Kinderrechte

Deutschland übernimmt mehr Verantwortung bei der Bekämpfung von Kinderarbeit

Die Zahl arbeitender Kinder nimmt nach jahrelangem Rückgang erstmals wieder weltweit zu. Die internationale Arbeits­organisation und das Kinderhilfs­werk der Vereinten Nationen warnen, dass durch die Coronapandemie bis Ende 2022 weltweit bis zu 46 Millionen Kinder zusätzlich in Kinderarbeit gedrängt werden könnten. Deutschland will stärker dagegen vorgehen, unter anderem mit dem Sorgfaltspflichtengesetz.

17.06.2021

Der Internationale Tag gegen Kinderarbeit wurde 2002 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen und wird jedes Jahr am 12. Juni begangen. Zu diesem Anlass hat die internationale Arbeits­organisation gemeinsam mit dem Kinderhilfs­werk der Vereinten Nationen einen neuen Bericht zur Kinderarbeit vorgelegt: Child Labour: Global estimates 2020, trends and the road forward bleuchtet besonders die Auswirkungen der Pandemie.

In vielen armen Ländern konnten Familien schon vor der Coronapandemie nicht ausreichend finanziell unter­stützt werden. Eltern, die aufgrund von Aus­gangs­sperren oder wegen einer Ansteckung mit dem Coronavirus ihrer Arbeit nicht nachgehen können, haben nun noch weniger Geld, um ihre Familie zu ernähren. Deswegen sind jetzt immer mehr Kinder gezwungen, zu arbeiten, anstatt zur Schule zu gehen. Ein Großteil der betroffenen Kinder findet nie mehr den Weg in die Bildung zurück.

Entwicklungsminister Müller: „Kinder brauchen Zukunft. Die stei­gen­den Zahlen bei der Kinderarbeit sind alarmierend. Wir können es nicht einfach so hinnehmen, dass 160 Millionen Mädchen und Jungen weltweit arbeiten müssen. Die Coronapandemie wird die Situation für die Kinder weiter verschlechtern. In Afrika ist die Lage am dramatischsten. Dort muss beinahe jedes fünfte Kind arbeiten.
Viele von ihnen schuften auch für unseren täglichen Konsum: auf Kaffee- oder Kakaoplantagen oder in Coltan-Minen für unsere Handys. Deshalb hat der Bundestag das Lieferkettengesetz beschlossen. Das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit muss in den Lieferketten eingehalten werden. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Welt ohne Kinderarbeit. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass unser Wohlstand auf Ausbeutung und Kinderarbeit beruht.“

BMZ im weltweiten Einsatz für die Rechte von Kindern

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert daher rund 60 Vorhaben und Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit. Partnerländer werden unter anderem unterstützt, die Ursachen von Kinderarbeit in verschiedenen Sektoren – wie Baumwolle, Bergbau oder Textil – zu bekämpfen und Bildungsprogramme auszubauen.

Mit dem weltweiten Corona-Sofortprogramm wird zusätzlich die Zusammenarbeit mit UNICEF zur Stärkung der Kinder in Flüchtlings­gebieten und mit der Internationalen Landwirtschaftsorganisation zu Kinderarbeit in der Landwirtschaft ausgebaut. Der Landwirtschaftssektor ist mit 70 Prozent aller arbeitenden Kinder weiterhin am stärksten betroffen. 

Wegbereiter in der Alliance 8.7

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird mehr Verantwortung bei der Bekämpfung von Kinderarbeit übernehmen. Bundesminister Hubertus Heil hat sich Anfang Juni mit einem Schreiben an den Generaldirektor der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Guy Ryder gewandt und die Bereitschaft Deutschlands erklärt, in wegbereitender Rolle im Rahmen der Alliance 8.7 mitzuarbeiten. Die Alliance 8.7 ist ein Multistakeholderbündnis, das von der ILO 2016 zur Erreichung der Agenda 2030 ins Leben gerufen wurde und die weltweite Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit verfolgt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in diesem und im nächsten Jahr für die Unterstützung von Länderprojekten zusätzlich eine Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Der ILO/UNICEF-Bericht ist alarmierend und muss alle politischen Kräfte weltweit wachrütteln. Kinderarbeit ist nicht hinnehmbar und überall inakzeptabel. Deshalb geht es jetzt darum, alle Kräfte zu bündeln und Kinderarbeit überall in der Welt zu ächten und entschieden zu bekämpfen! Wir müssen auch in Deutschland unsere Anstrengungen erheblich verstärken, um die Ziele der VN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 zu erreichen. Das nationale Lieferkettengesetz ist ein ganz wichtiger Meilenstein in diesem Kampf. Denn es bezieht ausdrücklich die ILO-Kernarbeitsnormen ein und damit auch das Mindestalter für Beschäftigung und das Verbot und Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Jetzt geht es darum, auch in Europa und weltweit für gesetzliche Regelungen von Unternehmensverantwortung in Lieferketten einzutreten.“

Die Bundesregierung hat alle relevanten internationalen Konventionen wie die ILO-Konvention 138 zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und ILO-Konvention 182 hinsichtlich unverzüglicher Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit ratifiziert.

Quellen: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12.06.2021 und Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 10.06.2021

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