Kinderrechte

Landkarte Kinderrechte: Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland sichtbar machen

Mit neuer Startseite und neuem Auswahlmenü präsentiert das Webprojekt neue Landkarten zu den Themen Wahlberechtigung und Kinderbeauftragte auf Landesebene. Außerdem wurden die Informationen zum Bildungszugang von geflüchteten Kindern zu Schulen und Kitas in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. Das Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte – in Kooperation mit National Coalition und Save the Children – wurde 2016 ins Leben gerufen und jetzt umfassend aktualisiert.

03.03.2020

„Blicken wir auf Deutschland und fragen nach Kinderbeauftragten auf Landesebene, so stellen wir fest, dass nur zwei Bundesländer ein solches Amt eingerichtet haben. Dabei sind solche Strukturen sehr wichtig, um den Kinderrechten endlich mehr Durchsetzungskraft zu verschaffen“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. Die Website „Landkarte Kinderrechte" macht die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland sichtbar, wobei auch oftmals Lücken aufgezeigt werden. Dabei richtet das Institut den Blick auch auf die Bundesländer.

Bildungszugang für geflüchtete Kinder in Kitas und Schulen

Zuletzt hat die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte auch die beiden Landkarten zum Bildungszugang von geflüchteten Kindern zu Schulen sowie zu Kitas in den einzelnen Bundesländern mit neuen Ergebnissen aktualisiert.

Hierzu erklärt Claudia Kittel: „Nach Abfragen in den Jahren 2016 und 2017 haben wir zum Jahresende 2019 die Abfrage erneut durchgeführt. Wir sehen, dass es ein zunehmendes Problembewusstsein der Bundesländer bei der Verwirklichung des Bildungszugangs von geflüchteten Kindern gibt und freuen uns, dass sich erstmals alle Bundesländer an der Abfrage beteiligt haben. Weiterer politischer Handlungsbedarf besteht aber uneingeschränkt – Bildungsangebote müssen auch für geflüchtete Kinder verfügbar und zugänglich sein und müssen sich an den Bedürfnissen der Lernenden orientieren und dabei anpassbar sein."

Quelle: Landkarte Kinderrechte

Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern

Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 in Kraft. Die Zuständigkeit für viele kinderrechtlich relevante Themen liegt dabei im Einzelnen bei den Bundesländern. Hier setzt die „Landkarte Kinderrechte" an, indem sie deren Umsetzung in den einzelnen Ländern in Bezug auf unterschiedliche kinderrechtlich relevante Themen verdeutlicht. Auf diese Weise werden die Gesetze oder die Rechtspraxis der Bundesländer vergleichbar und „sichtbar".

Alle Landkarten im Überblick:

Hintergrund

Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte macht sich für die Beachtung der Kinderrechte stark. Dazu hat sie — basierend auf einer Kooperation mit dem Netzwerk Kinderrechte — National Coalition Deutschland e. V. und Save the Children Deutschland — die „Landkarte Kinderrechte“ ins Leben gerufen. Wofür soll das gut sein, kann man sich fragen, hat die Bundesrepublik Deutschland doch die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Damit ist sie geltendes Recht. Doch nicht nur die Bundesregierung, auch die Bundesländer und die Kommunen sind mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention Pflichtenträger/-innen bei der Gewährleistung der Kinderrechte.

Die Kinderrechte müssen in nationales Recht überführt werden. In der föderalen Struktur ist die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Und für viele Bereiche, die kinderrechtlich relevant sind, liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dies betrifft zum Beispiel das Recht auf Bildung, da die Bundesländer die Hoheit über die Schulen haben, oder die Erstaufnahme von Flüchtlingen, unter denen sich viele Kinder befinden.

Die Landkarten stehen unter www.landkarte-kinderrechte.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden sich außerdem auf den Seiten der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.

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