Kinderrechte

Landesjugendhilfeausschuss Schleswig-Holstein fordert einstimmig: Kinderrechte ins Grundgesetz

In seiner Sitzung am 06. Mai 2019 forderte der Landesjugendhilfeausschuss Schleswig-Holstein einstimmig die Aufnahme der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) als eigenständige Kinderrechte in das Grundgesetz und drängt darauf, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Dieser soll die Kinderrechte entsprechend der UN-KRK in vollem Umfang im Grundgesetz verankern - mit sämtlichen Schutzrechten, Förderrechten, Beteiligungsrechten und dem Vorrang des Kindeswohls.

09.05.2019

„Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt“, kritisiert die Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) Irene Johns die auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-KRK in Deutschland immer noch ausstehende Aufnahme der Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz.

Beteiligung von Kindern

„Kinderrechte als Grundrecht im deutschen Grundgesetz würden sehr viel stärker die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Zudem wäre es ein klares Signal an uns alle, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen“, so Johns weiter. Während in Schleswig-Holstein der Schutz und die Beteiligung von Kindern traditionell einen hohen Stellenwert habe, sei vor allem der wichtige Punkt der Beteiligung in der politischen Diskussion auf Bundeseben bisher umstritten, gab die LJHA-Vorsitzende zu bedenken.

Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte

Familienminister Heiner Garg begrüßt die klare Positionierung und betont: „Der Landesjugendhilfeausschuss unterstützt damit Schleswig-Holsteins Einsatz für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Wir werden dies auf der kommenden Jugendministerkonferenz erneut gegenüber dem Bund fordern. Eine Verankerung würde die Position von Kindern gegenüber dem Staat stärken und das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung dieser Rechte stärken. Es geht um die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte.“ Der Ausschuss richtet sich mit direkter Bitte an Familienminister Garg, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention als eigenständige Rechte der Kinder im Grundrechteteil im Grundgesetz verankert werden.

„Unsere Grundrechte sind das Leitbild unseres Zusammenlebens in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung. Nur über eine Verankerung im Grundgesetz sind die Kinderrechte hinreichend abgesichert“, betont LJHA-Vorsitzende Irene Johns.

Der vollständige Beschluss des Landesjugendhilfeausschuss Schleswig-Holstein vom 06.05.2019 lautet wie folgt:

1. Der LJHA begrüßt das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erklärte Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und den zwischen Bund und Ländern dazu begonnenen Diskussionsprozess.

2. Der LJHA befürwortet ausdrücklich die Aufnahme der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention(UN-KRK) als eigenständige Kinderrechte in das Grundgesetz.

Ziele der Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz sind:

  • die rechtliche Position von Kindern zu stärken,
  • das gesellschaftliche Bewusstsein zu schärfen, Kinderrechte wahrzunehmen und umzusetzen,
  • Vollzugsdefiziten entgegenzuwirken.

3. Um die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention abzusichern, zu denen sich Deutschland mit der Ratifizierung 1992 bekannt hat, sind aus Sicht des LJHA folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

  • das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit,
  • der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen,
  • das Recht des Kindes auf körperliche und geistige Entwicklung und kindgerechte Lebensbedingungen,
  • das Recht des Kindes auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Rechte,
  • das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seines Alters und seiner Reife.

4. Der LJHA bittet den Sozialminister, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention als eigenständige Rechte der Kinder im oben beschriebenen Umfang im Grundrechteteil im Grundgesetz verankert werden.

Über den LJHA

Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, gibt Anregungen und macht Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Daneben berät er in Fragen der Jugendhilfeplanung sowie der Förderung der freien Jugendhilfe. Dem LJHA gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder aus Jugend- und Wohlfahrtsverbänden, aus der Sozialarbeit, aus den kommunalen Spitzenverbänden, aus Justiz, Bildung und Kultur sowie weitere beratende Mitglieder aus den Fraktionen des Landtages, den Kirchen, dem dänischen Jugendverband und aus dem Kreis der ausländischen Bürgerinnen und Bürger an.

Quelle: Landesjugendhilfeausschuss, Landesjugendamt Schleswig-Holstein vom 08.05.2019

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