Kinderrechte
Kinderkommission: An vielen Orten dieser Welt mangelt es an der Durchsetzung der Kinderrechte
Weltweit engagieren sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen gegen die ausbeuterischen Formen von Kinderarbeit. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt anlässlich des Welttages gegen Kinderarbeit am 12. Juni ausdrücklich deren Einsatz und fordert – neben dem Staat, Wirtschaft und Organisationen – jeden einzelnen auf, mit bewussten Konsumentscheidungen etwas gegen die Ausbeutung von Kindern zu tun. Schätzungen gehen von bis zu 215 Millionen Kindern aus, die weltweit arbeiten müssen.
11.06.2019
Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten. An der Durchsetzung dieser Kinderrechte mangelt es jedoch an vielen Orten dieser Welt.
Engagement gegen ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit
Die Kinderkommission begrüßt ausdrücklich den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen die ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein. Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert, jeder einzelne kann mit bewussten Konsumentscheidungen etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun.
Hintergrund
Rund 215 Millionen Kinder auf der ganzen Welt sind gezwungen, zum Lebensunterhalt ihrer Familie beizutragen. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Mädchen und Jungen arbeiten unter Bedingungen, die ihre Entwicklung gefährden, ihre Gesundheit langfristig schädigen und einen Schulbesuch unmöglich machen. Sie befinden sich in einem Teufelskreis, denn viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt zu ergreifen.
Quelle: Deutscher Bundestag vom 11.06.2019
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