Kinderrechte
Kinderrechte unter der Lupe – Berichtsverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention gestartet
Zum Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskommission in Deutschland begrüßt die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beim Deutschen Institut für Menschenrechte, dass der 5./6. Staatenbericht zur UN-KRK der Bundesregierung erstmalig auch in kindgerechter Version erschienen ist. Bis Oktober verfassen nun zivilgesellschaftliche Organisationen Parallelberichte.
12.04.2019
Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April erklärt Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention: „Dieser Tag ist ein guter Tag, um sich vor Augen zu halten, dass Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben und diese einfordern können. Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Das sind zentrale Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welche sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollten.“
Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Form
Einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Kinderrechte leistet das Berichtsverfahren vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Die Bundesregierung den 5./6. Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention bei dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Die Monitoring-Stelle begrüße vor allem die Tatsache, dass er erstmalig auch in kindgerechter Form erscheint.
Berichte zur Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland
Bis Oktober 2019 haben nun zivilgesellschaftliche Organisationen und wir als Nationale Menschenrechtsinstitution Zeit, um Parallelberichte zu verfassen, die den UN-Ausschuss über die Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland informieren. Auf Basis all dieser Berichte wird der UN-Ausschuss in Genf über die Einhaltung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention diskutieren und anschließend der Bundesregierung Empfehlungen für eine verbesserte Verwirklichung der Kinderrechte aussprechen.
Schon in vergangenen Berichtsverfahren habe der UN-Ausschuss wichtige Impulse für gesetzliche Verbesserungen gesetzt. Auch der aktuelle Plan der Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, basiere auf einer Empfehlung des UN-Ausschusses, so Claudia Kittel weiter.
Von der Webseite finden sich die Information „Kinderrechte in Deutschland unter der Lupe. Das Berichtsverfahren zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“ (PDF, 187 KB). Dort gibt es auch einen Erklärfilm zum Staatenbericht.
Hintergrund
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Es hat den Auftrag, die Rechte von Kindern zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Kinderrechtskonvention trat am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 04.04.2019
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