Kinderrechte

Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht Parallelbericht

Neben der National Coalition Deutschland veröffentlichte am 22. Oktober 2019 auch die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ihren Parallelbericht an den zuständigen Ausschuss der Vereinten Nationen. In ihrem Bericht plädiert die Monitoring-Stelle für eine entschlossene Politik für Kinderrechte, u.a. durch eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und benennt verschiedene kinderpolitische Herausforderungen.

30.10.2019

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlichte am 22. Oktober 2019 ihren ersten Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Bereits im April 2019 hatte die Bundesregierung ihren 5./6. Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss in Genf vorgelegt. Die National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, überreichte ihren Parallelbericht. Parallelberichte dienen dazu, den UN-Ausschuss zusätzlich zum Staatenbericht über den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu informieren. Alle Berichte zusammen bilden die Basis für die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Kommunen.

Kinderpolitische Herausforderungen in unterschiedlichen Politikfeldern

In ihrem Bericht plädiert die Monitoring-Stelle für eine entschlossene Politik für Kinderrechte, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und die Einrichtung von Strukturen, die Kinderrechten in allen Lebensbereichen zu mehr Durchsetzungskraft verhelfen. Nach wie vor gibt es in Deutschland keine kinderrechtebasierte Datenerhebung, die den Stand der Umsetzung einzelner Kinderrechte messbar macht. Und weiterhin fehlen flächendeckend Beschwerdemechanismen in allen Einrichtungen, in denen Kinder in öffentlicher Verantwortung Bildung, Betreuung und Erziehung erfahren. Kinderpolitische Herausforderungen sieht die Monitoring-Stelle auch in den Bereichen Gewaltschutz, inklusive Bildung, Kinderarmut, Schutz geflüchteter Kinder sowie Mitbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.

Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989, die sog. UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit dem 5. April 1992 in Kraft. In ihr sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Rechts-)Subjekte und damit Träger/-innen von Menschenrechten.

Hintergrund

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2015 im Anschluss an die dritte Staatenprüfung Deutschlands mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hat den Auftrag, die Rechte von Kindern zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Der Parallelbericht der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention (PDF, 423 KB) an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum 5./6. Staatenbericht Deutschlands steht beim Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Bericht der National Coalition Deutschland finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe. Dort stehen auch Informationen zum 5./6. Staatenbericht der Bundesregierung inkl. einer Fassung in kindgerechter Sprache zur Verfügung.

Ausführliche Hintergrundinformationen zum Staatenberichtsverfahren (PDF, 187 KB) hat die Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention zusammen gestellt.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt außerdem einen Erklärfilm zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention (MP4, 170 MB) zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 22.10.2019

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