Deutscher Kinderschutzbund
Kinderrechte ins Grundgesetz – Beispiel nehmen an Bremen
Der Kinderschutzbund freut sich für die Kinder und Jugendlichen in Bremen und appelliert an die Bundestagsfraktionen, sich ein Beispiel zu nehmen. Am Donnerstag, den 06. Mai 2021, entschied sich die Bremische Bürgerschaft ohne Gegenstimmen dafür, umfassende Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen.
11.05.2021
Dazu Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes: „Die Formulierung des Gesetzes ist beispielhaft. Die Kinder aus Bremen bekommen umfassende Beteiligungsrechte von der Verfassung garantiert. Das fordern wir für alle Kinder in Deutschland! Wieso schafft es der Bund nicht echte Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben?“
In der Bremer Landesverfassung werden nach Artikel 25 Absatz 1 der Landesverfassung die folgenden Absätze 2 und 3 eingefügt: „(2) Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen. Kinder haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. (3) Eltern, soziale Gemeinschaft und staatliche Organisation haben die besondere Verantwortung, gemeinsam allen Kindern gerechte Lebenschancen und Teilhabe entsprechend ihren Talenten und Neigungen zu ermöglichen.“
In Bremen haben also Kinder jetzt ein umfassendes Beteiligungsrecht. Sie werden nicht nur angehört, sondern ihre Meinung ist auch zu berücksichtigen. Bundesweit wird ihnen dieses Recht immer noch verweigert. Das führt dazu, dass Kinder und Jugendliche oft übergangen werden.
Gerade wird im Bundestag diskutiert, ob Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Der Kinderschutzbund appelliert an alle Bundestagsfraktionen sich ein Beispiel an Bremen zu nehmen und die Kinderrechte umfassend und ohne Einschränkungen oder Relativierungen festzuschreiben. „Reine Symbolpolitik schadet den Kinderrechten. Der Kinderschutzbund wird das nicht akzeptieren. Wir fordern Kinderrechte, aber richtig“, sagt Hilgers.
Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 07.05.2021
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