Kinderrechte

Landkarte zu Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hat eine neue Landkarte zu den Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben unterschieden sich je nach Bundesland und liegen zwischen ein und vier Stunden im Monat. Im Interview äußern sich Claudia Kittel und Hilde Kugler zur Lebensituation von Kindern inhaftierter Eltern und zur Bedeutung der Vernetzung von verschiedenen Unterstüzungssystemen.

07.05.2018

Die neue Landkarte Kinderrechte - Besuchszeitenregelung für Kinder von Inhaftierten bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Die Landkarte wurde von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte heraus gegeben. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird.

Recht auf Kontakt mit beiden Eltern

Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen – so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur/-innen dafür von großer Bedeutung ist.

Claudia Kittel: "Wie oft Kinder ihren inhaftierten Elternteil sehen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland dieser inhaftiert ist"

Im Interview erläutert Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, warum sich die Monitoring-Stelle mit diesem Thema beschäftigt.

Die Website "Landkarte Kinderrechte" informiert über die Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten in den 16 Bundesländern. Warum haben Sie die geltenden Regelungen und die Praxis hinsichtlich der Kontaktmöglichkeiten in Deutschland untersucht?

Claudia Kittel: Im Rahmen der internationalen COPING-Studie von 2012 (PDF, 8,2 MB, nicht barrierefrei, Englisch) wurden Kinder Inhaftierter zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Untersuchung zeigt, dass die Inhaftierung eines Elternteils Kinder massiv belastet. Sie zeigt aber auch, dass ein regelmäßiger Umgang der Kinder mit ihren inhaftierten Eltern diese Belastung mindern kann. Ein Fakt, der von den befragten Kindern besonders hervorgehoben wurde. Auch die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sichert in Artikel 9 jedem Kind einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Eltern zu, sofern dieser  nicht dem Kindeswohl widerspricht. Das war für uns Grund zu schauen, wie die Länder die Besuchszeiten der Inhaftierten in ihren Straf- und Justizvollzugsgesetzen regeln. Dabei hat uns auch interessiert, ob es besondere Reglungen gibt, wenn es sich bei den besuchenden Personen um die Kinder handelt.  Eine ungewöhnliche Perspektive für den Straf- und Justizvollzug, der ja in der Regel die Inhaftierten in den Blick nimmt. Kinder und ihre Rechte aus der UN-KRK finden da naturgemäß wenig Beachtung.

Zu welchen Erkenntnissen sind Sie gelangt?

Wir haben die Justiz- und Strafvollzugsgesetze der Länder ausgewertet und die Landesjustizministerien per Fragebogen befragt. Amtliche Daten über die Anzahl der betroffenen Kinder liegen nicht vor, sie werden von keinem der Länder erfasst. Die Besuchszeiten variieren von Bundesland zu Bundesland: Ob Kinder ihren inhaftierten Elternteil im Monat eine Stunde, zwei Stunden, vier Stunden oder länger sehen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland ihr Vater oder ihre Mutter inhaftiert ist. Auch das Besuchsumfeld variiert stark: Manche Justizvollzugsanstalten halten kindgerechte Besuchsräume mit Spieleecke oder gar Apartments für Wochenendbesuche vor, in anderen sehen Kinder ihre Eltern in den normalen Besuchsräumen, in denen Körperkontakt zu ihren Eltern in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Informationen in kindgerechter Sprache sind in den Justizvollzugsanstalten nur vereinzelt vorhanden und Justizbeamt/-innen oder auch Lehrer/-innen wissen nur wenig über die Situation der Kinder.

Was muss sich verbessern? Was können Bund, Bundesländer, Justizvollzugsanstalten und Träger tun?

Bund, Länder und die Justizvollzugsanstalten sollten ihrer Staatenpflicht aus der UN-KRK nachkommen und einen familiensensiblen Vollzug gestalten, der die besten Interessen des Kindes aus Artikel 3 UN-KRK berücksichtigt und der Mindeststandards wie kindgerechte Besuchsräume, die Möglichkeit zu Körperkontakt und Sport- und Spieleangebote während der Besuchszeiten definiert. Ein gutes Beispiel ist Schleswig-Holstein mit seinen Regelungen zum familiensensiblen Strafvollzug. Einige Justizvollzugsanstalten arbeiten bereits eng mit Initiativen und Verbänden zusammen, die die Angehörigen von Inhaftierten begleiten und viel Erfahrung im Umgang mit Kindern haben. Leider geht die Kinder- und Jugendhilfe meist nicht aktiv auf betroffene Kinder zu, der Bund könnte hier zu einer Klärung beitragen. Außerdem müssten die bereits vorhandenen Informationsmaterialien wie Erklärfilme, Poster, Bücher oder Kontaktdaten von Anlaufstellen systematisch für alle, auch für Kinder, zugänglich gemacht werden. Und last but not least sollten alle Fachkräfte über Kinderrechte informiert werden, um sich für deren Rechte stark zu machen und so zum Abbau von Diskriminierung beizutragen.

