Hamburg

Rechte von Kindern und Jugendlichen sollen durch die Vermittlung von Ombudstellen gestärkt werden

Alle Hilfsangebote dienen dazu, dass Kinder gut und sicher aufwachsen können. Falls es Meinungsverschiedenheiten um den richtigen Weg dafür gibt, besteht künftig eine zusätzliche Möglichkeit: Ehrenamtlich tätige, unabhängige Ombudsleute beraten und vermitteln. Eine Fachstelle, deren Trägerschaft nun ausgewählt wurde, solll als zentrale Anlaufstelle gelten.

03.06.2021

Sozialbehörde und Bezirke wählen Träger für Fachstelle aus

Ombudspersonen sollen Familien zur Seite stehen, indem sie sich als neutrale Person ansehen. Sie können bei Konflikten im Feld der Jugendhilfe vermitteln. Kindern, Jugendlichen und ihre Familien können sich gleichermaßen an die Ombudsleute wenden. Diese nehmen dann auf Wunsch auch an Besprechungen teil und vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten. Ombudspersonen heben Entscheidungen des Jugendamtes nicht auf. Sie können aber helfen, das Zusammenwirken von Familien und Jugendhilfe zu verbessern.

Bis Ende 2018 hatte sich eine Enquete-Kommission der Hamburgischen Bürgerschaft damit auseinandergesetzt, wie Kinderschutz und Kinderrechte weiter gestärkt werden können. Sie hatte empfohlen, Ombudsstellen einzurichten. Bisher wurde der Einsatz ehrenamtlicher Ombudsleuten seit 2015 im Bezirk Hamburg-Mitte erprobt.

Schrittweise sollen nun in jedem Bezirk Ombudsleute eingesetzt werden. Damit wird die Empfehlung der Kommission umgesetzt. Als zentrale Anlaufstelle und zur Unterstützung der Ombudsleute wird eine Fachstelle dienen. Diese wird unter anderem Anfragen entgegennehmen und an die zuständigen Stellen weiterleiten, einen fachlichen Austausch und Weiterbildungen organisieren, sowie neue Ombudsleute gewinnen und ausbilden.

Für den Betrieb der „Fachstelle Ombudschaft“ wurde nun nach einem Vergabeverfahren der Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. ausgewählt. Der erfahrene Träger wird diese Fachstelle in den kommenden Monaten aufbauen. Die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2021 beginnen. Die Sozialbehörde wird den Betrieb mit jährlich bis zu 500.000 Euro finanzieren. Nähere Informationen sind in der Konzeption der Fachstelle Ombudschaft zu finden.

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Dass Kinder und Jugendliche gut aufwachsen können, ist eine gemeinsame Verantwortung der ganzen Gesellschaft. Benötigen Eltern Hilfe, kommt auch die Unterstützung des Jugendamtes in Frage. Mir ist wichtig: Hilfen für Kinder und Jugendliche können nur gemeinsam gelingen. Aber natürlich müssen diejenigen, die unterstützt werden sollen, auch zu Wort kommen. Das ist eine wichtige Lehre aus vergangenen Fällen und aus den Beratungen der Enquete-Kommission. Indem sie den Beteiligten eine zusätzliche Stimme verleihen, werden die Ombudsleute dabei helfen. Damit setzen wir einen weiteren Punkt der fachlichen Empfehlungen der Enquete-Kommission um. Die Abarbeitung dieses Aufgabenpakets ist ein Prozess, der uns weiterhin begleitet und präsent bleibt.“

Hintergrundinformationen

Eine Enquete-Kommission dient dazu, komplexe fachliche Fragestellungen zu klären. 2016 war nach dem Tod von Kindern in staatlicher Obhut von vier Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft eine Kommission eingesetzt worden, die die Stärkung von Kinderschutz und Kinderrechten zum Ziel hatte. Bereits im Auftrag war verankert, dass die Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure verbessert werden solle:

„Die Minderjährigen sind darauf angewiesen, dass die zu ihrem Schutz berufenen Institutionen ihr Kindeswohl als Kooperationsaufgabe […] begreifen“, heißt es im Einsetzungsbeschluss: „Die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe findet in einem komplexen Kooperationsgefüge statt. Das Kindeswohl als handlungsleitende Maxime im Blick zu behalten ist wesentlich und gleichzeitig eine Herausforderung. Damit dies den Akteurinnen und Akteuren dauerhaft gemeinsam gelingen kann, soll die Etablierung eines konstruktiven und auf Weiterentwicklung fokussierten Umgangs mit – bei einem so komplexen System manchmal leider unvermeidlichen – Fehlern in den Blick genommen werden.“

Der Bericht der Enquete-Kommission wurde der Bürgerschaft Ende 2018 vorgelegt. Sie empfiehlt darin unter anderem, „die Förderung und Verstetigung einer weisungsungebundenen, neutralen und mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten Ombudsstelle in Hamburg. Es ist zu prüfen, inwiefern die Anbindung an einen öffentlichen Träger vermeidbar ist, um glaubwürdig Neutralität zu signalisieren und die Niedrigschwelligkeit der Beratung zusichern. […]“.

Zur Aufgabe und Rolle dieser heißt es im Bericht der Kommission: „Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind neutrale und niedrigschwellige Anlaufstellen für junge Menschen und ihre Familien in Konflikten mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe. Ombudspersonen klären über individuelle Rechtsansprüche, fachliche Regeln, Beteiligungsrechte und Verwaltungshandeln auf, erörtern gemeinsam mit jungen Menschen, ihren Sorgeberechtigten, betreuenden Fachkräften oder Pflegeeltern bestehende Handlungsoptionen, vermitteln bei Bedarf in der Kommunikation mit Träger- und Behördenvertretern und beraten gegebenenfalls zu Möglichkeiten des Rechtswegs.“

Quelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 25.05.2021

Redaktion: Pia Kamratzki

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