Kinderrechte

Kindernothilfe: Deutschland nicht mehr Vorreiter bei Kinderrechten

Seit fünf Jahren haben Mädchen und Jungen in Deutschland das Recht vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf ihre Rechte einzuklagen. In 155 anderen Staaten bleibt den Kindern dieses Individualbeschwerdeverfahren bisher noch verwehrt. Bis heute haben es nur 42 Nationen ratifiziert. Die Kindernothilfe setzt sich bei der Bundesregierung für eine schnellere weltweite Ratifizierung ein.

17.04.2019

Ratifizierung des Anhangs der Kinderrechtskonvention

„Die Kindernothilfe hat das Verfahren weltweit initiiert und dafür ein internationales Netzwerk von 78 Nichtregierungsorganisationen aufgebaut, um die Ratifizierung weltweit voranzubringen“, erklärt Frank Mischo, Kinderrechtsexperte der Kindernothilfe. „Jetzt muss die Bundesregierung weitere Regierungen zur Ratifizierung dieses Anhangs der Kinderrechtskonvention bewegen. Denn nur die Kinder und Jugendlichen in Staaten, die das Verfahren ratifiziert haben, können es auch nutzen“, fordert Mischo weiter.

Individualbeschwerdeverfahren bekannter machen

Ein weiteres Problem ist der Bekanntheitsgrad des Verfahrens in der breiten Öffentlichkeit. Zwar war Deutschland im Jahre 2014 das dritte Land überhaupt, das die Beschwerdeoption ratifiziert hat, doch auf Regierungsseite werde seitdem wenig dafür getan, diese auch deutschland- und weltweit bekannt zu machen, so die Kindernothilfe.

So funktioniert das Verfahren

Ein Individualbeschwerdeverfahren kann erst dann beschritten werden, wenn der nationale Rechtsweg erfolglos  durchlaufen worden ist. Dann können sich die Kinder und Jugendlichen direkt über die unterstützenden Verbände oder Kinderrechtsorganisationen an den Ausschuss für Kinderrechte der Vereinten Nationen in Genf wenden. Jede durch einen Staat begangene Verletzung eines Rechts, das durch die Kinderrechtskonvention oder eines seiner Zusatzprotokolle garantiert wird, kann dort gerügt werden.

Mehr Informationen zum Thema Kinderrechte finden sich auf der Webseite der Kindernothilfe.

Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 11.04.2019

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