Kinderrechte

Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages weist auf den Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November hin. Mit der Konvention über die Rechte des Kindes hat die UN-Vollversammlung an diesem Tag die gleichen verbindlichen Rechte für alle Kinder auf der Welt anerkannt. Der Kern dieser Kinderrechte müsse in Deutschland ins Grundgesetz aufgenommen werden, betont die Vorsitzende Bettina M. Wiesmann.

19.11.2018

Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte, der seither an diesem Tag begangenen wird, erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann im Namen der Kinderkommission:

Schutzwürdigkeit der Kinder allgemeinverbindlich anerkannt

„Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.“

Kinderrechte im Grundgesetz

Die Familienpolitikerin betont weiter: „Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.“

Quelle: Deutscher Bundestag vom 19.11.2018

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