Kinderrechte

Internationaler Kindertag: Kinder bei der Entwicklung staatlicher Maßnahmen anhören

Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2020 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund und Länder dazu auf, die UN-Kinderrechtskonvention auch in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie, vollumfänglich zu berücksichtigen. Insbesondere das Recht auf Gesundheit, sei ein ganzheitliches Konzept und schließe z.B. Spiel und Freizeit sowie Kontakte zu anderen Kindern ausdrücklich mit ein. In Deutschland sind derzeit über 13 Millionen Kinder und Jugendliche von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen betroffen.

03.06.2020

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Stellungnahme „Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“ äußerte sich Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde Kinder jetzt in Zeiten der Pandemiebekämpfung und zukünftig in ihren eigenen Rechten stärken und die Beachtung ihrer Interessen und Ansichten bei der Entwicklung aller staatlichen Maßnahmen verbessern“.

Interessen und Ansichten von Kindern berücksichtigen

„Das Recht auf Gesundheit, gemäß der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, ist ein ganzheitliches Konzept. Es definiert Gesundheit nicht nur als Abwesenheit von Krankheit und schließt auch andere für Kinder relevante Aspekte mit ein. Dazu zählen unter anderem auch Spiel und Freizeit sowie Kontakte zu anderen Kindern. Dieser ganzheitliche Ansatz darf bei den aktuellen Diskussionen um den Schutz der Gesundheit von Kindern nicht übersehen werden. Es ist gut, dass Bund und Länder Kinder jetzt stärker in den Blick nehmen. Sie sollten ihr Handeln aber systematisch an den Rechten von Kindern ausrichten und Kinder bei ihren Entscheidungen anhören“, so Kittel weiter.

Mehr als 13 Millionen Kinder und Jugendliche betroffen

Über 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland sind von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen betroffen.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 196 Staaten haben die Konvention bisher ratifiziert, darunter auch Deutschland.

Die Stellungnahme „Kinderrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“ (PDF, 199 KB) steht beim Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung. Dort finden sich auch weiterführende Informationen zur Montitoringsstelle und zur UN-Kinderrechtskonvention: www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 29.05.2020

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