Jugendpolitik

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Vorreiterrolle Hessens in Sachen Kinderrechte

Anlässlich der Anhörung am 7. März im Hauptausschuss des Landtages begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den fraktionsübergreifenden Konsens zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Hessischen Verfassung. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation könnte das Land Hessen damit eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einnehmen.

07.03.2018

„Wir freuen uns, dass das Land Hessen jetzt dem guten Beispiel der anderen Bundesländer folgt und Kinderrechte in die Hessische Landesverfassung aufnimmt. Damit wird die Position der Kinder im Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit gegeben. Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder könnte Hessen das Bundesland mit der modernsten Landesverfassung in Bezug auf Kinderrechte werden“, betont Linda Zaiane, Expertin für Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Anhörung am 7. März 2018 im Hauptausschuss des Hessischen Landtages.

Besondere Rechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung

„Ein Vorrang kindlicher Interessen ist aus unserer Sicht wichtig, da Kinder nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen sind. Alle Menschen durchlaufen das Stadium der Kindheit und benötigen in dieser Altersphase besondere Rechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung. Daher wurden sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, obwohl zuvor bereits allgemein gültige Konventionen für Menschenrechte existierten“, so Zaiane weiter.

Keine Einschränkung der Beteiligung von Kindern

Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, müsse sich zukünftig in der Hessischen Verfassung wiederfinden. „Das Beteiligungsrecht ist eng mit dem Kindeswohl verbunden, da es der Feststellung der kindlichen Interessen dient. Es geht darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden. Dabei sollte es keine Abstriche geben. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, die im Gesetzentwurf vorgesehen Einschränkung der Beteiligung zu streichen, da sie der UN-Kinderrechtskonvention widerspricht“, so Zaiane.

Politische Entwicklung zur Verankerung von Kinderrechten

Die aktuelle Diskussion um die Kinderrechte in der Hessischen Verfassung reiht sich ein in eine politische Entwicklung, die, nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, gut ist für das Wohl der Kinder und die Zukunftsfähigkeit Hessens sowie der gesamten Bundesrepublik Deutschland. So gibt es inzwischen auf Bundesebene eine breite Unterstützung für eine Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Das zeigen beispielsweise die Parteiprogramme von CDU/CSU, BÜNDNIS 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE zur letzten Bundestagswahl sowie der einstimmige Beschluss der Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister im vorletzten Jahr. Und auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierung ist die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorgesehen.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

Back to Top