudem würde ein solcher Schritt international den hohen Rang dokumentieren, den die Bundesrepublik Deutschland den Rechten von Kindern beimisst.“ Die rheinland-pfälzische Ministerin hofft auf einen Bewusstseinswandel: „Mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz schärft sich das Bewusstsein der gesamten Gesellschaft für die besonderen Belange von Kindern auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden.“
Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz vom 16.08.2019
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