Kinderrechte

Forderung der AGJ: Kinderrechte ins Grundgesetz

Aus Anlass von 70 Jahren Grundgesetz bestärkt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ihre Forderung, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Durch die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz könnten kindgerechte Lebensverhältnisse, die Wahrung von Kinderinteressen, die Beteiligung von Kindern und die Gewährleistung gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder besser gewährleistet werden.

23.05.2019

Prof. Dr. Karin Böllert, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe  – AGJ, einem Zusammenschlusses von mehr als 100 bundeszentralen Verbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, erklärte anlässlich der Feierlichkeiten: „Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, diese einzufordern. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung würde die subjektiven Rechte von jungen Menschen an zentraler Stelle stärken.“

Verankerung im Grundgesetz: ein wichtiges Signal

Die AGJ ist sich einig, dass durch die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kindgerechte Lebensverhältnisse, die Wahrung von Kinderinteressen, die Beteiligung von Kindern und die Gewährleistung gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder besser gewährleistet werden können. Dies würde ein wichtiges Signal in der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut und unterschiedliche Bildungschancen setzen. „Staat und Gesellschaft müssen ihr Handeln stärker als bisher am Kindeswohl ausrichten,“ sagte Prof. Dr. Böllert. „Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz könnte die Subjektstellung und die rechtliche Position von Kindern wesentlich verbessern.“

Eine Änderung im Grundgesetz hätte rechtlich klare Auswirkungen

Die in der AGJ organisierten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sind sich einig: der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Ein entsprechendes Positionspapier wurde bereits 2015 verabschiedet. Die AGJ unterstützt insbesondere jene Vorschläge, die eine Verankerung von Kinderrechten in Artikel 2 Grundgesetz vorsehen. „Es sollte dort ein Absatz hinzugefügt werden, der deutlich macht, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche ein Recht auf Entwicklung zu einer freien, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat und der Staat dies durch seine Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung fördert“, erklärte die AGJ-Vorsitzende. „Die Änderung im Grundgesetz hätte rechtlich klare Auswirkungen. Der Ausgangspunkt von Gesetz und Maßnahmen, die für die Gestaltung der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind, wären dann die jungen Menschen selber.“

Zum Hintergrund

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Bundesregierung schon seit Jahren auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Änderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll bis Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen. Als weiteren wichtigen Meilenstein sieht die AGJ den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 16./17. Mai 2019 zur Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz.

Weitere Informationen zur Debatte um die Kinderrechte ins Grundgesetz finden sich außerdem im Themenschwerpunkt Kinderrechte auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 22.05.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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