Hilde Kugler: "Besuchszeitenregelungen müssen vorrangig zum Tagesablauf von Kindern passen"

Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige Inhaftierter, erklärt im Interview, warum die Landkarte Kinderrechte einen Beitrag zur Sensibilisierung für dieses wichtige Thema leistet.

Sie arbeiten bei dem Verein Treffpunkt e. V. bereits seit vielen Jahren zum Thema "Kinder von Inhaftierten". Seit März 2018 leiten Sie das Projekt "Netzwerk KvI", das sich speziell mit dem Aufbau eines bundesweiten Netzwerks zur Unterstützung von Kindern von Inhaftierten einsetzt. Was war der Anlass für das Projekt?

Hilde Kugler: In Deutschland erschweren die unterschiedlichen Zuständigkeitsebenen der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe sowie die landesweit unterschiedlich geregelten Gesetze und Verordnungen im Strafvollzug die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, wie unserer. Bislang gibt es nur auf regionaler Ebene oder sporadisch eine Vernetzung zwischen spezialisierten Einrichtungen und Gefängnissen. Der Beratungs- und Unterstützungsanspruch von Kindern und Eltern an die Kinder- und Jugendhilfe wird bei der "Zwangstrennung" infolge von Inhaftierung bisher oft nicht oder nur sehr unzureichend verwirklicht. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und damit des Rechts der Kinder auf Umgang mit beiden Elternteilen erfordert auch eine Anpassung der Regelungsinhalte im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zugunsten der Kinder von Inhaftierten.

Hauptanliegen des Projektes ist die Schaffung eines bundesweiten Netzwerks. Dieses hat zum Ziel, eine beteiligungsorientierte Zusammenarbeit sowie eine gemeinsame Informationsplattform für Betroffene zu schaffen. Daher freuen wir uns, dass die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte eines der Mitglieder des Beirates ist, der das Projekt begleitet.

Was sind die Ziele des Projektes?

Ein wesentliches Projektziel ist es, die besonders vulnerable Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und ihre Rechte im Sinne der UN-KRK zu verwirklichen. Dazu müssen zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden, die Kindern einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit ihrem inhaftierten Elternteil ermöglichen (Artikel 9 Absatz 3 UN-KRK). Dafür sind nachhaltige Strukturen und eigens zugeschnittene Angebote zu schaffen, die Kindern und auch Eltern bekannt gemacht werden müssen.

Das Projekt ist sehr beteiligungsorientiert angelegt. Austausch, Anregungen und Beratungen werden im Netzwerk über einen Newsletter, Fachtagungen und kollegiale Beratungen organisiert. Hoffentlich kommen wir damit dem Ziel einer flächendeckenden und guten Infrastruktur für alle betroffenen Kinder etwas näher.

Die neue Landkarte gibt einen Überblick über die Besuchszeitenregelungen in den Justiz- und Strafvollzugsgesetzen der Länder. Was müsste aus Ihrer Sicht hier als erstes angegangen werden, um den Bedürfnissen der betroffenen Kinder entgegenzukommen?

Wie die Landkarte treffend zeigt, sind die bundesweiten Besuchszeitenregelungen sehr unterschiedlich. Es ist wichtig, dass die Regelungen eben nicht nur zum Ablauf der Justizvollzugsanstalt passen müssen, sondern vorrangig zum Tagesablauf von Kindern. Die Definition, wer (soziales) Elternteil des Kindes ist, muss vom Kind aus gedacht werden. Auch die Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe spielen hier eine große Rolle. Der Besuch des Kindes muss möglicherweise finanziell unterstützt und eine geeignete Begleitperson zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung der UN-KRK ist im Justizvollzug auf allen Ebenen in den Blick zu nehmen. Dazu ist der Gestaltungswille der Verantwortlichen genauso nötig, wie Arbeitsgruppen und Familienbeauftragte, die konsequent die Kinderperspektive im Fokus haben und Veränderungsvorschläge und Lösungskonzepte partizipativ erarbeiten.

Die beiden Interviews mit Claudia Kittel und Hilde Kugler wurden von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention geführt und beim Deutschen Institut für Menschenrechte erstveröffentlicht.

Weitere Informationen zur Landkarte Kinderrechte - Kinder von Inhaftierten mit ausführlichen Hintergrundinformationen und weiterführenden Links stehen ebenfalls dort zur Verfügung.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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