Kinderrechte

Keine geschlechtsangleichende OPs bei Kindern

Seit Jahrzehnten werden medizinisch nicht notwendige, geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern von Menschenrechtsorganisationen und der Politik kritisiert. Die Bundesregierung plant nun, den Entwurf eines Gesetzes einzubringen, der diese Eingriffe an Kindern verbietet.

15.02.2019

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7586; PDF, 231 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7299; PDF, 133 KB) hervor. In dem Entwurf sollen die Erkenntnisse eines interdisziplinären Fachtags mit Sachverständigen und Betroffenen im Oktober 2018 im Bundesjustizministerium, auf die sich die Fragesteller bezogen, angemessen einbezogen werden. Der Fachtag habe bestätigt, heißt es in der Antwort, dass ein Verbot geschlechtsangleichender medizinischer Eingriffe an Kindern überwiegend befürwortet wird.

Monitoring gibt es nur in Sachsen-Anhalt

Wie die Bundesregierung erläutert, werden die Geburten von Kindern mit uneindeutigem Genitale in Deutschland nicht statistisch erfasst. Als einziges Land führe Sachsen-Anhalt ein Fehlbildungsmonitoring durch, das für den Zeitraum 2005 bis 2016 eine Basisprävalenz eines indifferenten Geschlechts von im Durchschnitt 0,7 pro 10.000 Geborenen ergebe.

Weitere Studienergebnisse werden in Kürze erwartet

Ferner wird auf eine 2016 vorgelegte Studie (Ulrike Klöppel, Zur Aktualität kosmetischer Operationen "uneindeutiger" Genitalien im Kindesalter), in der erstmals für Deutschland eine Vollerhebung zur Häufigkeit von Genitalplastiken im Kindesalter bei Vorliegen einer Diagnose aus dem Spektrum sogenannter Disorders (Differences) of Sex Development untersucht wird, sowie auf eine Follow-Up-Studie der Universität Bochum aus dem Jahr 2018 verwiesen. Das Bundesfamilienministerium habe letztere in Form einer Zuwendung unterstützt. Die Ergebnisse der Studie würden gegenwärtig ausgewertet und in Kürze veröffentlicht. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe keine Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl an aufschiebbaren Operationen, die nicht zur Abwendung einer Lebensgefahr notwendig waren, gewesen ist.

Quelle: Deutscher Bundestag - hib - heute im bundestag Nr. 162 vom 13.02.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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